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Rechtsanwalt

Marco Rath

www.medizinrecht-rath.de
Immer an der Seite des Patienten!
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Fachanwalt für Sozialrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Pflegerecht
  • Opferhilfe
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KW
von K. W. am 18.05.2025 um 15:01 Uhr
Erhebung der Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderung
Arzthaftungsrecht
Die Erhebung der Schmerzensgeld und Schadenersatzforderung erfolgte im Anwaltsbüro Rath auf eine sehr gründliche Weise. Man erkennt an der Ausformulierung der Forderung, dass meine sehr umfangreichen Akten, die ich im Anwaltsbüro eingereicht…

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Patientenanwalt - Kanzlei für Patienten

Arzthaftungsrecht ist unser Kanzleischwerpunkt. 

Wir vertreten nur Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Sie haben Anspruch auf

  •    Angemessenen Schadensausgleich und Wiedergutmachung bei Ärztepfusch,
  •    Schmerzensgeld,
  •    Verdienstausfall,
  •    Haushaltsführungsschaden fiktiv berechnet - auch ohne Haushaltshilfe,
  •    Hinterbliebenengeld
  •    Rente aufgrund Arbeitsunfähigkeit, Kassenleistung, Teilhabe  und Behinderung mit        Merkzeichen.

Diese Ansprüche auf ein würdevolles Leben setzen wir für Sie durch. Sie finden uns im Internet unter www.Medizinrecht-Rath.de


Medizinrecht - Schmerzensgeld

Spezialisierte Fachkenntnisse und Erfahrung

Behandlungsfehler passieren - Auch in der Medizin. Betroffene müssen das nicht einfach hinnehmen. Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zu einer optimalen Behandlung, Ersatz von zusätzlichen Kosten und einem maximalen Schmerzensgeld.

Wir versichern Ihnen, dass wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erreichen werden. Wir wissen, wie man ihre Ansprüche kompetent, schnell und zielsicher durchsetzt.

Unterschreiben sie nichts, ohne dass wir ihren Fall zuvor geprüft haben! Denn die Versicherung der Gegenseite hat nur ein Interesse: ihr Schmerzensgeld möglichst niedrig zu halten.

Damit wir für Sie ein möglichst hohes Schmerzensgeld durchsetzen können, arbeiten wir regelmäßig mit Gutachtern,  Fachärzten und klinischem Personal zusammen.

Klare Vorteile für Sie:

  1. Fallbearbeitung durch kompetente Rechtsanwälte auf dem speziellen Rechtsgebiet des Medizinrechts.
  2. Höchst mögliches Schmerzensgeld, Ersatz ihrer Folgekosten einschließlich Haushaltshilfe im Fall der Fälle.
  3. Unverzügliche persönliche Terminsvergabe sowie Hausbesuche, wenn sie erforderlich sind.
  4. Kostenlose und unverbindliche Beratung - gern auch direkt am Telefon, Rückruf innerhalb eines Tages garantiert.
  5. Sachkenntnis und Erfahrung auch bei Unfällen mit Personenschäden.
  6. Gleichzeitige Unterstützung bei sozialen Absicherungen durch Erwerbsminderungsrente, Unfallrente, Versorgungskrankengeld, Teilhabe am Arbeitsleben und Schwerbehinderung.
  7. Bei gegnerischer Alleinschuld entstehen Ihnen keine Anwaltskosten.
  8. Regelmäßige Kooperation mit anerkannten Sachverständigen, Fachärzten und klinischem Personal.

Gerade auch mit Schnittpunkten zum Sozailrecht können wir Ihnen kompetente Antworten und Hilfe anbieten. Das gilt natürlich auch für Arbeitsunfälle. Auch prüfen wir, ob Ihnen arbeitsrechtlich geholfen werden kann (besondere Schutzvorschriften). 

