Abmahnung von Frommer Legal - Hilfe vom ​Fachanwalt

  • 3 Minuten Lesezeit

I. Sie haben vor kurzem eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten?

Dann wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten eine Urheberrechtsverletzung im Internet begangen. Frommer Legal ist eine Anwaltskanzlei aus München, welche schon seit vielen Jahren Filesharing-Abmahnungen ausspricht. Seit Anfang 2024 werden insbesondere die folgenden Filme und Serien abgemahnt:

  • Die Tribute von Panem (The Hunger Games) – The Ballad of Songbirds and Snakes (Film)
  • House of the Dragon (Serie)
  • Wonka
  • Nightcrawler
  • Fantastic Beasts and Where to Find Them

Ich, Rechtsanwalt Matthias Krach, beschäftige mich schon seit 10 Jahren mit Abmahnungen von Frommer Legal und konnte bereits vielen abgemahnten Mandanten helfen.

II. Was ist Filesharing?

Filesharing bezeichnet eine bestimmte Art und Weise Dateien im Internet auszutauschen. Es unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von einem ganz normalen "Download". 

Startet man einen Download, wird die Datei von einem sog. Server heruntergeladen. Sobald die Datei auf dem eigenen Rechner ist, ist der Vorgang beendet. 

Beim Filesharing wird die betreffende Datei zusätzlich anderen Internetnutzern wiederum zum Herunterladen angeboten. Somit wird der eigenen Rechner zum Server, der die Datei anbietet. Es findet also zusätzlich zum Download ein Upload der Datei statt.

Dieser Upload endet in der Regel auch nicht dann, wenn sich die Datei vollständig auf dem Rechner befindet. Die Filesharingsoftware bietet die Datei vielmehr dauerhaft anderen Nutzern zum Herunterladen vom eigenen Rechner an. Da sich die Software in der Regel in den Autostart des Rechners schreibt, findet ein Upload meist während der gesamten Nutzungszeit statt. 

Beliebte Filesharing-Programme sind: µTorrent, LimeWire, eMule oder Popcorn Time.

III. Was ist illegal am Filesharing?

Die Verbreitung und Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken sind prinzipiell verboten. Bei einem bloßen Download könnte man sich ggf. auf die Schranke der Privatkopie nach § 53 Abs. 1 UrhG berufen. Danach ist die einzelne Vervielfältigung zum privaten Gebrauch unter bestimmten zusätzlichen Voraussetzungen gestattet.

Beim Filesharing findet neben dem Download jedoch auch ein Upload statt. Der Upload ist aber unstreitig nicht von der Schranke der Privatkopie gedeckt. Juristisch wird in diesem Zusammenhang von dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) gesprochen. Dieses Recht steht jedoch nur und ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Der private Nutzer begeht daher beim Filesharing durch den Upload eine Urheberrechtsverletzung.

III. Wie kommt Frommer Legal an meinen Namen und meine Anschrift?

Die Nutzung eines Filesharing-Programms hinterlässt Spuren im Internet. Dabei spielt die IP-Adresse eine zentrale Rolle. Jedem Internetanschluss wird zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse zugewiesen. Von dieser Adresse werden Daten angefordert und auch bezogen. 

Die Kanzlei Frommer Legal hat nach ihren Angaben die Digital Forensics GmbH damit beauftragt, die IP-Adressen zu dokumentieren, von denen ein bestimmter Film oder eine bestimmte Serie angeboten worden ist. Sodann wurde ein gerichtliches Auskunftsverfahren in Gang gesetzt, durch welches Ihr Internetanbieter verpflichtet worden ist, die betreffenden Kundendaten der Kanzlei Frommer Legal mitzuteilen.

IV. Wie sollte man nach Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Von einer direkten Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Frommer Legal ist abzuraten. Auch sollten die mitgesendeten Vordrucke nicht ungeprüft unterschrieben oder gar sofort eine Zahlung geleistet werden.

Tatsächlich ist die Frage, ob der Abgemahnte tatsächlich für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung haftet, nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich trifft den Abgemahnten eine sekundäre Darlegungslast. Um nicht zu haften, muss er vortragen, wer Zugriff auf den Anschluss gehabt hat und tatsächlich als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt. Daher macht es Sinn, sich von einem spezialisierten Anwalt helfen zu lassen.

Rufen Sie gerne an um sich von mir individuell beraten und vertreten zu lassen. Ich habe fast täglich mit Abmahnungen solcher Art zu tun und weiß genau, worauf es da ankommt.

Foto(s): Rechtsanwalt Matthias Krach

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