
Seit 2000 nur Verkehrs-/Strafrecht; seit Anbeginn zum 11. Mal in Folge Focus-Top-Anwalt Verkehrsrecht; Autor des Beck-Rechtsberaters im dtv Straßenverkehrsrecht
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Über uns
LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte
Von unserem versierten Anwaltsteam aus insgesamt zwei Rechtsanwälten erhalten Sie für Ihre rechtlichen Probleme eine persönliche, interessengerechte und zielorientierte Beratung und Vertretung. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, Umgebung sowie bundesweit stehen Ihnen kompetent zur Verfügung. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen!
In dem Beitrag vom 20.05.2020 der Zeitschrift „Stern“ zur Liste der besten Kanzleien empfiehlt der Autor: „Wer Auto fahrend Mist baut, der sollte „Lenhart Leichthammer Kanzlei“ bei Google suchen.“
In den seit 2013 jährlich erscheinenden Focus-Listen der Top-Anwälte Deutschlands empfehlen Fachanwälte Kollegen, die sich durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen. Auch in der Focus-Anwaltsliste 2023 wird die Kanzlei mit einer herausragenden Anzahl von Kollegenempfehlungen hervorgehoben.
Bußgeldsachen & Verkehrsstrafrecht
Sehen Sie sich Vorwürfen ausgesetzt wie Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung oder Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr, setzen sich die Rechtsanwälte Lenhart und Leichthammer genauso engagiert für Sie ein wie bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitung im In- und Ausland, Telefonieren am Steuer oder Nichteinhalten von Lenkzeiten. Sie unterstützen Sie, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine verkehrsmedizinische oder medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wurde, helfen Ihnen bei der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug.
Mehr als 6.500 Bußgeldverfahren wurden bereits von der Kanzlei Uwe Lenhart bearbeitet, Sie können sich also sicher sein, Ansprechpartner zu beauftragen, die nicht nur über herausragendes Fachwissen verfügen, sondern auch über umfangreiche Erfahrung, die sie für Ihren Erfolg einsetzen werden.
Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht
Illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung, Betrug, Geldwäsche, Vorteilsannahme, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Insiderhandel, Insolvenzstraftaten – die Möglichkeiten, in Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten in den Verdacht zu geraten, eine Straftat begangen zu haben, sind vielfältig. Die Rechtsanwälte Lenhart und Leichthammer vertreten Sie auch hier mit großem Engagement und fachlicher Kompetenz.
Ihr Weg zu uns
Die Kanzleiräume befinden sich im Frankfurter Stadtteil Westend und sind bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (U-Bahnstation Holzhausenstraße).
Bei Anreise mit dem Pkw empfehlen wir die Anfahrt über die Autobahnen A66, A648 oder A661 und die Bundesstraßen B8 bzw. B40.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ll-anwaelte.de
Kollegen der Kanzlei 2
- 5,0/5105 BewertungenFachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt
Uwe Lenhart Link in einem neuen Tab öffnen5,0/551 BewertungenFachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
- Mitglied im Deutsche Strafverteidiger e. V.
- Mitglied in der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e. V.
Bewertungen 241
von D. W. am 22.04.2025 um 09:06 Uhr für Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
von A. B. am 09.04.2025 um 16:30 Uhr für Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
von A. G. am 07.04.2025 um 16:28 Uhr für Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
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Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 60322 Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, T +40 (0) 69 91 33 50 24, F +49 (0) 69 91 33 50 23, info@lenhart-ra.de
Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) Ust-IdNr. DE114041742
Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 80802 München, Königinstraße 28, Versicherungsnummer GHV 90/0457/9005290/299, und der HDI Firmen und Privat Versicherung AG, Nürnberg, Versicherungsnummer NxF70-005827061/506, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Es gelten die folgenden berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Anwaltliche Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eMail schlichtungsstelle@brak.de.

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