Hier ist ihr direkter Weg zu einem höchstmöglichen Schmerzensgeld und Erstaz ihrer Zusatzkosten und bei Bedarf einer Haushaltshilfe: www.Medizinrecht-Rath.de


Medizinisches Sozialrecht

Rechtsanwalt Rath ist Fachanwalt für Sozialrecht. Wir sind auf Medizinisches Sozialrecht spezialisiert. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir das bestmögliche Ergebnis bei: 

  • Erwerbsminderungsrente, 
  • Leistungen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, 
  • Opferentschädigung bei Gewaltopfern, 
  • Teilhabe, 
  • Kassenleistungen, 
  • Krankengeld und Verletztengeld, 
  • Pflegeversicherung sowie 
  • Feststellung einer (Schwer-) Behinderung mit und ohne Merkzeichen. 

Kein Kostenrisiko am SG - Praktisch immer PKH

  • Am Sozialgericht können Sie nur gewinnen.
  • Sie haben nichts zu verlieren.
  • Es droht Ihnen kein finanzieller Verlust.
  • Kosten kommen keinesfalls auf Sie zu, weil Sozialgerichte gerichtskostenfrei sind!                    

Keine Gerichtskosten

Am Sozialgericht entstehen niemals Gerichtskosten. Sogar die eingeholten Sachverständigengutachten werden aus der Staatskasse finanziert.

Keine gegnerischen Anwaltskosten

Auf Beklagtenseite stehen Sozialbehörden. Diese vertreten sich vor Gericht selbst. Sie beauftragen also keine Rechtsanwälte. Daher besteht kein Risiko, den Gegneranwalt bezahlen zu müssen, wenn der Prozess verloren geht.

Eigene Anwaltskosten - Prozesskostenhilfe

Die von uns vertretenen Fällen im Medizinischen Sozialrecht (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Schwerbehindertenrecht, Teilhabe, Jugendhilfe, Opferhilfe, Arbeitsunfähigkeit, Unfallversicherung, Recht der Krankenversicherung, Pflegeversicherung) werden durch medizinische Sachverhalte geprägt. Hier hat der Richter keine eigene Fachkenntnis. Daher werden immer Sachverständigengutachten eingeholt. In diesen Fällen wird auch immer Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt, weil der Ausgang des Prozesses offen ist. Das Gericht kann die Erfolgsaussicht also nicht vor Einholung des Gutachtens ablehnen. Es hat Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Anwalt Ihrer Wahl beizuordnen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und nur über ein kleines Einkommen oder eine Rente verfügen.


Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, ersetzt die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Lohnersatzleistung  Ihr Einkommen. Wenn Sie nur teilweise arbeitsunfähig sind und noch einige Stunden täglich arbeiten können, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch verdienen können.

Schwerbehindertenrecht

Viele Menschen in Deutschland haben Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis, ohne es zu wissen. Zum Beispiel können auch Akne oder Migräne als Behinderung eingestuft werden. Vielen ist nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten wie Bluthochdruck, Bronchialasthma, Tinnitus oder Rheuma unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerbehinderung darstellen. Damit entgehen Ihnen Nachteilsausgleiche.

Wichtig:
Sie dürfen das Regelalter für die normale Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Das ist bei den meisten mittlerweile ein Alter von 67 Jahren.

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Sozialgerichtliche Verfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung sind geprägt durch

  • ihre oftmals erhebliche ökonomische Bedeutung, insbesondere beim Streit um die Anerkennung eines Versicherungsfalss oder die Gewährung einer Versichertenrente auf Dauer,
  • die in der Regel praktisch ausgeschlossene erfolgreiche "Nachbesserung" mittels einer erneuten Antragsstellung,
  • eine hohe Kompetenz der Unfallversicherungsträger.

Am häufigsten gelangen Streitigkeiten um die Anerkennung eines Versicherungsfalls, insbesondere eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit (§§ 7 - 9 SGB VII), zu den Sozialgerichten. Hierbei sind die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 2, 3, 6 SGB VII sowie § 8 SGB VII zu klärende Fragen, nämlich ob der Kläger zum versicherten Personenkreis gehört. Das führt dann zu der Entscheidung, welche Leistungen dem Kläger zustehen, insbesondere ob ihm eine Verletztenrente zusteht und in welcher Höhe sie zu gewähren ist.

