Bewertungen von Matthias Streicher
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Bewertungen
AF
von A. F. am 23.04.2024 um 22:20 Uhr
Freundliche & kompetente Rechtsvertretung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Streicher und Team haben mich im gesamten Verfahren sehr freundlich, in der Sache erfolgreich und kompetent vertreten. Absolute Empfehlung!
JW
von J. W. am 15.04.2024 um 17:23 Uhr
Ob Leasingtricks der Bank oder Mieterhöhungen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Lieber Herr Streicher, ich bedanke mich sehr für Ihre Arbeit. Sie haben mich schon mehrfach sehr kompetent beraten und vor allem erfolgreich vertreten. Das gibt Sicherheit und Lebensqualität.Danke Wendrich
AH
von A. H. am 13.04.2024 um 18:41 Uhr
Schnell und unkompliziert
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Streicher hat uns umfangreich beraten und es erfolgte ein zügige Arbeitsweise und eine erfolgreiche Zusammenarbeit
IT
von I. T. am 01.03.2024 um 11:03 Uhr
Professionell und kompetent
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Streicher hat uns bei einer komplizierten Wohnungsübergabe nach einem plötzlichen Todesfall sehr zielführend beraten.
Sollte ich erneut einen Anwalt benötigen, würde ich mich jederzeit wieder an ihn wenden.
Auch seine Mitarbeiterin war sehr hilfreich.
An beide also noch einmal DANKE
JF
von J. F. am 18.01.2024 um 09:11 Uhr
Garantiefall
Kaufrecht
Herr RA Streicher hat mich kompetent, freundlich zu meinem Anliegen beraten. Gerne wieder.
PT
von P. T. am 05.12.2023 um 15:26 Uhr
Aufhebung Arbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Herr Streicher übernahm die Prüfung und Anpassung eines Aufhebungsvertrags zu meinem Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer sowie die Vertretung meiner Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Ich fühlte mich durch Rechtsanwalt Herr Streicher sehr gut beraten, die Interaktionen waren stets pragmatisch und freundlich. Der Sachverhalt wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit abgeschlossen. Vielen Dank!
Antwort von Rechtsanwalt Matthias Streicher
Vielen Dank für die positive Berwertung! Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind und wir Sie beim Abschluss des Aufhebungsvertrags unterstützen konnten.
JG
von J. G. am 08.11.2023 um 13:44 Uhr
Sehr Kompetente Unterstützung nach einem Verkersvorfall im Beruf
Arbeitsrecht
Herr Streicher hat sich von Anfang an sehr ausgiebig mit dem Gesamtvorfall auseinander gesetzt. Er stand mir stets mit voller Unterstützung auf eine professionelle und freundliche Art und Weise zur Seite und hat die passende Strategie gefunden um den Vorfall abzuwickeln.
Ich kann Herrn Streicher nur weiterempfehlen
Antwort von Rechtsanwalt Matthias Streicher
Vielen Dank für die positive Berwertung! Es freut mich, dass Sie zufrieden sind und wir die Einstellung des Verfahrens erreichen konnten.
LL
von L. L. am 18.10.2023 um 07:32 Uhr
Sehr kompetent
Verkehrsrecht
Wir haben die Leistungen von Herr Streicher schon zweimal in Anspruch genommen und haben uns beide Male gut aufgehoben gefühlt. Sehr freundlich, kompetent und für Fragen immer zur Verfügung. Für Frau Großmann gilt das gleich.
Wenn wir wieder einen Anwalt benötigen, kommen wir aufjedenfall wieder auf Herr Streicher zu!
Antwort von Rechtsanwalt Matthias Streicher
Vielen Dank für die positive Berwertung! Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind!
KR
von K. R. am 30.06.2023 um 17:43 Uhr
Exzellente Hilfe und Begleitung nach Verkehrsunfall
Allgemeine Rechtsberatung
Diese Kanzlei ist einzigartig und hoch professionell im Verkehrsrecht. Sie nahm die Angelegenheit sofort in ihre Hände, kümmerte sich um alles und beriet und beantwortete Fragen zeitnah und umfassend. Ich kann nur jedem empfehlen nach einem Unfall nicht zuerst die Werkstatt sondern diese Kanzlei anzurufen. Vom ersten Moment des Kontaktes an wurde der Fall komplett übernommen und rechtlich sauber abgewickelt. Vielen Dank an das gesamte Team!!!
Antwort von Rechtsanwalt Matthias Streicher
Vielen Dank für die positive Berwertung! Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind und wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgreich unterstützen und alles erfolgreich durchsetzen konnten.
BS
von B. S. am 09.06.2023 um 14:41 Uhr
Schnelle und klare Antwort.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Die Fragen zur Einsicht des Rücklagenkontos bei der Verwaltung einer EGTW Liegenschaft wurden präzise beantwortet. Kompetent und verständlich.
Antwort von Rechtsanwalt Matthias Streicher
Vielen Dank für die positive Berwertung! Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind!