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Matthias Krach LL.M.

Kanzlei Krach
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  • Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht
  • Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
  • Wettbewerbsrecht
  • IT-Recht
  • Markenrecht
  • eBay & Recht
  • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ich berate Sie gerne bundesweit über das Internet. Gerne per Videokonferenz oder Telefon.
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von K. B. am 08.05.2025 um 12:08 Uhr
Kompetenter Anwalt in Sachen Abmahnung wegen Filesharing
Urheberrecht & Medienrecht

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Sie benötigen professionelle Beratung im Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht? Sie haben eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung erhalten?

Ich bin Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Durch die Absolvierung des weiterbildenden Masterstudiengang "Gewerblicher Rechtsschutz" an der Heinrich-Heine-Universität verfüge ich zudem über besondere Expertise im Wettbewerbs- und Markenrecht. Daher würde ich Sie insbesondere bei folgenden Problemstellungen gerne beraten und vertreten:

Abmahnungen und Klagen in Filesharing-Fällen

Seit 2011 vertrete ich Mandanten, denen vorgeworfen wird, sie hätten in Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Filme, Software oder Musik öffentlich zugänglich gemacht. Dabei konnte ich die Entwicklung in der Rechtsprechung zu Fragen der Störerhaftung, der ordnungsgemäßen Anschlussermittlung oder der Streitwertfestsetzung miterleben. So habe ich zahlreiche Mandanten vor Amts- und Landgerichten gegen Filesharingklagen vertreten. 

Gerne würde ich auch Ihnen mit dieser Erfahrung bei der Verteidigung gegen Abmahnungen insbesondere der folgenden Kanzleien weiterhelfen:

  • Frommer Legal aus München [Tele München, Warner Bros., LEONINE Distribution GmbH, Twentieth Century]
  • IPPC LAW aus Berlin
  • Nimrod aus Berlin
  • .rka aus Hamburg

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Abmahnungen wegen unbefugter Fotonutzung

Die Nutzung fremder Fotos ohne die Zustimmung des Rechteinhabers hat häufig eine urheberrechtliche Abmahnung zu Folge. Dabei führt die unbedachte Abgabe einer Unterlassungserklärung zu hohen Haftungsrisiken. Denn oftmals sind die Bilder noch im Netz abrufbar, obwohl der Abgemahnte sie aus seiner Internetseite oder seinem Verkaufsangebot entfernt hat. Insbesondere die Abrufbarkeit beendeter eBay-Angebote sowie der Google-Cache bergen daher die Gefahr, dass die vereinbarte Vertragsstrafe verwirkt wird.
Neben dieser Problematik lege ich mein Augenmerk bei der rechtlichen Beratung natürlich auch auf die Frage, ob die Abmahnung überhaupt wirksam und berechtigt ist. Aufgrund meiner praktischen Erfahrung im Urheberrecht bin ich zudem in der Lage, eine realistische Einschätzung zu geben, ob die geforderten Abmahnkosten sowie der ebenfalls häufig geltend gemachte Schadensersatz angemessen sind.

Online-Shop- und eBay-Abmahnungen

Betreiber von Online-Shops haben zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Neben einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung müssen alle erforderlichen Verbraucherinformationen wie die Angabe der Lieferzeit, ggf. eine Grundpreisangabe oder auch Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, vorgehalten werden. Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzten. Fehler passieren schnell. Wettbwerbsrechtliche Abmahnungen werden häufig von folgenden Mitbewerbern bzw. Abmahnvereinen ausgesprochen: 

  • IDO Verband e.V. aus Leverkusen
  • Verband bayrischer Kfz-Innung aus Augsburg
  • Frau Claudia Mayer aus Schifferstadt und Herr Ernst von Westphal e. K. aus Hamburg [RA Lutz Schroeder]
  • Hiddemann & Weiss GbR aus Dortmund [Kanzlei Hämmerling, von Leitner-Scharfenberg]

Hier sollte unbedingt geprüft werden, ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung geschuldet und sinnvoll ist. Kann dies bejaht werden, muss das Augenmerk auf die konkrete Formulierung der Unterlassungserklärung gelegt werden, denn davon hängt die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung ab. Auch hinsichtlich der geltend gemachten Abmahnkosten sollte unbedingt geprüft werden, ob diese berechtigt bzw. angemessen sind.

Diesbezüglich würde ich Sie gerne beraten, damit Sie sich schnell wieder Ihrem eigentlichen Geschäft widmen können.

Markenrechtliche Abmahnungen

Der Kern markenrechtlicher Abmahnungen ist die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches. Dabei muss die Marke gar nicht identisch verwendete worden sein. Es reicht vielmehr die Nutzung eines ähnlichen Zeichen, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Aufgrund der weitreichenden Folgen, die sowohl die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung aber auch das Ignorieren einer solchen Abmahnung haben kann, sollte in einer solchen Situation immer anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Gerne erörtere ich mit Ihnen die einzelnen Reaktionsmöglichkeiten und zeigen Ihnen den Weg auf, der für Sie der zielführendste ist.

Markenanmeldungen

Wollen Sie einen Produktnamen oder Ihre Firmenbezeichnung rechtliche schützen lassen? Dann ist eine Markeneintragung der richtige Weg. Gerne berate ich Sie im Hinblick auf Ihr Vorhaben und nehme die Beantragung der Eintragung für Sie vor. Weitere Informationen finden Sie hier.



Weiter Informationen finden Sie unter: rechtsanwalt-krach.de

Matthias Krach LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Bochum und Rechtsanwälte Deutschland.

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von K. B. am 08.05.2025 um 12:08 Uhr

Kompetenter Anwalt in Sachen Abmahnung wegen Filesharing
Urheberrecht & Medienrecht
Herr Krach hat mich in Sache Abmahnung wegen Filesharing in zwei Fällen äusserst kompetent vertreten. Der Schriftverkehr zwischen Anwalt und mir bzw. Anwalt und Gegenseite wurde sehr zeitnah meist am selben Tag erledigt und grundsätzlich auch an mich als Mandant überstellt. Die telefonische Erreichbarkeit war ebenfalls immer gegeben, entweder durchs Vorzimmer oder Herrn Krach persönlich. Genau so stelle ich mir einen guten Rechtsanwalt vor. Ich würde die Kanzlei Krach jederzeit wieder aufsuchen.
LK

von L. K. am 03.04.2025 um 08:52 Uhr

Top
Gewerblicher Rechtsschutz
Super Mann!
CS

von C. S. am 24.03.2025 um 13:15 Uhr

Gut und unkompliziert
Urheberrecht & Medienrecht
Schnelle und freundliche Beratung - das Problem wurde außerdem zügig gelöst.

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Kontaktdaten von Matthias Krach LL.M.

Kanzlei-Impressum

Matthias Krach, LL.M.
Rechtsanwalt
Widumestr. 6
44787 Bochum

Telefon 0234 -92334077
Fax 0234 – 92334078
Email: kanzlei@ra-krach.de

Herr Rechtsanwalt Matthias Krach ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Die betreffende Internetseite ist abrufbar unter: http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de.

Für die Berufsausübung der Rechtsanwälte in Deutschland gelten folgende rechtliche Regelungen: Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), deren Text unter anderem über die Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer abgerufen werden kann: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Herr Matthias Krach ist berufshaftpflichtversichert bei der AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland.

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E‐Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
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