
Seit 2005 nur Verkehrs-/Straf-/Bußgeldrecht; Erfahrung aus bisher über 8.000 Bußgeldverfahren; Autor des Beck-Rechtsberaters im dtv Straßenverkehrsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Verkehrsrecht
Über mich
Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte
Im Rahmen des Jurastudiums an der Universität in Frankfurt am Main absolvierte Philip Leichthammer das Erste Staatsexamen 2002 und das Zweite Staatsexamen 2005; die Zeit während des Referendariats verbrachte er ebenso in der größten hessischen Stadt wie einen Teil der strafrechtlich ausgerichteten Ausbildung beim Landgericht (Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen).
Seit August 2005, dem Monat und Jahr seiner Zulassung als Rechtsanwalt, macht sich Philip Leichthammer für die Verteidigung der Rechte und Interessen seiner Mandantschaft (zu denen z. B. Einzelpersonen, Unternehmen und Fuhrparkleiter zählen) ausschließlich in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen stark. Darüber hinaus nahm er erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Strafrecht teil und verfügt seit 2009 über den entsprechenden Titel sowie umfassende theoretische und praktische Kenntnisse. Die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist für ihn selbstverständlich.
Neben seiner rein anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht er seine Erfahrungen aus über 6.500 Bußgeldverfahren und sein Wissen in Erscheinungen bei Fachzeitschriften und hält Vorträge zu ausgewählten Themen. Zu seinen Veröffentlichungen als Mitautor zählt der Beck-Rechtsberater im dtv „Straßenverkehrsrecht – Strafe, Punkte, Fahrverbot, MPU" (231 Seiten, € 17,90).
Die Kanzlei Lenhart Leichthammer Rechtsanwälte betreut ausschließlich Fälle des Verkehrsstrafrechts, wobei hier auch das Ordnungswidrigkeiten- und das Fahrerlaubnisrecht zu den Aufgabenbereichen gehören, sowie Fälle des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Die Rechtsanwälte Lenhart und Leichthammer unterstützen ihre Mandantschaft bundesweit vor allen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten.
In dem Beitrag vom 20.05.2020 der Zeitschrift „Stern“ zur Liste der besten Kanzleien empfiehlt der Autor: „Wer Auto fahrend Mist baut, der sollte „Lenhart Leichthammer Kanzlei“ bei Google suchen.“
In den seit 2013 jährlich erscheinenden Focus-Listen der Top-Anwälte Deutschlands empfehlen Fachanwälte Kollegen, die sich durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen. Auch in der Focus-Anwaltsliste 2023 wird die Kanzlei mit einer herausragenden Anzahl von Kollegenempfehlungen hervorgehoben.
Strafrecht
Sie waren in einen Unfall verwickelt, in dem Personen zu Schaden gekommen sind, saßen unter Drogeneinfluss am Steuer oder haben durch Ihr Verhalten anderweitig gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen? In allen Fällen, in denen Ihnen ein strafrechtlich relevantes Vergehen im Straßenverkehr vorgeworfen wird, kümmere ich mich umfassend um Ihre rechtliche Beratung und Vertretung. Unter das Verkehrsstrafrecht fallen Delikte der Trunkenheit am Steuer (Alkohol, Drogen), des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort („Fahrerflucht”), der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr, in denen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt oder in denen bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis drohen im Kontext dieser Straftaten empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen.
Verkehrsrecht
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie juristisch vorgehen möchten? Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren und brauchen nun juristischen Rat? Ich kümmere mich schnell und engagiert um die rechtlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Sie haben Probleme mit Ihrer Fahrerlaubnis oder dem Fahrtenbuch, Ihnen wurde der Führerschein entzogen, Sie müssen sich einer MPU unterziehen oder wollen eine ausländische Fahrerlaubnis anerkennen lassen? Ich berate Sie zu allen Themen rund um Ihre Fahrerlaubnis.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ll-anwaelte.de
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
- Mitglied im Deutsche Strafverteidiger e. V.
- Mitglied in der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e. V.
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LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte
Von unserem versierten Anwaltsteam aus insgesamt zwei Rechtsanwälten erhalten Sie für Ihre rechtlichen Probleme eine persönliche, interessengerechte und zielorientierte Beratung und Vertretung. Unsere Rechtsanwälte in Frankfurt am Main, Umgebung sowie bundesweit stehen Ihnen kompetent zur Verfügung. Bei Problemen oder Fragen in den angegebenen Schwerpunktbereichen sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung ...
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Uwe Lenhart Link in einem neuen Tab öffnen5,0/551 BewertungenFachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
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Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 60322 Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, T +40 (0) 69 91 33 50 24, F +49 (0) 69 91 33 50 23, info@lenhart-ra.de
Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) Ust-IdNr. DE114041742
Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 80802 München, Königinstraße 28, Versicherungsnummer GHV 90/0457/9005290/299, und der HDI Firmen und Privat Versicherung AG, Nürnberg, Versicherungsnummer NxF70-005827061/506, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Es gelten die folgenden berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Anwaltliche Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eMail schlichtungsstelle@brak.de.

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