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Rechtsanwalt

Martin Weber LL.M.

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • Steuerrecht
  • Zivilrecht
  • Unterhaltsrecht
HK
von H. K. am 15.12.2024 um 16:23 Uhr

Rechtsanwalt Martin Weber, LL.M.

Fachanwalt für Familienrecht 
Zertifizierter Mediator
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandanten ist mein Anspruch. Gerne stehe ich Ihnen als kompetenter und engagierter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Familienrecht, das Erbrecht, das Arbeitsrecht, das Verkehrsrecht und das Steuerrecht zur Verfügung. Ein individuelles, auf Sie perfekt zugeschnittenes Vorgehen, das nicht nur Ihre Bedürfnisse und Wünsche optimal abbildet und strategisch sinnvoll ist, sondern Ihnen im Idealfall auch Zeit und Kosten erspart, sind mir wichtig. Eine realisitische Einschätzung von Risiken und Erfolgsaussichten, eine gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeiten sowie eine Beratung in verständlicher Sprache sind für mich selbstverständlich. Rufen Sie mich gerne an und vereinbaren Sie einen Termin - ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei willkommen zu heißen!

Familienrecht

Mein familienrechtliches Tätigkeitsfeld erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgang und die Erstellung von Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung, meiner Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht sowie als zertifizierter Mediator und meinem Wissen, welches ich regelmäßig auch als Lehrbeauftragter, Fachbuchautor und Referent bei Fortbildungsveranstaltungen weitergebe. Absolute Verschwiegenheit, Professionalität, Kostentransparenz, Emphatie sowie insbesondere Zeit für Sie und Ihre Nöte sowie das nötige Maß an Fingerspitzengefühl dürfen Sie voraussetzen.

Erbrecht

Mein erbrechtlicher Fokus liegt auf den Feldern Unternehmensnachfolge, Testaments- und Erbvertragsgestaltung und dem Pflichtteilsrecht. Ich bin zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), habe den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert und bilde regelmäßig Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker aus. Individuelle, für Sie konkret maßgeschneiderte Konzepte sind mir wichtig, um Ihre Interessen effektiv gewährleisten und durchsetzen zu können. Ich nehme mir viel Zeit, um mit Ihnen Ihre Ziele, Wünsche und Bedürfnisse abzustimmen und so eine optimale Strategie für Sie zu erarbeiten.

Arbeitsrecht

Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen im Bewerbungsprozess und reichen bis  zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ich mache mich für die Interessen meiner Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht stark. Dabei befasse ich mich mit der Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Arbeitszeugnissen und setze Ansprüche betreffend Urlaub, Entgelt und Elternzeit durch. Im Falle einer einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung unterstütze ich Sie im Kündigungsschutzprozess sowie den Abfingungsverhandlungen. Mir ist es wichtig, stets eine auf Sie individuell zugeschnittene Lösung zu entwickeln, die nicht nur Ihre Bedürfnisse optimal abbildet, sondern Ihnen im Idealfall auch Zeit und Kosten erspart. Neben einer mehrjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht blicke ich insbesondere auf eine akademische Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Univeristät Passau zurück. Weiterhin habe ich - neben beiden juristischen Staatsexamina - im Rahmen eines ergänzenden Studium einen Masterabschluss (LL.M.) mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt absolviert. 

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht kümmere ich mich insbesondere um die rasche sowie stress- und problemfreie Regulierung von Verkehrsunfällen und mache Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht; wenn Sie also einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder wegen eines Verkehrsdelikts belangt werden bin ich Ihr Ansprechpartner.


Martin Weber LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Passau und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Niederländisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
  • FORUM Junge Anwaltschaft
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV)

Bewertungen 83

HK

von H. K. am 15.12.2024 um 16:23 Uhr

Pflichtteil
Erbrecht
Bei Herrn Weber einen Termin zu bekommen war nicht ganz leicht. Er nimmt leider nur Fälle, die voll in sein Gebiet fallen und für die er auch wirklich Zeit hat. Mich hat das Ergebnis total überzeugt. Herr Weber war für mich immer erreichbar, hat eine super Strategie entwickelt und Schreiben schnell ohne ewige Fristverlängerungen erstellt. Er versteht etwas von seinem Fach, das merkt man bei jedem Satz. Ich freue mich, dass er für mich ein hervorragendes Ergebnis erzielt hat und die Sache mit viel Druck noch vor Weihnachten zu Ende gebracht hat. Vielen herzlichen Dank!
AN

von A. N. am 09.12.2024 um 08:29 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Herr RA Weber hat es geschafft, einen jahrelangen Streit mit meiner Ex-Frau zu beenden. Ich bin ihm sehr dankbar für die geleistete Arbeit, seinen unermüdlichen und tatkräftigen Einsatz und seine menschliche und einfühlsame Art. Vielen herzlichen Dank!
MG

von M. G. am 23.01.2024 um 08:56 Uhr

Pflichtteil
Erbrecht
Eigentlich schreibe ich nie Bewertungen, aber hier muss ich eine Ausnahme machen: Was Herr Rechtsanwalt Weber für mich und meine Schwester geleistet hat ist einfach nur herausragend. Nicht nur hat er sich immer für uns eingesetzt und hart gekämpft, sondern war auch immer für uns gut erreichbar, hat die Schreiben schnell erstellt und hat uns alles super verständlich erklärt. Einfach nur top!

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Kontaktdaten von Martin Weber LL.M.

  • Adresse

    Bahnhofstr. 40
    94032 Passau

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Kanzlei-Impressum

Weber & Dekena Rechtsanwälte GbR
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Vertretungsberechtigte Gesellschafter: RA Martin Weber, RA Börries Dekena
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Verantwortlicher iSv § 55 II RStV (V.i.S.d.P.):
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Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (www.rak-muenchen.de, gem. § 73 Abs.2 Nr.3 i.V.m. § 73 Abs.5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de, gem. § 191f BRAO).
Berufsrechtliche Grundlagen
Zulassung und Berufsbezeichnung
Herr Martin Weber und Herr Börries Dekena sind in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen und führen jeweils die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt.
Kammerzugehörigkeit
Die Rechtsanwälte der Weber & Dekena Rechtsanwälte GbR sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München (T: 089/53 29 44-0, F: 089/53 29 44-28, E: info@rak-muenchen.de). Diese ist zuständige Aufsichtsbehörde.
Berufsrechtliche Regelungen
Für unsere Tätigkeit gelten insbesondere die nachfolgenden berufsrechtlichen Regeln:

Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG)
Fachanwaltsordnung (FAO)

Alle Regelungen sind können auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (brak.de) unter der Rubrik Berufsregelungen eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Rechtsanwälte Martin Weber und Börries Dekena unterhalten jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Online-Streitbeilegung:
Wir weisen auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hin:
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Unsere Email-Adresse lautet: info@weber-dekena.de
Wir sind derzeit weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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