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LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

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Seit 2000 nur Verkehrs-/Strafrecht; seit Anbeginn zum 11. Mal in Folge Focus-Top-Anwalt Verkehrsrecht; Autor des Beck-Rechtsberaters im dtv Straßenverkehrsrecht
  • Fachanwaltschaft Strafrecht
  • Fachanwaltschaft Verkehrsrecht
DW
von D. W. am 22.04.2025 um 09:06 Uhr
Verfahren wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Strafrecht
Ich kann Herrn Leichthammer uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Gespräch an fühlte ich mich bei ihm in sehr guten Händen. Er hat sich viel Zeit genommen, die Sachlage verständlich zu erläutern, und stand mir während des gesamten…

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LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

Von unserem versierten Anwaltsteam aus insgesamt zwei Rechtsanwälten erhalten Sie für Ihre rechtlichen Probleme eine persönliche, interessengerechte und zielorientierte Beratung und Vertretung. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, Umgebung sowie bundesweit stehen Ihnen kompetent zur Verfügung. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen!

In dem Beitrag vom 20.05.2020 der Zeitschrift „Stern“ zur Liste der besten Kanzleien empfiehlt der Autor: „Wer Auto fahrend Mist baut, der sollte „Lenhart Leichthammer Kanzlei“ bei Google suchen.“

In den seit 2013 jährlich erscheinenden Focus-Listen der Top-Anwälte Deutschlands empfehlen Fachanwälte Kollegen, die sich durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen. Auch in der Focus-Anwaltsliste 2023 wird die Kanzlei mit einer herausragenden Anzahl von Kollegenempfehlungen hervorgehoben.


Bußgeldsachen & Verkehrsstrafrecht

Sehen Sie sich Vorwürfen ausgesetzt wie Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung oder Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr, setzen sich die Rechtsanwälte Lenhart und Leichthammer genauso engagiert für Sie ein wie bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitung im In- und Ausland, Telefonieren am Steuer oder Nichteinhalten von Lenkzeiten. Sie unterstützen Sie, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine verkehrsmedizinische oder medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wurde, helfen Ihnen bei der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug.

Mehr als 6.500 Bußgeldverfahren wurden bereits von der Kanzlei Uwe Lenhart bearbeitet, Sie können sich also sicher sein, Ansprechpartner zu beauftragen, die nicht nur über herausragendes Fachwissen verfügen, sondern auch über umfangreiche Erfahrung, die sie für Ihren Erfolg einsetzen werden.

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

Illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung, Betrug, Geldwäsche, Vorteilsannahme, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Insiderhandel, Insolvenzstraftaten – die Möglichkeiten, in Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten in den Verdacht zu geraten, eine Straftat begangen zu haben, sind vielfältig. Die Rechtsanwälte Lenhart und Leichthammer vertreten Sie auch hier mit großem Engagement und fachlicher Kompetenz.


Ihr Weg zu uns

Die Kanzleiräume befinden sich im Frankfurter Stadtteil Westend und sind bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (U-Bahnstation Holzhausenstraße).

Bei Anreise mit dem Pkw empfehlen wir die Anfahrt über die Autobahnen A66, A648 oder A661 und die Bundesstraßen B8 bzw. B40.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.ll-anwaelte.de 

LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte ist gelistet in Rechtsanwälte Frankfurt am Main und Rechtsanwälte Deutschland.

Kollegen der Kanzlei 2

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Mitglied im Deutsche Strafverteidiger e. V.
  • Mitglied in der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e. V.

Bewertungen 241

DW

von D. W. am 22.04.2025 um 09:06 Uhr für Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer

Verfahren wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Strafrecht
Ich kann Herrn Leichthammer uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Gespräch an fühlte ich mich bei ihm in sehr guten Händen. Er hat sich viel Zeit genommen, die Sachlage verständlich zu erläutern, und stand mir während des gesamten Verfahrens stets mit Rat und Tat zur Seite. Besonders hervorheben möchte ich seine fachliche Kompetenz, seine klare Kommunikation sowie seine ruhige, souveräne Art – all das hat mir in einer belastenden Situation viel Sicherheit gegeben. Dank seines Engagements wurde das Verfahren zu meiner großen Erleichterung endgültig eingestellt. Dafür bin ich Herrn Leichthammer außerordentlich dankbar. Ein herzliches Dankeschön für die hervorragende Betreuung – ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen!
AB

von A. B. am 09.04.2025 um 16:30 Uhr für Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer

Super freundlich, gleichermaßen flott und hilfsbereit
Verkehrsrecht
Bat um Rückruf, ob meine Frage überhaupt von seinem Rechtsgebiet abgedeckt ist. Nein. Aber da hätt ich noch eine andere Frage - die war so kurz, dass ich sie mal eben schnell beantwortet bekam und das einfach so. Bin aktuell in einer eher gesamt-misslichen Lebenslage, daher ein sehr sehr herzliches DANKE!!!
AG

von A. G. am 07.04.2025 um 16:28 Uhr für Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer

Danke für die Super Beratung und Unterstützung!
Verkehrsrecht
Empfehlenswert!

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    60323 Frankfurt am Main

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LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
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Uwe Lenhart
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Philip Wulf Leichthammer
Fachanwalt für Strafrecht

Bremer Straße 6
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Telefon +49 69 95929900
Telefax +49 69 95929909

info@ll-anwaelte.de

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 60322 Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, T +40 (0) 69 91 33 50 24, F +49 (0) 69 91 33 50 23, info@lenhart-ra.de

Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) Ust-IdNr. DE114041742

Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 80802 München, Königinstraße 28, Versicherungsnummer GHV 90/0457/9005290/299, und der HDI Firmen und Privat Versicherung AG, Nürnberg, Versicherungsnummer NxF70-005827061/506, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Es gelten die folgenden berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Anwaltliche Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eMail schlichtungsstelle@brak.de.
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