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Über mich
Patientenanwalt - Kanzlei für Patienten
Arzthaftungsrecht ist unser Kanzleischwerpunkt.
Wir vertreten nur Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern.
Sie haben Anspruch auf
- Angemessenen Schadensausgleich und Wiedergutmachung bei Ärztepfusch,
- Schmerzensgeld,
- Verdienstausfall,
- Haushaltsführungsschaden fiktiv berechnet - auch ohne Haushaltshilfe,
- Hinterbliebenengeld
- Rente aufgrund Arbeitsunfähigkeit, Kassenleistung, Teilhabe und Behinderung mit Merkzeichen.
Diese Ansprüche auf ein würdevolles Leben setzen wir für Sie durch. Sie finden uns im Internet unter www.Medizinrecht-Rath.de
Medizinrecht - Schmerzensgeld
Spezialisierte Fachkenntnisse und Erfahrung
Behandlungsfehler passieren - Auch in der Medizin. Betroffene müssen das nicht einfach hinnehmen. Wir zeigen Ihnen den richtigen Weg zu einer optimalen Behandlung, Ersatz von zusätzlichen Kosten und einem maximalen Schmerzensgeld.
Wir versichern Ihnen, dass wir für Sie das bestmögliche Ergebnis erreichen werden. Wir wissen, wie man ihre Ansprüche kompetent, schnell und zielsicher durchsetzt.
Unterschreiben sie nichts, ohne dass wir ihren Fall zuvor geprüft haben! Denn die Versicherung der Gegenseite hat nur ein Interesse: ihr Schmerzensgeld möglichst niedrig zu halten.
Damit wir für Sie ein möglichst hohes Schmerzensgeld durchsetzen können, arbeiten wir regelmäßig mit Gutachtern, Fachärzten und klinischem Personal zusammen.
Klare Vorteile für Sie:
- Fallbearbeitung durch kompetente Rechtsanwälte auf dem speziellen Rechtsgebiet des Medizinrechts.
- Höchst mögliches Schmerzensgeld, Ersatz ihrer Folgekosten einschließlich Haushaltshilfe im Fall der Fälle.
- Unverzügliche persönliche Terminsvergabe sowie Hausbesuche, wenn sie erforderlich sind.
- Kostenlose und unverbindliche Beratung - gern auch direkt am Telefon, Rückruf innerhalb eines Tages garantiert.
- Sachkenntnis und Erfahrung auch bei Unfällen mit Personenschäden.
- Gleichzeitige Unterstützung bei sozialen Absicherungen durch Erwerbsminderungsrente, Unfallrente, Versorgungskrankengeld, Teilhabe am Arbeitsleben und Schwerbehinderung.
- Bei gegnerischer Alleinschuld entstehen Ihnen keine Anwaltskosten.
- Regelmäßige Kooperation mit anerkannten Sachverständigen, Fachärzten und klinischem Personal.
Gerade auch mit Schnittpunkten zum Sozailrecht können wir Ihnen kompetente Antworten und Hilfe anbieten. Das gilt natürlich auch für Arbeitsunfälle. Auch prüfen wir, ob Ihnen arbeitsrechtlich geholfen werden kann (besondere Schutzvorschriften).
Hier ist ihr direkter Weg zu einem höchstmöglichen Schmerzensgeld und Erstaz ihrer Zusatzkosten und bei Bedarf einer Haushaltshilfe: www.Medizinrecht-Rath.de
Medizinisches Sozialrecht
Rechtsanwalt Rath ist Fachanwalt für Sozialrecht. Wir sind auf Medizinisches Sozialrecht spezialisiert. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir das bestmögliche Ergebnis bei:
- Erwerbsminderungsrente,
- Leistungen nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten,
- Opferentschädigung bei Gewaltopfern,
- Teilhabe,
- Kassenleistungen,
- Krankengeld und Verletztengeld,
- Pflegeversicherung sowie
- Feststellung einer (Schwer-) Behinderung mit und ohne Merkzeichen.
