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Rechtsanwalt

Uwe Lenhart

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Seit 2000 nur Verkehrs-/Strafrecht; seit Anbeginn zum 12. Mal in Folge Focus-Top-Anwalt Verkehrsrecht; Autor des Beck-Rechtsberaters im dtv Straßenverkehrsrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht
FM
von F. M. am 17.02.2025 um 10:48 Uhr
Verfahren wurde eingestellt
Verkehrsrecht

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LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte

Uwe Lenhart entschied sich für ein Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Nach Beendigung seiner Ausbildung im Jahr 1998 legte er bereits im Rahmen seiner Tätigkeit für eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei den Schwerpunkt auf das Verkehrsrecht.

Im Januar 2000 gründete er seine eigene Kanzlei, in der er sich ganz auf das Verkehrsstrafrecht sowie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte.

Seit Januar 2005 ist Herr Rechtsanwalt Lenhart Fachanwalt für Strafrecht, seit November desselben Jahres auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Er engagiert sich zudem im Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, der für die Prüfung der Voraussetzungen zum Führen eines Fachanwaltstitels zuständig ist.

Daneben ist er Autor des Handbuchs "Straßenverkehrsrecht" im Beck-/DTV-Verlag sowie zahlreicher Aufsätze in Fachzeitschriften, FAZ-Kolumnist, Auto Bild-Rechtsexperte und Referent für Verkehrsrecht.

In einem Artikel der Zeitschrift „Die Welt" vom 15.11.2012 wird Herr Rechtsanwalt Uwe Lenhart als „einer der renommiertesten Verkehrsanwälte Deutschlands" bezeichnet. In dem Beitrag vom 20.05.2020 der Zeitschrift „Stern“ zur Liste der besten Kanzleien empfiehlt der Autor: „Wer Auto fahrend Mist baut, der sollte „Lenhart Leichthammer Kanzlei“ bei Google suchen.“

In den seit 2013 jährlich erscheinenden Focus-Listen der Top-Anwälte Deutschlands empfehlen Fachanwälte Kollegen, die sich durch große Kompetenz und Erfahrung auszeichnen. Auch in der Focus-Anwaltsliste 2019 wird Uwe Lenhart mit einer herausragenden Anzahl von Kollegenempfehlungen hervorgehoben.


Strafrecht

Sie waren in einen Unfall verwickelt, in dem Personen zu Schaden gekommen sind, saßen unter Drogeneinfluss am Steuer oder haben durch Ihr Verhalten anderweitig gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen? In allen Fällen, in denen Ihnen ein strafrechtlich relevantes Vergehen im Straßenverkehr vorgeworfen wird, kümmere ich mich umfassend um Ihre rechtliche Beratung und Vertretung. Unter das Verkehrsstrafrecht fallen Delikte der Trunkenheit am Steuer (Alkohol, Drogen), des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort („Fahrerflucht”), der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr, in denen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ermittelt oder in denen bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis drohen im Kontext dieser Straftaten empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen.

Verkehrsrecht

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den Sie juristisch vorgehen möchten? Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren und brauchen nun juristischen Rat? Ich kümmere mich schnell und engagiert um die rechtlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Sie haben Probleme mit Ihrer Fahrerlaubnis oder dem Fahrtenbuch, Ihnen wurde der Führerschein entzogen, Sie müssen sich einer MPU unterziehen oder wollen eine ausländische Fahrerlaubnis anerkennen lassen? Ich berate Sie zu allen Themen rund um Ihre Fahrerlaubnis.Im Bereich des Verkehrsrechts unterstütze ich Sie bei der Regulierung von Unfallschäden oder beim Autokauf. Nach Verkehrsunfällen übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Versicherern und kümmere mich um sämtliche Formalitäten der Schadensregulierung. Hier prüfe ich auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Sollten nach dem Autokauf Mängel auftreten, setze ich mich für Ihren Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz ein.   

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.ll-anwaelte.de

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Mitglied im Deutsche Strafverteidiger e. V.
  • Mitglied in der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e. V.

Bewertungen 49

FM

von F. M. am 17.02.2025 um 10:48 Uhr

Verfahren wurde eingestellt
Verkehrsrecht
Herr Lenhart hat von Anfang an versucht, die Angelegenheit so schnell wie möglich zu beenden. Es kam zu einer Lösung, die mir viele Unannehmlichkeiten erspart hat. Korrespondenz per eMail geschah stets außergewöhnlich schnell. Gerne jederzeit wieder!
PR

von P. R. am 27.12.2024 um 17:48 Uhr

Top Beratung
Verkehrsrecht
Herr Lenhart und sein Kanzlei-Team sind sehr nett, bei Fragen haben sie immer ein offenes Ohr und auf eine Antwort muss auch nicht lange gewartet werden. Absolut empfehlenswert!
FG

von F. G. am 08.12.2024 um 12:49 Uhr

Kompetente und schnelle Beratung
Verkehrsrecht
Herr Lehnhart hat mir im ersten Telefongespräch in 30 Minuten alles erklärt und alle Fragen beantwortet. Mandatsauftrag und alles Weitere ging immer schnell online oder telefonisch. Mein Fall wurde zur vollsten Zufriedenheit erledigt. Vielen Dank, Herr Lehnhart

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 60322 Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, T +40 (0) 69 91 33 50 24, F +49 (0) 69 91 33 50 23, info@lenhart-ra.de

Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) Ust-IdNr. DE114041742

Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 80802 München, Königinstraße 28, Versicherungsnummer GHV 90/0457/9005290/299, und der HDI Firmen und Privat Versicherung AG, Nürnberg, Versicherungsnummer NxF70-005827061/506, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Es gelten die folgenden berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Anwaltliche Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eMail schlichtungsstelle@brak.de.
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