Bewertungen von Martin Becker
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IH
von I. H. am 20.05.2025 um 06:39 Uhr
Sehr gute Beratung
Schulrecht
Ich kontaktierte Herrn Becker wegen einer Fragestellung bezüglich Schulrecht.Ich bekam in angemessener Zeit einen Termin und es erfolgte eine Videokonferenz zum Erstgespräch.Herr Becker beantwortete alle Fragen kompetent und ehrlich.Fühle mich ernst genommen und bin sehr dankbar die Hilfe bekommen zu haben.
Ich empfehle Herrn Becker sehr gerne weiter.

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Vielen Dank für diese wohlwollende Bewertung!
OD
von O. D. am 11.03.2025 um 23:46 Uhr
Topal Rechtsanwalt, immer wider 👍
Familienrecht
Ich bin außerordentlich zufrieden mit der Arbeit von Rechtsanwalt Martin Becker und seinem Team. Herr Becker hat mich in einem komplexen Fall gegen die Familienkasse Iserlohn vertreten, bei dem es um die Rückforderung von Kindergeld ging. Trotz der schwierigen Umstände – insbesondere der stressigen Coronazeit, in der ich den Überblick über Fristen und Bescheide verloren hatte – hat Herr Becker alles versucht, um den Fall zu meinen Gunsten zu wenden. Er hat eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt und sich unermüdlich für meine Interessen eingesetzt.
Besonders hervorzuheben ist, dass Herr Becker die gesamte Vertretung im Rahmen der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe durchgeführt hat. Dies war für mich eine enorme Entlastung, da ich mich in einer finanziell schwierigen Situation befand.
Die Kanzlei ist äußerst zuverlässig, reagiert schnell und kommuniziert transparent. Innerhalb von Minuten erhält man Antworten, und alle Schriftwechsel mit Gerichten oder Behörden werden sofort an einen weitergeleitet. Hätte ich Herrn Becker von Anfang an an meiner Seite gehabt, wäre der Fall mit Sicherheit erfolgreich verlaufen. Ich kann die Kanzlei Martin Becker wärmstens empfehlen – kompetent, engagiert und absolut vertrauenswürdig!
RG
von R. G. am 02.01.2025 um 11:19 Uhr
Schnelle, kompetente Antwort
Schulrecht
Sehr schnelle Rückmeldung, netter und kompetenter Kontakt.

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Haben Sie vielen Dank für Ihr positives Feedback.
UF
von U. F. am 28.11.2024 um 08:38 Uhr
Ehrliche Einschätzung!
Schulrecht
Herr Becker hat auf meine Frage noch am gleichen Tag geantwortet. Seine Bewertung des Sachverhalts wirkte kompetent und sehr ehrlich. Ich würde ihm jederzeit bei Bedarf ein Mandat erteilen.

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung.
SG
von S. G. am 14.08.2024 um 06:41 Uhr
Corinna Entschädigung
Schulrecht
Gute Beratung mit großer Fachkenntnis für mich leicht verständlich

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Vielen Dank für die Bewertung.
HP
von H. P. am 08.07.2022 um 14:52 Uhr
Information
Allgemeine Rechtsberatung
Meine Anfrage wurde von Herrn Becker zufriedenstellend beantwortet.
Viele Grüße
Hartmut Pfuhland
Viele Grüße
Hartmut Pfuhland

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Sehr gerne. Vielen Dank für die freundliche Bewertung!
DB
von D. B. am 07.10.2021 um 07:06 Uhr
Engagierter und fachlich kompetenter Rechtsanwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Becker berät uns in Fragen des Schulrechts, ist unser Schwert und Schild gegenüber den Schulbehörden. Er ist Rechtsanwalt und Berater mit Herz und Menschenverstand. Mehr braucht man nicht.

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Haben Sie vielen Dank für diese freundliche Bewertung.
PB
von P. B. am 14.09.2021 um 21:13 Uhr
Rechtslage IfSchG in Verbindung mit Art. 2 GG
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Antwort auf präzise Fragstellung hinsichtlich Art. 2 GG Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dessen Nichteinschränkung im aktuellen Infenktionschutzgesetz betreffend Tests im Schulbetrieb.

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Vielen Dank für die positive Bewertung!
FJ
von F. J. am 11.09.2021 um 18:01 Uhr
Schulrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr schnelle und kompetente Beratung!!

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Vielen Dank!
MS
von M. S. am 09.09.2021 um 14:55 Uhr
Rechtsauskunft Schule
Allgemeine Rechtsberatung
Super schnelle ausführliche Antwort mit Lösungsansätzen. Sehr gut.

Antwort von Rechtsanwalt Martin Becker
Gerne geschehen! Ihnen alles Gute!