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Über uns
Rechtsanwälte Leeb & Leeb
Die Kanzlei Leeb & Leeb blickt auf eine mehr als 100-jährige Tradition zurück. Gegründet wurde sie im Jahre 1900 von Herrn Justizrat Ignaz Leeb und wurde in den folgenden Generationen durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Hermann Leeb sen. und Herrn Rechtsanwalt Hermann Leeb jun. fortgeführt. Die Zulassung von Herrn Rechtsanwalt Hermann Leeb jun. ruhte in der Zeit von 1990 bis 1998, weil er in diesem Zeitraum der Bayerischen Staatsregierung u. a. als Justizminister angehörte. Seit dem Jahr 1999 übt er seine Tätigkeit in der Kanzlei wieder aus. Seit Dezember 2005 ist auch Frau Rechtsanwältin Cornelia Leeb in der Kanzlei tätig.
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