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Online-Rechtsberatung
Über mich
Konsequente Spezialisierung auf das Immobilien- und Erbrecht!
Das Immobilien- und Erbrecht sind sehr umfassende Rechtsgebiete und erfordern einen hohen Grad an Spezialisierung, um einen kompetenten und erstklassigen Service bieten zu können.
Ich habe mich u.a. als Fachanwalt für Erbrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit über 20 Jahren auf immobilienrechtliche Angelegenheiten fokussiert, um den Anforderungen dieser Spezialmaterie gerecht zu werden. Ich berate Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und Behörden gleichermaßen.
Im Jahr 2022 wurde ich für den Amtsgerichtsbezirk Idstein zum Notar bestellt.
Das Immobilien- und Erbrecht bieten immer wieder Schnittstellen, insbesondere im Rahmen notarieller Tätigkeiten, sodass ich mich seit 2019 auch auf den Bereich des Erbrechts fokussiere.
Für meine Mandanten stehe ich unter www.kanzlei-koops.de und 06126 / 700 46 61 zur Verfügung.
Als Notar stehe ich den Urkundsbeteiligten in allen notariellen Angelegenheiten des Erb-, Immobilien-, Gesellschafts- und Familienrecht zur Verfügung. Vor der Beurkundung erfolgt dabei in der Regel eine Vorbesprechung mit den Beteiligten, um den Bedarf der Beurkundung festzulegen.
Als Rechtsanwalt und Notar berate meine Mandaten insbesondere in den folgenden Bereichen:
Erbrecht
zum Beispiel
- Beratung bei der Gestaltung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
- Betreuung in erbrechtlichen Verfahren, wie z.B. das Erbscheinsverfahren bzw. Beurkundung der Erbscheinsanträge
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Vertretung in allen Nachlassstreitigkeiten
- Beratung bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Grundstücksrecht
zum Beispiel
- Gestaltung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
- Grundbuchangelegenheiten
- Erbbaurecht, Dienstbarkeiten
- Zwangsversteigerung
- Durchsetzung von Garantien und Gewährleistungsansprüchen
Wohnungseigentumsrecht
zum Beispiel
- Beratung bei der Teilung von Wohneigentum
- Prüfung, Gestaltung und Beurkundung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
Wohnraummietrecht
zum Beispiel
- Vertretung in allen Angelegenheiten des Wohnraummietrechts
- Vertragsprüfung auf Wirksamkeit verwendeter Klauseln
- Kündigung von Mietverhältnissen, bzw. deren Abwehr; insbesondere bei Eigenbedarf oder Zahlungsverzug
Gewerbliches Mietrecht
zum Beispiel
- Gestaltung einfacher undkomplexer Gewerberaummietverträge
- Vertretung in gewerberaummietrechtlichen Angelegenheit
- Beratung bei Spezialimmobilien, u.a. für Büro- und Geschäftshäuser, kleine Gewerbeeinheiten aber auch komplexen Spezialimmobilien wie z.B. Shopping- und Fachmarkzentren und Logistikimmobilien.
- Prüfung von abgeschlossenen Verträgen, insbesondere AGB-Kontrolle
- Nachtragsmanagement und Beratung im laufenden Mietverhältnis, insbesondere zu gewerberaumtypischen Fragestellungen wie Konkurrenzschutz, Schriftform, Umlage von Betriebskosten oder Indexierung der Miethöhe
Weitere Rechtsgebiete im Bereich des Immobilienrechts gehören ebenfalls zu meinem ständigen Beratungsfeld:
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Rechtsfragen der Hausverwaltung
Bilder
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV
- ARGE Erbrecht im DAV
- ARGE Anwaltsnotariat im DAV
- Deutscher Mietgerichtstag e.V.
Rechtstipps 4
BGH: Kündigung trotz Nachzahlung der Miete möglich!
18.01.2022Prospekthaftung beim Immobilienkauf auch bei Gewährleistungsausschluss
03.07.2019
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