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- Arzthaftungsrecht
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- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Opferhilfe
- Sozialversicherungsrecht
- Pflegerecht
Herzlich willkommen im Außenauftritt der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Gilsbach. Unser Team setzt sich mit Kompetenz und Erfahrung für die Durchsetzung Ihrer Patientenrechte ein. Mit Sitz der Kanzlei in Dortmund und Düsseldorf findet eine höchstpersönliche Vertretung unserer Mandanten nicht nur im Rhein-Ruhr-Gebiet, sondern über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinweg DEUTSCHLANDWEIT statt. Nachstehend können Sie sich einen Eindruck über die von uns vorwiegend bearbeiteten Rechtsgebiete verschaffen:
Arzthaftungsrecht
Infolge der Befürchtung, Opfer
einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden zu sein, gilt es zu prüfen, ob
unzureichend über Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt und/oder ein
(grober) Behandlungsfehler begangen wurde. Zu den Behandlungsfehlern zählen
dabei insbesondere Versäumnisse im Rahmen der Befunderhebung, eine falsche
Diagnose, das Abweichen von den Regeln der ärztlichen Kunst im Rahmen eines
(operativen) Eingriffs, Mängel in der Organisation etc. Verletzungen der
Dokumentationspflicht können ebenso wie andere Verstöße zu
Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr führen. In der Folge
stehen geschädigten Patienten Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie des Ersatzes
materieller Schäden (Verdienstausfälle, Haushaltsführungskosten, Fahrtkosten
etc.) zu.weitere Schwerpunkte: Behandlungsfehler, Kunstfehler, Fehlbehandlung, Arzthaftung, Ärztepfusch, Arztfehler, Falsche Aufklärung, Unzureichende Aufklärung
Geburtsschadensrecht
Infolge unzureichender
Vorbereitungsmaßnahmen durch Ärzte und Hebammen oder aber einem fehlerhaften
Vorgehen im Rahmen der Geburt selbst, kann aus einem der schönsten Momente
schnell ein Alptraum werden. Bekanntermaßen kommt es fehlerbedingt zumeist zu
schwersten und irreparablen Schäden des neugeborenen Kindes wie z.B.
hypoxischen Hirnschäden, Armplexusparesen etc. Im Rahmen eines rechtlichen
Vorgehens gilt es sodann das Leben des Kindes abzusichern (Pflegemehraufwand,
Verdienstausfall, Hausumbaukosten usw.). Wiederkehrend kommt es zudem
behandlungsfehlerbedingt zu schwerwiegenden und nachhaltigen Verletzungen der
Mutter, welche zu eigenen Schadensersatzansprüchen dieser führen.weitere Schwerpunkte: Geburtsschaden, Geburtsfehler, Haftung von Hebamme / Arzt / Krankenhaus
Zahnarzthaftung
Das Anrecht auf die Zahlung eines
Schmerzensgeldes sowie auf den Ersatz von materiellen Schäden
(Behandlungskosten etc.) kommt immer dann in Betracht, wenn der Patient durch
seinen Zahnarzt nicht ausreichend aufgeklärt oder fehlerhaft behandelt
wurde. Grobe Behandlungsfehler erfolgen häufig
im Zusammenhang mit der Planung und Einbringung von Zahnkronen, Teil- und
Vollprothesen sowie Implantaten. Ohne hinreichende Indikation kommt es zudem
häufig zu der Extraktion von Zähnen, welche grundsätzlich noch erhaltungsfähig
wären. Folgen des fehlerhaften Vorgehens sind zumeist anhaltende Schmerzen im
Zahn-, Kiefer-, Nacken- und Kopfbereich, Entzündungen, Nervenschäden, Zahnverlust
sowie Bissfehlstellungen (Okklusionsprobleme).weitere Schwerpunkte: Zahnarztfehler, Fehlerhaftes Implantat, Fehlerhafter Zahnersatz, Extraktion
Arzneimittelhaftung
Bekanntermaßen geht mit der
Einnahme von Arzneimitteln die Inkaufnahme von Risiken und Nebenwirkungen
einher. Sind Sie jedoch durch ein Medikament geschädigt worden, sollten Sie anwaltlich
