

- Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Versicherungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Opferhilfe
- Sozialversicherungsrecht
- Pflegerecht
Herzlich willkommen im Außenauftritt der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht Gilsbach. Unser Team setzt sich mit Kompetenz und Erfahrung für die Durchsetzung Ihrer Patientenrechte ein. Mit Sitz der Kanzlei in Dortmund und Düsseldorf findet eine höchstpersönliche Vertretung unserer Mandanten nicht nur im Rhein-Ruhr-Gebiet, sondern über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinweg DEUTSCHLANDWEIT statt. Nachstehend können Sie sich einen Eindruck über die von uns vorwiegend bearbeiteten Rechtsgebiete verschaffen:
Arzthaftungsrecht
Infolge der Befürchtung, Opfer
einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden zu sein, gilt es zu prüfen, ob
unzureichend über Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt und/oder ein
(grober) Behandlungsfehler begangen wurde. Zu den Behandlungsfehlern zählen
dabei insbesondere Versäumnisse im Rahmen der Befunderhebung, eine falsche
Diagnose, das Abweichen von den Regeln der ärztlichen Kunst im Rahmen eines
(operativen) Eingriffs, Mängel in der Organisation etc. Verletzungen der
Dokumentationspflicht können ebenso wie andere Verstöße zu
Beweiserleichterungen bis hin zu einer Beweislastumkehr führen. In der Folge
stehen geschädigten Patienten Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie des Ersatzes
materieller Schäden (Verdienstausfälle, Haushaltsführungskosten, Fahrtkosten
etc.) zu.weitere Schwerpunkte: Behandlungsfehler, Kunstfehler, Fehlbehandlung, Arzthaftung, Ärztepfusch, Arztfehler, Falsche Aufklärung, Unzureichende Aufklärung
Geburtsschadensrecht
Infolge unzureichender
Vorbereitungsmaßnahmen durch Ärzte und Hebammen oder aber einem fehlerhaften
Vorgehen im Rahmen der Geburt selbst, kann aus einem der schönsten Momente
schnell ein Alptraum werden. Bekanntermaßen kommt es fehlerbedingt zumeist zu
schwersten und irreparablen Schäden des neugeborenen Kindes wie z.B.
hypoxischen Hirnschäden, Armplexusparesen etc. Im Rahmen eines rechtlichen
Vorgehens gilt es sodann das Leben des Kindes abzusichern (Pflegemehraufwand,
Verdienstausfall, Hausumbaukosten usw.). Wiederkehrend kommt es zudem
behandlungsfehlerbedingt zu schwerwiegenden und nachhaltigen Verletzungen der
Mutter, welche zu eigenen Schadensersatzansprüchen dieser führen.weitere Schwerpunkte: Geburtsschaden, Geburtsfehler, Haftung von Hebamme / Arzt / Krankenhaus
Zahnarzthaftung
Das Anrecht auf die Zahlung eines
Schmerzensgeldes sowie auf den Ersatz von materiellen Schäden
(Behandlungskosten etc.) kommt immer dann in Betracht, wenn der Patient durch
seinen Zahnarzt nicht ausreichend aufgeklärt oder fehlerhaft behandelt
wurde. Grobe Behandlungsfehler erfolgen häufig
im Zusammenhang mit der Planung und Einbringung von Zahnkronen, Teil- und
Vollprothesen sowie Implantaten. Ohne hinreichende Indikation kommt es zudem
häufig zu der Extraktion von Zähnen, welche grundsätzlich noch erhaltungsfähig
wären. Folgen des fehlerhaften Vorgehens sind zumeist anhaltende Schmerzen im
Zahn-, Kiefer-, Nacken- und Kopfbereich, Entzündungen, Nervenschäden, Zahnverlust
sowie Bissfehlstellungen (Okklusionsprobleme).weitere Schwerpunkte: Zahnarztfehler, Fehlerhaftes Implantat, Fehlerhafter Zahnersatz, Extraktion
Arzneimittelhaftung
Bekanntermaßen geht mit der
Einnahme von Arzneimitteln die Inkaufnahme von Risiken und Nebenwirkungen
einher. Sind Sie jedoch durch ein Medikament geschädigt worden, sollten Sie anwaltlich
abklären lassen, ob Ihnen Ansprüche gegen den Hersteller oder den verordnenden
Arzt zustehen. Im Rahmen der Überprüfung, wo der Schaden herrührt, wird
insbesondere hinterfragt, ob dieser durch eine Nebenwirkung, eine
Wechselwirkung mit einem oder mehreren anderen Medikamenten oder aber aufgrund
des unzureichenden Inhaltes der Verpackungsbeilage bzw. der
