
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Versicherungsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Rechtsanwalt Marc Scheffler
Fachanwalt Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Scheffler wurde 1966 in Hamburg geboren. Er besuchte sowohl in Deutschland als auch in den USA die Schule. Nach Beendigung der Bundeswehrzeit absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg. Seit 1994 ist er als geschäftsführender Gesellschafter auf dem Telekommunikationsmarkt tätig gewesen. RA Scheffler erhielt seine Rechtsanwaltszulassung im Januar 2000. Seit 2002 liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt überwiegend im Bereich des Versicherungs- und Verkehrsrechts. Seit 2008 ist RA Scheffler Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrsrecht
Sie wurden als Autofahrer, Fußgänger oder Fahrradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt?
Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Sie, um alle Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche vom Unfallverursacher bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung umfangreich geltend zu machen und nötigenfalls durchzusetzen. Ich übernehme nach einem Verkehrsunfall die gesamte Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung, inklusive der Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Ihnen können zudem Ansprüche auf Erstattung von Reparaturkosten, Mietwagenkosten sowie Nutzungsausfall zustehen.
Gerne berate und vertrete ich Sie ferner bei Fragestellungen und Problemen rund um den Fahrzeugan- und verkauf. Hierzu zählen mögliche Gewährleistungsrechte (z.B. schlechte Reparaturen, verschwiegene Mängel, arglistige Täuschung usw.) sowie Formulierungen von Kaufverträgen.
Auch wenn es bereits zu akuten Konflikten gekommen ist, übernehme ich die rechtliche Beratung, Korrespondenz und Betreuung und helfe Ihnen weiter, eine geeignete Lösung für bestehende Probleme zu finden.
Ordnungswidrigkeiten- & Verkehrsstrafrecht
Wird Ihnen ein Ordnungswidrigkeitenverstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder die Begehung einer Verkehrsstraftat vorgeworfen? Wurde bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet? Haben Sie bereits ein Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarngeld erhalten?
Wurde Ihnen beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß, ein Abstandsverstoß oder ein Verstoß gegen ein Halte- und Parkverbot vorgeworfen, so helfe ich Ihnen dabei, ein drohendes Fahrverbot, den Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) zu vermeiden.
Gerne nehme ich mich außerdem Ihres Anliegens beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat (z. B. Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht, Unfallflucht oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr uvm.) an.
Ich werde mich in allen Phasen dieser Verfahren umfangreich für Ihre Rechte einsetzen und Ihnen fachkundig mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich prüfe die gegen Sie ergangenen Maßnahmen auf Anfechtbarkeit und stelle Einstellungsanträge in bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren.
Allgemeines Zivilrecht & Zivilprozessrecht
Im allgemeinen Vertragsrecht kümmere ich mich um alle Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Ich erstelle beispielsweise Kaufverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen oder Werkverträge und informiere Sie über Ihre jeweiligen Rechte sowie Pflichten. Zudem setze ich Ihre vertraglichen Ansprüche durch oder vertrete Sie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Versicherungsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kümmere ich mich zudem engagiert um die Überprüfung sowie konsequente und effektive Geltendmachung Ihrer Ansprüche rund um die Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs – sei es außergerichtlich oder vor Gericht, damit Sie nach einem Fahrzeugschaden entsprechend entschädigt werden. Dies insbesondere dann, wenn ein Schadensfall entstanden ist, sich die Versicherung aber weigert, ihre Leistung zu erbringen.
Auch bei Konflikten, die sich mit anderen Versicherungen ergeben haben, können Sie sich stets auf meine fachkundige Rechtsberatung sowie auf eine zügige Lösungsfindung verlassen.
Haben Sie Fragen hinsichtlich der Kündigung bzw. des Abschlusses eines Versicherungsvertrages, liefere ich Ihnen jederzeit gerne aussagekräftige Antworten.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e.V.
- Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht im DAV
Bewertungen 21
von O. M. am 15.11.2023 um 10:12 Uhr
von B. K. am 26.04.2023 um 12:38 Uhr
von S. D. am 02.11.2022 um 13:44 Uhr
Kanzlei
Mein Kollege 1
- 4,8/516 BewertungenFachanwalt für Familienrecht
Kontaktdaten von Marc Scheffler
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20253 HamburgNaN km (von Ihrem Standort)
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Kanzlei-Impressum
Zuständige berufsrechtliche Behörde ist die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Rechtsanwälte unterliegen insbesondere den Regelungen der BRAO, dem RVG und der BORA. Diese Gesetze können Sie auf der Internetpräsenz der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.
Kundeninformation
Heuser & Scheffler Rechtsanwälte Fachanwälte
Berufsträger:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank E. Heuser, LL.M. (UNSW/Sydney)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Marc Scheffler
Kontaktdaten:
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Tel.: 040 422 41 61 Fax: 040 422 41 66
E-Mail: info@ra-heuser.de, Internet: www.ra-heuser.de
Rechtsform
Die Sozietät Heuser & Scheffler Rechtsanwälte Fachanwälte ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Berufsbezeichnung und zuständige Kammer
Die Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg,
Telefon: 040 - 35 74 41 – 0, Telefax: 040 - 35 74 41 – 41,
info@rak-hamburg.de, www.rechtsanwaltskammerhamburg.de
Berufshaftpflichtversicherung
Dialog Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München
Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE214262321
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen werden.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird daher immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, schlichtungsstelle@brak.de)

FAQ
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