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- Fachanwalt für Familienrecht
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Online-Rechtsberatung
Über mich
Ich bin Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht. Kaum eine Kollegin und Kollege verfügen über alle drei Auszeichnungen in diesen Gebieten, obwohl für Sie das Denken über die Grenzen eines Fachgebietes hinaus nur von Vorteil ist!
Langjährige Erfahrungen sowie die laufenden Fortbildungen stellen die selbstverständliche Grundlage für eine umfassende Würdigung der rechtlichen, wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Umstände Ihres Einzelfalls dar.
Mit der gebotenen Gelassenheit, aber konsequent und zielstrebig, unterstütze ich Sie, Ihre Anliegen optimal durchzusetzen.
Familienrecht
Familienrechtliche Fragestellungen sind so vielfältig wie das Leben selbst.
- Scheidung
- Unterhalt
- Einvernehmlich Scheidung "Online"
- Ehevertrag
- Sorge-/Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung / Zugewinnausgleich
Viele Konflikte können durch vorsorgende Regelungen von vornherein vermieden werden. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich eines Ehevertrages.
Vor allem vor der Eheschließung, bei Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten, Unternehmensbeteiligungen, Erbschaften, Schenkungen der Eltern, Erwerb eines Eigenheims, internationalen Ehen, Aufgabe von Erwerbstätigkeiten sind vorbeugende Beratungen und Regelungen sehr effektiv und können in einer angenehmen Atmosphäre erarbeitet werden.
In einer Krise verlieren wir neben den wirtschaftlichen Aspekten die persönlichen Belange der Beteiligten nicht aus den Augen. Wir stehen Ihnen loyal, zuverlässig und vertrauensvoll zur Seite, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Rechtsanwalt Matthias Zachmann ist Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht. Laufende Fortbildungen auf höchsten Niveau und ein ständiger Erfahrungsaustausch mit Jugendamt, Richtern, Notaren und Kollegen sind eine selbstverständliche Grundlage für unsere Tätigkeit.
Erbrecht
- Errichtung Testament / Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
- Gestaltung Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten
- Abwehr und Durchsetzung Pflichtteilsansprüche
- Durchsetzung Ihrer Erbenstellung
- Verwaltung/Auseinandersetzung Miterbengemeinschaft
- Unterstützung als Erbin/Erbe, Nachlassabwicklung bis hin zur Erbschaftssteuererklärung
- Testamentsvollstreckung
Rechtsanwalt Matthias Zachmann ist Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht & Steuerrecht und damit einer von nur zwei Rechtsanwälten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München, der alle drei Fachanwalttitel führen darf. Ferner ist Rechtsanwalt Zachmann auch zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.).
In vielen Fällen führt eine unzureichende Nachfolgeplanung und Erbfallregelung zu schweren Streitigkeiten innerhalb der Familie, massiver Verschwendung und den Verlust von hart erarbeiteten Vermögenswerten, Existenzängsten überlebender Ehegatten, Blockaden, Misstrauen, Steuernachteilen u.s.w..
Häufig werden auch die besonderen Herausforderungen beispielsweise bei multinationalen Familien, Aufenthalten und Wohnsitzen im Ausland, Vermögenswerten im Ausland sowie betrieblicher Verstrickung von Vermögenswerten, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Bezügen, Patchworkfamilien, minderjährigen Kindern oder Kinder in besonderen Lebenslagen (Physische/Psychische Probleme), Schenkungen, Vollmachten in fataler Weise verkannt.
Vermeiden Sie diese Fehler und böse Überraschungen, sondern lassen Sie sich individuell und auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation zugeschnitten beraten.
Wir legen besonderen Wert auf eine sorgfältige Nachlassplanung, mit der das Vermögen unter Berücksichtigung der familiären, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte auf die nächsten Generationen übertragen wird. Wir umgehen versicherungs-, familien-, steuer- und gesellschaftsrechtliche Fallstricke und entwickeln Lösungen, die auch von den Betroffenen umsetzbar und nachvollziehbar sind.
Nur wer die Probleme und Schwierigkeiten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in seiner Vielfalt kennt, kann entsprechend vorsorgen oder im Krisenfall reagieren.
Aufgrund unserer langjährigen forensischen Erfahrung sind uns die möglichen Konfliktsituationen im Erbfall bekannt. Wir unterstützen Sie, bereits im Vorfeld Konflikte durch klare Regelungen zu vermeiden.
Im Erbfall unterstützen wir Ihre Ziele umsichtig und konsequent.
Im Rahmen der Testamentsvollstreckung wird der Wille des Erblassers/der Erblasserin verwirklicht. Eine transparente, engagierte Testamentsvollstreckung sichert den letzten Willen, vermeidet Streit und damit verbundene unnötige Kosten.
Steuerrecht
- Schenkungssteuerrecht
- Erbschaftssteuerrecht
- Familiensteuerrecht
Insbesondere bei der Nachlassplanung (Vorweggenommene Erbfolge, Testament, Erbvertrag), Gesellschaftsverträgen und Eheverträgen spielen steuerrechtliche Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle.
Es gibt zahlreiche erbrechtliche Gestaltung, die zwar Erbschaftsteuer sparen, aber katastrophale einkommensteuerrechtliche Folgen haben. Eine fundierte Beratung erfordert Kompetenz in den Schnittstellen von Steuerrecht, Erb-, Gesellschafts- und Familienrecht.
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- DANSEF
- DVEV
- DAV - AG Familienrecht
- DAV - AG Erbrecht
- DAV - AG Steuerrecht
Bewertungen 59
von F. T. am 29.04.2025 um 11:11 Uhr
von H. B. am 18.03.2025 um 06:55 Uhr
von T. Z. am 15.02.2025 um 13:35 Uhr
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Kanzlei
Meine Kollegin 1
Rechtsanwältin
Karin Keil Link in einem neuen Tab öffnen5,0/510 BewertungenFachanwältin für Arbeitsrecht
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Kanzlei-Impressum
Geschäftsführung:
Rechtsanwalt Ewald Zachmann
Partner
Rechtsanwalt, Matthias Zachmann
Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Partner
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Karin Keil
Rechtsanwältin Christina Zachmann
Kontakt:
Hauptsitz:
Hauptstraße 21 / Fritzstraße 2
82140 Olching, Deutschland
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Zweigstelle:
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Umsatzsteueridentifikationsnummer:
UST-ID-Nr: DE 256045246
Rechtsform und Register:
Partnerschaftsregister AG München: PR 754
Berufsbezeichnung:
Alle auf dieser Web-Seite als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt bezeichneten Personen führen die jeweils in der Bundesrepublik Deutschland verliehene Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ bzw. „Rechtsanwalt“, sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder zuständigen Rechtsanwaltskammern als Zulassungs- und Aufsichtsbehörde.
Berufsrechtliche Regelungen:
Die wesentlichen berufsrechtlichen Regelungen für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Rechtsanwälte Zachmann & Partner sind
- die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- die Berufsordnung (BORA),
- die Fachanwaltsordnung (FAO),
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) sowie
- im Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer München (gem. § 73 Abs. Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer:
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin,
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München.
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
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Telefon: +49 (0) 89 53 29 44-0
Telefax +49 (0) 53 29 44-28
E-Mail: info@rak-muenchen.de
http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
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