Verbraucherinformationen bedingt wurde. Trotz bekannter und schwerwiegender
Risiken versäumen die verordnenden Ärzte zudem häufig eine spezielle Aufklärung.weitere Schwerpunkte: Medikament, Nebenwirkung, Wechselwirkung, Gesundheitsschaden
Medizinproduktehaftung
Tagtäglich kommt es in deutschen
Krankenhäusern und Arztpraxen zu dem Einsatz von künstlichen Gelenken,
Implantaten, Herzschrittmachern und anderen Medizinprodukten. Bedauerlicherweise
weichen diese Medizinprodukte in Einzelfällen oder sogar in ganzen
Produktionsserien von der zu erwartenden Qualität ab. Produktions- und
Materialfehler führen sodann zu erheblichen Schäden, welche oft mit einem
weiteren Operationserfordernis sowie vielen Nachbehandlungen einhergehen. Es gilt
in diesem Fall zu erwirken, dass Ihnen zumindest ein Schmerzensgeld sowie der
Ersatz von Folgeschäden geleistet werden.weitere Schwerpunkte: Implantat, Endoprothese, Hüftprothese, Knieprothese, künstliches Kniegelenk / Sprunggelenk / Handgelenk
Unfallopfer
Wenn Sie durch einen Unfall einen
körperlichen Schaden erlitten haben, kommen je nach Unfallereignis
unterschiedliche Ersatzansprüche in Betracht, welche unter Zuhilfenahme eines
Experten bei den ersatzpflichtigen Institutionen/Personen angemeldet und
durchgesetzt werden sollten. Ausgleichsansprüche entstehen so zum Beispiel im
Rahmen von Autounfällen, Unfällen im häuslichen Umfeld, Arbeitsunfällen usw. Im
Einzelfall kann zum Erhalt eines Ausgleiches Eile geboten sein, als dass starre
Fristen gegenüber Versicherungen zu wahren sind, nach deren Ablauf Ansprüche
nicht mehr durchsetzbar sind.weitere Schwerpunkte: Unfall, Autounfall, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Versicherung, Unfallverursacher
Krankenversicherungsrecht
Trotz der Inansatzbringung von erheblichen Monatsbeiträgen kommt es wiederkehrend dazu, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen ihren Mitgliedern erforderliche und notwendige Leistungen verweigern oder bereits entstandene Kosten nicht ausgleichen. Unberechtigterweise kommt es so zum Beispiel zu der Versagung der Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Medizinprodukte und Weiteres. Auch wird vermehrt eine erforderliche Krankengeldzahlung versagt oder verfrüht eingestellt. Im Falle der Versagung der Leistung durch ablehnenden Bescheid ist im Regelfall die Monatsfrist für einen etwaigen Widerspruch zu wahren, sodass bei Einschaltung eines rechtlichen Spezialisten nicht gezögert werden sollte.weitere Schwerpunkte: Krankenversicherung, Krankengeld, Krankentagegeld, Rente
Sowohl Ihre Anfrage als auch die Ersteinschätzung durch unsere Anwälte sind für Sie kostenfrei.
Ihr Anliegen können Sie uns gerne per Email (info@patienten-rechte) oder aber telefonisch unter der Rufnummer 0231 – 95088848 schildern. Bei weiterem Vorgehen kann Ihre Angelegenheit auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erörtert werden.
Parkplätze befinden sich unmittelbarer Nähe zur Kanzlei. Aufgrund der zentralen Lage ist die Kanzlei auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.patienten-rechte.de
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können!
Ihr
Marius B. Gilsbach, LL.M. (Medizinrecht)
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Mitglied des deutschen Anwaltsvereins (D.A.V.)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im D.A.V
Bewertungen 72
von B. B. am 07.05.2024 um 11:33 Uhr
von Y. Z. am 28.03.2023 um 11:09 Uhr
Wir haben uns in der Zeit immer sehr gut beraten gefühlt und konnten aufgrund dessen, die richtigen Entscheidungen für uns treffen. Fragen wurden immer schnell und gut verständlich, per Mail oder Telefon beantwortet. Die hohe fachliche und ganz besonders die menschliche Kompetenz, ist wirklich beeindruckend! Vielen Dank nochmal an Herr Gilsbach und an Frau Schoffer, für ihre stets freundliche und einfühlsame Art.
von Y. A. am 30.09.2022 um 12:58 Uhr
Vielen lieben Dank für alles
Rechtstipps 4

