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Über mich
Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Göttingen stark. Ich berate Sie eingehend über Ihre Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung, sei es über Wertpapiere oder über Kryptowerte, über die Erlangung der Erlaubnisse und Registrierungen für Finanzdienstleister, Kryptoverwahrer oder Abwehr von Anlegerstreitigkeiten, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber den Aufsichtsbehörden erfolgreich behaupten und gegen den Anspruchsgegner durchsetzen können. Gerne begrüße ich Sie in unseren Räumlichkeiten in Göttingen am Theaterplatz 9.
Kapitalmarkt- & Bankaufsichtsrecht
Sie benötigen Unterlagen für ein Crowdfunding-Angebot, die Billigung der BaFin für ein Vermögensananlageninformationsblatt (VIB) oder Wertpapierinformationsblatt (WIB) - z.B. für Security-Token - oder ein Prospekt für Vermögensanlagen oder Wertpapiere, dann können Sie uns als Produktgeber/Anbieter oder Finanzdienstleister in Göttingen anrufen. Unsere Anwälte konzipieren seit mehr als 20 Jahren bundesweit und im deutschsprachigen Raum die richtige Finanzierung für Unternehmen (Schwarmfinanzierungen, Ausgabe Securty-Token, Schuldverschreibungen, Aktien, KG-Anteile, Nachrangdarlehen, Partiarische Darlehen, Genossenschaftsanteile) und Erstellen die Angebotsunterlagen (Zeichnungsschein, VIB, WIB, PRIIP, Wertpapierprospekt, Verkaufsprospekt, Private Placement-Memorandum). Als Anwalt befasse ich mich bereits seit vielen Jahren intensiv mit diesem Gebiet und verfüge über die nötigen aufsichtsrechtlichen und prospektrechtlichen Kenntnisse sowie praktischen Erfahrungen, um Ihnen optimal weiterhelfen und die richtige Finanzierung konzipieren zu können und die BaFin-Billigung für ein Kapitalanlageangebot zu erhalten oder aufsichtsrechtliche Abwicklungen abzuwehren.
Daneben beraten unsere Anwälte in allen Fragen der Erlaubniserteilung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) für Finanzdienstleister (Anlageberater, Anlagevermittler, Kryptoverwahrer, Vermögensverwalter), der Zulassung und Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als Kapitalverwaltungsgesellschaft oder als Zahlungsdienst oder Kontoinformationsdienst nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Schließlich sind wir kompetenter Ansprechpartner und langjährig erfahren in der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr unberechtigter Anlegeransprüche, sei es wegen vermeintlicher Prospektmängel, vermeintlich fehlerhafter Anlegeraufklärung oder ungerechtfertigter Klagen auf Herausgabe von Anlegerlisten, Rückabwicklungen oder wegen Beschlussmängeln etc.
Zögern Sie nicht, sich zudem mit Ihren Fragen zur Unternehmensfinanzierung und Erteilung einer Erlaubnis für Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäft oder Zahlungdienste sowie der Abwehr von Anlegerklagen an mich zu wenden.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ob Existenzgründung oder Unternehmensalltag: Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bin ich der passende Ansprechpartner. Gerne berate ich Sie zur Wahl der passenden Rechtsform (z. B. AG, GmbH), zu den Finanzierungsmöglichkeiten eines Start-ups und zu steuerlichen Optimierungen, kläre Haftungsfragen und gestalte alle wichtigen Verträge, z. B. für Gesellschafter, aber auch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Verträge für Handelsvertreter. Zur Seite stehe ich Ihnen auch bei Fragen zum Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie bei Umstrukturierungen.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht regelt die Beziehungen zwischen Personen und Unternehmen und umfasst z. B. die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, aber auch die Gestaltung von Unternehmensverträgen. Darüber hinaus gehören auch die Vorschriften über den Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Kapitalanlageprodukten sowie die einzuhaltenden Regelungen für Unternehmen zu diesem Bereich.
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Rechtsanwalt Björn Katzorke ist zum 31. Dezember 2019 aus der Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgeschieden. Der ausgeschiedene Rechtsanwalt Björn Katzorke ist umgezogen in die Planckstr. 23 in 37073 Göttingen.
Geschäftsführer:
Dr. Matthias Gündel
Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV:
Dr. Matthias Gündel
Handelsregister: Amtsgericht Göttingen, HRB Nr. 200165
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE250 434 519
Zuständige Kammer: Die in Deutschland zugelassene Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterliegt der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig (www.rak-braunschweig.de/), E-Mail: info(at)rak-braunschweig.de.
Die für die Gesellschaft tätigen Rechtsanwälte sind Mitglieder der für ihre Zulassung zuständigen Rechtsanwaltskammer Braunschweig.
Berufsrechtliche Regelungen der Rechtsanwälte: Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt Bundesrepublik Deutschland) Informationen zu den für Rechtsanwälte geltenden Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/. Berufshaftpflichtversicherung: Rechtsanwälte sind aufgrund gesetzlicher Bestimmung der BRAO zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwaltsgesellschaften beträgt Euro 2.500.000,-. Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 59j Abs. 2 BRAO. Berufshaftpflichtversicherer der Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - mit Geltung für das gesamte europäische Gebiet - ist die Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Dienstleistungen der Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Gerichtsstand: Gegenstand und Umfang eines Auftrags sowie die entsprechende Vergütung werden grundsätzlich individuell vereinbart und schriftlich im jeweiligen Mandatsvertrag mit dem Mandanten festgehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis oder damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen ist Göttingen, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
Vermeidung von Interessenkonflikten: Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (§ 73 BRAO). Informationen im Internet: Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de/fuer-verbraucher/schlichtung/) oder per E-Mail: schlichtungsstelle(at)brak.de . Wir erbringen ausschließlich unternehmensbezogene Leistungen und keine Leistungen gegenüber Verbrauchern.

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