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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen 9

MM

von M. M. am 13.04.2022 um 09:26 Uhr

Kompetenter Anwalt
Erbrecht
Sehr freundlich und hilfsbereit mit sehr viel Fachwissen.
Nimmt sich Zeit und man fühlt sich gut aufgehoben.
JH

von J. H. am 22.06.2021 um 04:35 Uhr

Sehr kompetent
Pferderecht
Hatte alles kompetent und zügig geklärt.
Sehr geehrte Frau Hege,

ich danke für die Bewertung und hoffe, dass der Umgang mit dem Pferd Freude macht.
HK

von H. K. am 12.05.2021 um 10:44 Uhr

Erbrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr kompetent
HG

von H. G. am 23.03.2021 um 12:03 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Zeitnahe Kontakte
Ich danke für die Bewertung und werde mich wie bisher mit Ihnen absprechen, um die Erbauseinandersetzung so schnell wie möglich zu erledigen.
AK

von A. K. am 04.09.2020 um 06:32 Uhr

Zufrieden
Arbeitsrecht
Alles gut, schnelle Antwort
GC

von G. C. am 01.09.2020 um 06:58 Uhr

Ansprüche bzw. keine auf Erbschulden
Erbrecht
Termin hat gepasst, das Gespräch sehr angenehm.
Aber der Fall steht am Anfang, abwarten.
Sehr geehrte Frau Gensheimer,

ich danke für Ihre Einschätzung. Wie Sie richtig bemerken, steht die Sache am Anfang und es wird wegen der rechtlichen Gegebenheiten nach Deutschem, bzw. Schweizer Recht nicht einfach werden.
PP

von P. P. am 02.08.2020 um 15:21 Uhr

Pflichtteilsanspruch
Erbrecht
Herr RA Lorz war absolut zuverlässig erreichbar und hat zeitnah reagiert.
Sehr geehrte Frau Prinz,

ich danke für die Bewertung. Die Angelegenheit mit der Regelung der Pflichtteilsansprüche konnte mit durch Ihre gute und kooperative Zusammenarbeit in Ihrem Sinne erledigt werden.
JH

von J. H. am 03.03.2019 um 05:49 Uhr

Schnelle Rückmeldung
Pferderecht
Schnelle Rückmeldung und rascher Termin. Resultat steht noch aus.
MM

von M. M. am 24.09.2018 um 14:40 Uhr

Ein Anwalt zu empfehlen
Allgemeine Rechtsberatung
Positive zu bewerten ist das dieser Anwalt sehr fachkompetent und hilfsbereit ist.
Preislich bleibt er auch im vernünftigen Rahmen.
Wir können ihn nun wärmstens empfehlen, hier fühlt man sich gut beraten und aufgehoben.
Sehr geehrte Frau Müller,

ich danke für Ihre Bewertung und gehe davon aus, dass der Verkäufer sich nun an seine jetzt getroffenen schriftlichen Vereinbarungen hält.