Dies erfordert Kenntnis der DGUV und ihrer Organisationsstrukturen. Hier ist Rechtsanwalt Marco Rath der richtige Fachanwalt an ihrer Seite.



Marco Rath ist gelistet in Rechtsanwälte Düsseldorf und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Zulassungsurkunde der Rechtsanwaltskammer

    Kanzleigründung

    Qualifikationen und Auszeichnungen

    Zulassungsurkunde der Rechtsanwaltskammer

Sprachen

  • Deutsch
  • Türkisch
  • Englisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Türkisches Recht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwalt Verein DAV anwaltverein.de
  • Bürgerstiftung Neuss BüNE www.buergerstiftung-neuss.de

Bewertungen 193

KW

von K. W. am 18.05.2025 um 15:01 Uhr

Erhebung der Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderung
Arzthaftungsrecht
Die Erhebung der Schmerzensgeld und Schadenersatzforderung erfolgte im Anwaltsbüro Rath auf eine sehr gründliche Weise. Man erkennt an der Ausformulierung der Forderung, dass meine sehr umfangreichen Akten, die ich im Anwaltsbüro eingereicht hatte, auf gründliche Weise zur Kenntnis genommen und fachlich sicher bewertet worden sind.
DF

von D. F. am 18.03.2025 um 07:09 Uhr

D.Fiedler
Arzthaftungsrecht
Sehr gut Proble erfasst und gelösst
NK

von N. K. am 30.01.2025 um 19:03 Uhr

Hervorragender Anwalt
Sozialrecht
Über die letzten Jahre habe ich Herrn Rath mehrfach (für unterschiedliche Rechtsgebiete) benötigt und bin von Herrn Rath begeistert. Klare Kommunikation, sehr freundlich, sehr fachkompetent und SEHR erfolgreich! Absolut empfehlenswert!!!

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Wir konnten Frau Demir für eine Mitarbeit in unserer Kanzlei gewinnen. Dadurch ist es auch möglich, Prozesse in der Türkei zu führen, wenn Sie dort Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden

Kanzlei

Wir stehen Ihnen als Anwälte mit Rat und Tat zu Seite und kümmern uns um alle Einzelheiten, die Ihren Fall betreffen. So haben Sie den Kopf frei!

In unserer Kanzlei wird stets der enge und vertrauensvolle Kontakt zu jedem einzelnen Mandanten gepflegt. Dabei wird Ihr Fall diskret behandelt. Wo immer möglich, versuchen wir, eine außergerichtliche Lösung für Ihr Rechtsproblem zu finden. Wir vertreten aber natürlich auch Ihre berechtigten Ansprüche vor dem zuständigen Gericht.

Seit 2006 unterstützen wi...

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Seitenbetreiber und inhaltlich Verantwortlicher: Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Rechtsanwalt Marco Rath Rechtsanwältin Gülsen Celebi Graf-Adolf-Straße 80 40210 Düsseldorf Tel: 0211 / 355 83 14 Fax: 0211 / 355 93 15 (Umsatz-)Steuernummer RA Rath: 133/5260/2233 Finanzamt Düsseldorf-Mitte (Umsatz-)Steuernummer RAin Celebi: 133/5047/1586 Finanzamt Düsseldorf-Altstadt Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf, Tel.: 0211/49502-0, Fax: 0211/49502-28 Es gelten folgende berufliche Regelungen: Berufsordnung-BORA Bundesrechtsanwaltsordnung-BRAO Fachanwaltsordnung-FAO Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft-CCBE Die vorgenannten Regelungen können sie hier einsehen: www.brak.de Berufshaftpflichtversicherung: Zurich Versicherungsaktiengesellschaft Poppelsdorfer Allee 25-33, 53115 Bonn Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
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    Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Marco Rath stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Die Bürozeiten von Marco Rath sind:
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    Mi.: 09:00–18:00
    Fr.: 09:00–13:00
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