

- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ihre Berliner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht - Persönlich. Effizient. Konsequent.
Wir sind spezialisiert auf Kündigungen und Aufhebungsverträge. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ihr Vorsprung: Aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit beiden Seiten können wir genau einschätzen, wie die Gegenseite üblicherweise „tickt“, welche Taktiken angewendet werden und wie darauf zu reagieren ist.
Inhaber Martin Wolter ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht" (VDAA e.V.).
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VDAA)
- Deutsche Fachanwaltvereinigung e.V. (DFAV)
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht Deutscher Anwaltverein
Bewertungen 56
von A. M. am 15.11.2024 um 09:36 Uhr
von S. K. am 29.05.2024 um 11:05 Uhr
von J. M. am 21.02.2024 um 14:25 Uhr
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Berufsrechtliche Regelungen:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.
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Rechtsanwalt Martin Wolter ist als Einzelunternehmer tätig und betreibt die Rechtsanwaltskanzlei Martin Wolter.
Rechtsanwalt Martin Wolter unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über eine Versicherungssumme von 250.000 EUR bei der R+V Allgemeine Versicherung AG.
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten: a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Oft berechnen sich die Gebühren für die anwaltliche Beratung und Vertretung nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert), wobei sich die Höhe der Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), §§ 2 Abs. 1 und 2, 13 RVG, bestimmt. In einigen Fällen schlage ich den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor, soweit der Umfang und die Bedeutung der Angelegenheit es erfordern.
Für Meinungsverschiedenheiten zwischen Herrn Rechtsanwalt Martin Wolter und dem Mandanten kann zur Vermeidung eines Rechtsstreites die bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Schlichtungsstelle angerufen werden. Die Anschrift lautet: Schlichtungsstelle bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin, schlichtungsstelle@brak.de, www.brak.de.

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