Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer
Rechtsanwalt

Philip Wulf Leichthammer

www.ll-anwaelte.de
Seit 2005 nur Verkehrs-/Straf-/Bußgeldrecht; Erfahrung aus bisher über 8.000 Bußgeldverfahren; Autor des Beck-Rechtsberaters im dtv Straßenverkehrsrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Verkehrsrecht
DW
von D. W. am 22.04.2025 um 09:06 Uhr
Verfahren wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Strafrecht
Ich kann Herrn Leichthammer uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Gespräch an fühlte ich mich bei ihm in sehr guten Händen. Er hat sich viel Zeit genommen, die Sachlage verständlich zu erläutern, und stand mir während des gesamten…

Alle Bewertungen anzeigen (105)

Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte

Im Rahmen des Jurastudiums an der Universität in Frankfurt am Main absolvierte Philip Leichthammer das Erste Staatsexamen 2002 und das Zweite Staatsexamen 2005; die Zeit während des Referendariats verbrachte er ebenso in der größten hessischen Stadt wie einen Teil der strafrechtlich ausgerichteten Ausbildung beim Landgericht (Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen).

Seit August 2005, dem Monat und Jahr seiner Zulassung als Rechtsanwalt, macht sich Philip Leichthammer für die Verteidigung der Rechte und Interessen seiner Mandantschaft (zu denen z. B. Einzelpersonen, Unternehmen und Fuhrparkleiter zählen) ausschließlich in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen stark. Darüber hinaus nahm er erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teil und verfügt seit 2009 über den entsprechenden Titel sowie umfassende theoretische und praktische Kenntnisse. Die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist für ihn selbstverständlich.

Neben seiner rein anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht er seine Erfahrungen aus über 6.500 Bußgeldverfahren und sein Wissen in Erscheinungen bei Fachzeitschriften und hält Vorträge zu ausgewählten Themen. Zu seinen Veröffentlichungen als Mitautor zählt der Beck-Rechtsberater im dtv „Straßenverkehrsrecht – Strafe, Punkte, Fahrverbot, MPU" (231 Seiten, € 17,90).

Die Kanzlei Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte betreut ausschließlich Fälle des Verkehrsstrafrechts, wobei hier auch das Ordnungswidrigkeiten- und das Fahrerlaubnisrecht zu den Aufgabenbereichen gehören, sowie Fälle des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Die Rechtsanwälte Lenhart und Leichthammer unterstützen ihre Mandantschaft bundesweit vor allen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.

In dem Beitrag vom 20.05.2020 der Zeitschrift „Stern“ zur Liste der besten Kanzleien empfiehlt der Autor: „Wer Auto fahrend Mist baut, der sollte „Lenhart Leichthammer Kanzlei“ bei Google suchen.“

In den seit 2013 jährlich erscheinenden Focus-Listen der Top-Anwälte Deutschlands empfehlen Fachanwälte Kollegen, die sich durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen. Auch in der Focus-Anwaltsliste 2023 wird die Kanzlei mit einer herausragenden Anzahl von Kollegenempfehlungen hervorgehoben.


Strafrecht

Sie waren in einen Unfall verwickelt, in dem Personen zu Schaden gekommen sind, saßen unter Drogeneinfluss am Steuer oder haben durch Ihr Verhalten anderweitig gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen? In allen Fällen, in denen Ihnen ein strafrechtlich relevantes Vergehen im Straßenverkehr vorgeworfen wird, kümmere ich mich umfassend um Ihre rechtliche Beratung und Vertretung. Unter das Verkehrsstrafrecht fallen Delikte der Trunkenheit am Steuer (Alkohol, Drogen), des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort („Fahrerflucht”), der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr, in denen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt oder in denen bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis drohen im Kontext dieser Straftaten empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen.

Verkehrsrecht

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie juristisch vorgehen möchten? Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren und brauchen nun juristischen Rat? Ich kümmere mich schnell und engagiert um die rechtlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Sie haben Probleme mit Ihrer Fahrerlaubnis oder dem Fahrtenbuch, Ihnen wurde der Führerschein entzogen, Sie müssen sich einer MPU unterziehen oder wollen eine ausländische Fahrerlaubnis anerkennen lassen? Ich berate Sie zu allen Themen rund um Ihre Fahrerlaubnis.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.ll-anwaelte.de

Philip Wulf Leichthammer ist gelistet in Rechtsanwälte Frankfurt am Main und Rechtsanwälte Deutschland.

Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Erfahrung in Bußgeldverfahren

    8.394 Verfahren Stand 30.9.2024

    Website

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Erfahrung in Bußgeldverfahren

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Mitglied im Deutsche Strafverteidiger e. V.
  • Mitglied in der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e. V.

Bewertungen 105

DW

von D. W. am 22.04.2025 um 09:06 Uhr

Verfahren wegen Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Strafrecht
Ich kann Herrn Leichthammer uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Gespräch an fühlte ich mich bei ihm in sehr guten Händen. Er hat sich viel Zeit genommen, die Sachlage verständlich zu erläutern, und stand mir während des gesamten Verfahrens stets mit Rat und Tat zur Seite. Besonders hervorheben möchte ich seine fachliche Kompetenz, seine klare Kommunikation sowie seine ruhige, souveräne Art – all das hat mir in einer belastenden Situation viel Sicherheit gegeben. Dank seines Engagements wurde das Verfahren zu meiner großen Erleichterung endgültig eingestellt. Dafür bin ich Herrn Leichthammer außerordentlich dankbar. Ein herzliches Dankeschön für die hervorragende Betreuung – ich würde ihn jederzeit wieder beauftragen!
AB

von A. B. am 09.04.2025 um 16:30 Uhr

Super freundlich, gleichermaßen flott und hilfsbereit
Verkehrsrecht
Bat um Rückruf, ob meine Frage überhaupt von seinem Rechtsgebiet abgedeckt ist. Nein. Aber da hätt ich noch eine andere Frage - die war so kurz, dass ich sie mal eben schnell beantwortet bekam und das einfach so. Bin aktuell in einer eher gesamt-misslichen Lebenslage, daher ein sehr sehr herzliches DANKE!!!
AG

von A. G. am 07.04.2025 um 16:28 Uhr

Danke für die Super Beratung und Unterstützung!
Verkehrsrecht
Empfehlenswert!

Kanzlei

LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

Von unserem versierten Anwaltsteam aus insgesamt zwei Rechtsanwälten erhalten Sie für Ihre rechtlichen Probleme eine persönliche, interessengerechte und zielorientierte Beratung und Vertretung. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, Umgebung sowie bundesweit stehen Ihnen kompetent zur Verfügung. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung ...


Zum Kanzleiprofil von LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

Mein Kollege 1

Kontaktdaten von Philip Wulf Leichthammer

  • Adresse

    Bremer Str. 6
    60323 Frankfurt am Main

    6.828,46 km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kanzlei-Impressum

Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-Info V)

LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte
Fachanwälte für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Uwe Lenhart
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Philip Wulf Leichthammer
Fachanwalt für Strafrecht

Bremer Straße 6
60323 Frankfurt am Main

Telefon +49 69 95929900
Telefax +49 69 95929909

info@ll-anwaelte.de

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 60322 Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, T +40 (0) 69 91 33 50 24, F +49 (0) 69 91 33 50 23, info@lenhart-ra.de

Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) Ust-IdNr. DE114041742

Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 80802 München, Königinstraße 28, Versicherungsnummer GHV 90/0457/9005290/299, und der HDI Firmen und Privat Versicherung AG, Nürnberg, Versicherungsnummer NxF70-005827061/506, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Es gelten die folgenden berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Anwaltliche Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eMail schlichtungsstelle@brak.de.
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Wulf Leichthammer

Rechtsanwalt

Philip Wulf Leichthammer
5,0105 Bewertungen

FAQ

  • Wann entstehen für mich Kosten?
    Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
    Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Philip Wulf Leichthammer möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Philip Wulf Leichthammer über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.
  • Wie lange dauert es, bis ich von Philip Wulf Leichthammer eine Rückmeldung erhalte?
    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Philip Wulf Leichthammer stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Die Bürozeiten von Philip Wulf Leichthammer sind:
    Mo.–Fr.: 08:00–19:00.
    Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Philip Wulf Leichthammer variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.
  • Wie kann ich Kontakt zu Philip Wulf Leichthammer aufnehmen?
    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Philip Wulf Leichthammer stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Philip Wulf Leichthammer weitere Kontaktwege.