Kein Kostenrisiko am SG - Praktisch immer PKH
- Am Sozialgericht können Sie nur gewinnen.
- Sie haben nichts zu verlieren.
- Es droht Ihnen kein finanzieller Verlust.
- Kosten kommen keinesfalls auf Sie zu, weil Sozialgerichte gerichtskostenfrei sind!
Keine Gerichtskosten
Am Sozialgericht entstehen niemals Gerichtskosten. Sogar die eingeholten Sachverständigengutachten werden aus der Staatskasse finanziert.
Keine gegnerischen Anwaltskosten
Auf Beklagtenseite stehen Sozialbehörden. Diese vertreten sich vor Gericht selbst. Sie beauftragen also keine Rechtsanwälte. Daher besteht kein Risiko, den Gegneranwalt bezahlen zu müssen, wenn der Prozess verloren geht.
Eigene Anwaltskosten - Prozesskostenhilfe
Die von uns vertretenen Fällen im Medizinischen Sozialrecht (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Schwerbehindertenrecht, Teilhabe, Jugendhilfe, Opferhilfe, Arbeitsunfähigkeit, Unfallversicherung, Recht der Krankenversicherung, Pflegeversicherung) werden durch medizinische Sachverhalte geprägt. Hier hat der Richter keine eigene Fachkenntnis. Daher werden immer Sachverständigengutachten eingeholt. In diesen Fällen wird auch immer Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt, weil der Ausgang des Prozesses offen ist. Das Gericht kann die Erfolgsaussicht also nicht vor Einholung des Gutachtens ablehnen. Es hat Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Anwalt Ihrer Wahl beizuordnen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und nur über ein kleines Einkommen oder eine Rente verfügen.
Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, ersetzt die Rente wegen voller Erwerbsminderung als Lohnersatzleistung Ihr Einkommen. Wenn Sie nur teilweise arbeitsunfähig sind und noch einige Stunden täglich arbeiten können, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Einkommen, das Sie selbst noch verdienen können.
Schwerbehindertenrecht
Viele Menschen in Deutschland haben Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis, ohne es zu wissen. Zum Beispiel können auch Akne oder Migräne als Behinderung eingestuft werden. Vielen ist nicht bekannt, dass auch chronische Krankheiten wie Bluthochdruck, Bronchialasthma, Tinnitus oder Rheuma unter bestimmten Voraussetzungen eine Schwerbehinderung darstellen. Damit entgehen Ihnen Nachteilsausgleiche.
Wichtig:
Sie dürfen das Regelalter für die normale Altersgrenze noch nicht erreicht haben. Das ist bei den meisten mittlerweile ein Alter von 67 Jahren.
Arbeitsunfall und Berufskrankheit
Sozialgerichtliche Verfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung sind geprägt durch
- ihre oftmals erhebliche ökonomische Bedeutung, insbesondere beim Streit um die Anerkennung eines Versicherungsfalss oder die Gewährung einer Versichertenrente auf Dauer,
- die in der Regel praktisch ausgeschlossene erfolgreiche "Nachbesserung" mittels einer erneuten Antragsstellung,
- eine hohe Kompetenz der Unfallversicherungsträger.
Am häufigsten gelangen Streitigkeiten um die Anerkennung eines Versicherungsfalls, insbesondere eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit (§§ 7 - 9 SGB VII), zu den Sozialgerichten. Hierbei sind die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 2, 3, 6 SGB VII sowie § 8 SGB VII zu klärende Fragen, nämlich ob der Kläger zum versicherten Personenkreis gehört. Das führt dann zu der Entscheidung, welche Leistungen dem Kläger zustehen, insbesondere ob ihm eine Verletztenrente zusteht und in welcher Höhe sie zu gewähren ist.
Dies erfordert Kenntnis der DGUV und ihrer Organisationsstrukturen. Hier ist Rechtsanwalt Marco Rath der richtige Fachanwalt an ihrer Seite.
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Qualifikationen und Auszeichnungen
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von K. W. am 18.05.2025 um 15:01 Uhr
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