abklären lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen den Hersteller oder den verordnenden
Arzt zustehen. Im Rahmen der Überprüfung, wo der Schaden herrührt, wird
insbesondere hinterfragt, ob dieser durch eine Nebenwirkung, eine
Wechselwirkung mit einem oder mehreren anderen Medikamenten oder aber aufgrund
des unzureichenden Inhaltes der Verpackungsbeilage bzw. der
Verbraucherinformationen bedingt wurde. Trotz bekannter und schwerwiegender
Risiken versäumen die verordnenden Ärzte zudem häufig eine spezielle Aufklärung.weitere Schwerpunkte: Medikament, Nebenwirkung, Wechselwirkung, Gesundheitsschaden
Medizinproduktehaftung
Tagtäglich kommt es in deutschen
Krankenhäusern und Arztpraxen zu dem Einsatz von künstlichen Gelenken,
Implantaten, Herzschrittmachern und anderen Medizinprodukten. Bedauerlicherweise
weichen diese Medizinprodukte in Einzelfällen oder sogar in ganzen
Produktionsserien von der zu erwartenden Qualität ab. Produktions- und
Materialfehler führen sodann zu erheblichen Schäden, welche oft mit einem
weiteren Operationserfordernis sowie vielen Nachbehandlungen einhergehen. Es gilt
in diesem Fall zu erwirken, dass Ihnen zumindest ein Schmerzensgeld sowie der
Ersatz von Folgeschäden geleistet werden.weitere Schwerpunkte: Implantat, Endoprothese, Hüftprothese, Knieprothese, künstliches Kniegelenk / Sprunggelenk / Handgelenk
Unfallopfer
Wenn Sie durch einen Unfall einen
körperlichen Schaden erlitten haben, kommen je nach Unfallereignis
unterschiedliche Ersatzansprüche in Betracht, welche unter Zuhilfenahme eines
Experten bei den ersatzpflichtigen Institutionen/Personen angemeldet und
durchgesetzt werden sollten. Ausgleichsansprüche entstehen so zum Beispiel im
Rahmen von Autounfällen, Unfällen im häuslichen Umfeld, Arbeitsunfällen usw. Im
Einzelfall kann zum Erhalt eines Ausgleiches Eile geboten sein, als dass starre
Fristen gegenüber Versicherungen zu wahren sind, nach deren Ablauf Ansprüche
nicht mehr durchsetzbar sind.weitere Schwerpunkte: Unfall, Autounfall, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Versicherung, Unfallverursacher
Krankenversicherungsrecht
Trotz der Inansatzbringung von erheblichen Monatsbeiträgen kommt es wiederkehrend dazu, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern erforderliche und notwendige Leistungen verweigern oder bereits entstandene Kosten nicht ausgleichen. Unberechtigterweise kommt es so zum Beispiel zu der Versagung der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Medizinprodukte und Weiteres. Auch wird vermehrt eine erforderliche Krankengeldzahlung versagt oder verfrüht eingestellt. Im Falle der Versagung der Leistung durch ablehnenden Bescheid ist im Regelfall die Monatsfrist für einen etwaigen Widerspruch zu wahren, sodass bei Einschaltung eines rechtlichen Spezialisten nicht gezögert werden sollte.weitere Schwerpunkte: Krankenversicherung, Krankengeld, Krankentagegeld, Rente
Sowohl Ihre Anfrage als auch die Ersteinschätzung durch unsere Anwälte sind für Sie kostenfrei.
Ihr Anliegen können Sie uns gerne per Email (info@patienten-rechte) oder aber telefonisch unter der Rufnummer 0231 – 95088848 schildern. Bei weiterem Vorgehen kann Ihre Angelegenheit auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erörtert werden.
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Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!
Ihr
Marius B. Gilsbach, LL.M. (Medizinrecht)
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Mitglied des deutschen Anwaltsvereins (D.A.V.)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im D.A.V
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