Steuerklassen Ehegatten 2021

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Die Qual der Wahl! Welche Steuerklassenkombination ist für Eheleute im Jahr 2021 günstig.

Voraussetzung für eine gemeinsame Veranlagung und auch eine Wahl der Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V ist, dass die Eheleute

  • verheiratet sind und
  • nicht dauernd getrennt leben

In dem Jahr, in dem von den Ehegatten die dauernde Trennung herbeigeführt wurde, können sie weiter zusammenveranlagt werden.

Wann ist nun die Kombination III/V und wann die Kombination IV/IV sinnvoll?

Als Faustregel gilt, dass bei etwa gleich hohem Einkommen die Kombination IV/IV gewählt werden sollte.

Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten oder Lebenspartner in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte oder Lebenspartner ca. 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.

Bei abweichenden Verhältnissen des gemeinsamen Arbeitseinkommens kann es aufgrund des verhältnismäßig niedrigen Lohnsteuerabzugs zu Steuernachzahlungen kommen.

Beachten Sie auch, dass sich die Entscheidung auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann. Eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird bei der Gewährung von Lohnersatzleistungen von der Agentur für Arbeit grundsätzlich anerkannt. 

Deshalb sollten Arbeitnehmer, die damit rechnen, in absehbarer Zeit eine Entgelt-/Lohnersatzleistung für sich in Anspruch nehmen zu müssen oder diese bereits beziehen, vor der Neuwahl der Steuerklassenkombination bzw. der Anwendung des Faktorverfahrens zu deren Auswirkung auf die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistung informieren.

Tip:

Um verheirateten oder verpartnerten Arbeitnehmern die Steuerklassenwahl zu helfen, haben das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder die in der Anlage beigefügten Tabellen ausgearbeitet. Das "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise



Foto(s): Bild von Kingrise auf Pixabay

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