Mit Urteil vom 11.11.2016 (Az.: I-26 U 111/15) hat das Oberlandesgericht Hamm einer Patientin infolge einer grob behandlungsfehlerhaften Wirbelsäulenoperation ein Schmerzensgeld in Höhe von…

Mit Beschluss vom 16.08.2016 (Az.: VI ZR 634/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zur Beweislastverteilung infolge einer Infektion nach klägerseits behaupteten Hygieneverstoß des Krankenhauses…

Der behandelnde Arzt schuldet seinem Patienten neben der Einhaltung des Facharztstandards im Rahmen der Operation selbst auch eine dem Eingriff vorangegangene ordnungsgemäße Aufklärung. So ist der…
Kontaktdaten von Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
Adresse
Kaiserstr. 20
44135 Dortmund6.680,86 km (von Ihrem Standort)
Um diese Karte anzuzeigen,
lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.Öffnungszeiten
Mo.–So.09:00–18:00Kontakt
+49 231 95...
info@patienten-rechte.de
http://www.patienten-rechte.de/Link in einem neuen Tab öffnen
+49 231 95088847
Kanzlei-Impressum
Verantwortlich für die Website
Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach, LL.M. (MedR)
GILSBACH I Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht
Kaiserstraße 20
44135 Dortmund
Telefon: +49 231 950 888 48
Telefax: +49 231 950 888 47
Email: gilsbach@patienten-rechte.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. §27 a UStG : DE79376182054
Finanzamt Dortmund-Ost
Rechtsanwalt Gilsbach ist als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen sind unter anderem die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind unter www.brak.de abrufbar.
Die Kanzlei wird als Einzelkanzlei geführt.
Inhaber der Kanzlei ist Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach, LL.M (MedR)
Berufshaftpflichtversicherung: R+V Versicherung.
Geltungsbereich der Versicherung: Mitgliedsländer der Europäischen Union.
Zuständige Rechtsanwaltskammer/Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381 985 000
Telefax: 02381 985 050
Internet: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Haftungsausschluss
Für Inhalte dieser Internetseite wird keine Haftung übernommen, insbesondere nicht in Hinblick auf Aktualität und Richtigkeit. Die Seite dient allein der Außendarstellung der Rechtsanwaltskanzlei, nicht der Rechtsberatung.
Ebenso wird für die Inhalte der Internetseiten Dritter, auf die über Hyperlinks direkt oder indirekt verwiesen wird und auf die Rechtsanwalt Gilsbach keinen Einfluss hat, keine Haftung übernommen. Inhalte dieser Internetseite dürfen nur für informative, nicht-kommerzielle Zwecke verwendet und ohne die Zustimmung von Rechtsanwalt Gilsbach nicht vervielfältigt oder verändert werden.
Eine Verletzung von Schutzrechten Dritter oder eine Situation, die eine Aufforderung per anwaltlicher Abmahnung motivieren könnte, entspricht nicht dem mutmaßlichen Willen des Betreibers dieser Website. In jedem Fall sichert Rechtsanwalt Gilsbach die sofortige Behebung der Verletzung zu. Kosten einer Abmahnung oder einer anwaltlichen Beratung können daher als offenkundig missbräuchlich nicht übernommen werden.
Datenschutz
Die Angabe von persönlichen und/oder geschäftlichen Daten auf dieser Internetseite durch ihre Nutzer erfolgt freiwillig. Sie werden nur im Rahmen des Zweckes der Angabe verwendet. Daten dieses Impressums dürfen nicht für die Versendung unangeforderter Informationen verwendet werden.
Rechtsanwalt Gilsbach weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. die E-Mail-Kommunikation) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
Urheberrechte
Alle Texte und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung, Übernahme oder Nutzung von Texten, Bildern oder anderen Dateien bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Rechtsanwalt Gilsbach.

FAQ
Sie haben Fragen?
Zögern Sie nicht, bei rechtlichen Anliegen direkt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) zu kontaktieren. Oder möchten einfach mehr über Ihr kostenfreies anwalt.de-Konto erfahren? In unseren FAQs finden Sie das Wichtigste im Überblick.
Wann entstehen für mich Kosten?
Ihr anwalt.de-Konto ist kostenfrei – und das dauerhaft.
Die Leistungen eines Anwalts sind hingegen in der Regel mit Kosten verbunden. Bitte klären Sie mit Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) möglichst frühzeitig, ab wann für Sie Kosten entstehen. Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsprodukt von Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) über sein Profil gebucht haben, finden Sie den Preis beim ausgewählten Rechtsprodukt.Wie lange dauert es, bis ich von Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) eine Rückmeldung erhalte?
Wenn Sie Ihre Anfrage unter der Woche zu den Bürozeiten von Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) stellen, erhalten Sie voraussichtlich innerhalb kürzester Zeit eine Antwort. Die Bürozeiten von Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) sind:
Mo.–So.: 09:00–18:00.
Im Einzelfall kann die Antwortzeit jedoch je nach momentaner Auftragslast und aktuellen Terminen von Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) variieren. In der Regel werden Sie spätestens binnen weniger Werktage eine Rückmeldung bekommen.Wie kann ich Kontakt zu Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) aufnehmen?
Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) weitere Kontaktwege.