Rechtsanwalt Kurt Spangenberg


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Aufhebung Fahrerlaubnisentzug (Vorwurf Trunkenheitsfahrt) wegen Beweisverwertungsverbot
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kurt Spangenberg

Rechtsanwalt Spangenberg und Mitarbeiter 2021/2022: Berit von Hammel, Lana Felker, Anita Hanemann, Oliver Schewe (nicht abgebildet)
Katrin Spangenberg

Amtsgericht Cloppenburg
Kurt Spangenberg

ES 3.0 (Rechtsanwalt Spangenberg unterwegs)
PI Sachsen-Anhalt

XV 3 - ehemals 'Standardisiertes Messverfahren'
Kurt Spangenberg
Über mich
Herzlich willkommen auf dem anwalt.de Profil von Herrn Rechtsanwalt Kurt Spangenberg.
Bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Verkehrsrecht erwarten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken, sowie überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und große Berufserfahrung für die Durchsetzung Ihrer Interessen.
Rechtsanwalt Spangenberg ist seit über zwei Jahrzehnten Rechtsanwalt und arbeitet seit vielen Jahren hoch spezialisiert als
Fachanwalt für Verkehrsrecht
und verfügt über besondere Erfahrung in der zielführenden Bearbeitung von Verkehrsmandaten bei
Ordnungswidrigkeiten (zB Vorwurf im Bußgeldbescheid Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß, Überladung)
Verkehrsstraftaten (zB Vorwurf der Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Zivilsachen (Verkehrsunfälle, 'Dieselskandal', Widerrufsjoker, Gewährleistungsansprüche, Rückabwicklung von KfZ-Kaufverträgen)
Verwaltungsverfahren (Fahreignungsgutachten, MPU-Vorbereitung (nach Alkohol- oder BTM-Fahrt), Anerkennung EU-Führerschein).
Sowohl die Beratung, als auch die Vertretung durch Rechtsanwalt Spangenberg ist durch Kompetenz, Effizienz und Pragmatismus geprägt. Zu seinen zahlreichen, seit Jahren auch bundesweit vertretenen Mandanten zählen neben Privatpersonen, Berufskraftfahrern und Fuhrunternehmen auch Autohäuser, die sich in verkehrsrechtlichen Belangen professionell und ergebnisorientiert vertreten lassen und dennoch darauf vertrauen möchten, dass die Kosten von ihrer Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden) übernommen werden und keine über die gesetzlichen Gebühren (RVG) hinausgehenden Kosten berechnet werden. Es bestehen zudem Kooperationen mit renommierten Verkehrsgutachtern, hochqualifizierten Verkehrspsychologen (u. a. in Verkehrsstrafsachen wichtig) und - überregional - mit auf das Bußgeldrecht spezialisierten Kollegen.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wird üblicherweise von Beginn an (Deckungsanfrage) von hier aus geführt, es bedarf lediglich der Übersendung Ihrer dortigen Kontaktdaten, also den Namen der Versicherungsgesellschaft und Ihre dortige Versicherungsnummer.
Von Rechtsanwalt Spangenberg - im Verkehrsrecht - zugunsten seiner Mandanten erstrittene Entscheidungen vor Amtsgerichten (AG) bis hin zu Oberlandesgerichten (OLG) finden sich auf einschlägigen Online-Portalen wieder, so z. B. auf dem viel beachteten beck-blog des Richters am Amtsgerichts Krumm, der dort u. a. von Rechtsanwalt Spangenberg erzielte, ausgewählte Entscheidungen wie z. B.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2021 - 4 Rb 26 Ss 897/21
kommentiert oder auf dejure.de - eingestellt von dem Richter am OLG Hamm a. D. Detlef Burhoff, der - auf seiner eigenen Homepage www.burhoff.de - weitere Veröffentlichungen vorgenommen hat, z. B.
Landgericht Oldenburg, Beschl. v. 03.02.2022 - 2 Qs 40/22 ;
Amtsgericht Oldenburg, Beschl. vom 03.11.2021 - 29 OWi 775 Js 56106/20 (342/21),
Amtsgericht Aurich, Urt. v. 14.10.2020 - 6 OWi 210 Js 14352/20 (133/20),
Amtsgericht Osnabrück, Beschl. v. 31.01.2019 - 206 OWi 13/19),
Amtsgericht Meppen, Urteil vom 17.06.20 - 3 C 372/20 (auf dem Fachportal 'Unfallregulierung effektiv' des IWW Instituts)
oder auch in der überörtlichen Tagespresse z. B. im Weser-Kurier.
Rechtsanwalt Spangenberg bringt sich engagiert und ergebnisorientiert für Sie ein, wenn Ihnen der Vorwurf einer Verkehrsstraftat wie
Unfallflucht / Fahrerflucht (§ 142 StGB)
Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB)
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
Fahren ohne Pflichtversicherung (§ 6 PflVersG).
gemacht wird oder Sie nach einem Verkehrsunfall die Durchsetzung Ihrer Ansprüche einem Profi überlassen möchten.
Herr Rechtsanwalt Spangenberg vertritt Sie beim Verkehrsunfall gegenüber den Versicherungen und steht Ihnen auch bei verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen (z. B. Alkohol am Steuer, Nötigung, falsches Überholen, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht etc.) zur Seite.
Rechtsanwalt Spangenberg klärt rechtliche Fragen hinsichtlich des Kaufs eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens und ist sachkundig im Gewährleistungsrecht, wozu unter anderem auch das Führen von Prozessen gegen Automobilhersteller im Rahmen des Diesel-Skandals zählt.
Auch, falls der 'Idiotentest' (MPU) oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, können sich Mandanten gerne an ihn wenden, zumal Sie hier die Gewissheit haben, von dem Fachanwalt für Verkehrsrecht sachkundig und ergebnisorientiert vertreten zu werden. Zudem bestehen langjährige Beziehungen zu renommierten verkehrstherapeutischen Gutachtern, welche im Bedarfsfalle hinzugezogen werden.
Die telefonische Terminvereinbarung wird unbedingt empfohlen. Die Kontaktaufnahme kann jedoch ebenfalls über E-Mail geschehen.
Zusätzliche Informationen zu Herrn Rechtsanwalt Spangenberg erfahren Sie auf seiner Homepage: https://kanzlei.ra-spangenberg.de/startseite
Kompetenzen
Sprachen
Deutsch • EnglischRecht international
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV) • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV • Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht (DAV-IT) • Cloppenburger Anwaltverein (CAV)Kontakt
49661 Cloppenburg 6.383,7 km