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KP
von K. P. am 29.01.2025 um 16:12 Uhr
Erfolg
Verfassungsrecht

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Es ist mein Ziel, dass Ihre Interessen verwirklicht werden. Hierfür suche ich für Sie und mit Ihnen nach den erfolgreichsten Lösungen. Ihr individueller Fall steht für mich immer im Zentrum meiner Tätigkeit. 

Hierbei stehen Fachkompetenz, Professionalität, Diskretion und Einfühlungsvermögen, sowie Kommunikation besonders in meinem Fokus. Denn erst diese Eigenschaften ermöglichen, eine konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit in Fällen, die nicht selten eine akute Krisenerfahrung darstellen. Ich und meine Kanzlei sind auf Ihrer Seite.

Meistens lassen sich Probleme jedoch lösen oder immerhin deutlich abmildern. 

Ich freue mich auf Ihre Mandatsanfrage.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind: 

Strafrecht

Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Am wichtigsten in dieser Situation ist es, die Ruhe zu bewahren. Sofern noch möglich, gebrauchen Sie Ihr Recht zu Schweigen und machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keinerlei Angaben zu dem Fall. Die gravierendsten Fehler unterlaufen im Strafverfahren oft bereits zu Beginn. 

Dank der Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zu nehmen, kann ich eine ganz auf Sie zugeschnittene Verteidigungsstrategie erarbeiten und Ihnen zum bestmöglichen Verfahrensausgang verhelfen. Auch wenn das Verfahren schon fortgeschritten ist und Sie eine Berufung, Revision oder Verfassungsbeschwerde einlegen wollen, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. 

In meiner Funktion als Verteidiger stehen mir rechtliche Möglichkeiten offen, die Ihnen als Privatperson verwehrt bleiben. Gleichzeitig kann ich meine Erfahrungswerte und fachliches Wissen einsetzen, um das Verfahren in die richtigen Bahnen zu lenken. 

Zögern Sie daher nicht, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Kontaktieren Sie mich gerne direkt über die Anfragefenster dieser Seite oder wenden Sie sich telefonisch an meine Kanzlei. Die Mitarbeiter unseres Sekretariats helfen Ihnen gerne bei der Vereinbarung eines Ersttermins. 

Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht – niedergelegt im Grundgesetz – regelt die Beziehung zwischen Bürgern und dem Staat. Ebenso wie das Gebiet der – für Privatpersonen weniger relevanten – Staatsorganisation, also beispielsweise die Rechte und Pflichten der Abgeordneten und Parteien. 

Sollten Sie sich durch einen Verwaltungsakt, Bescheid oder eine Gerichtsentscheidung in Ihren Grundrechten verletzt fühlen, können Sie, nachdem alle Instanzen durchlaufen wurden, das Bundesverfassungsgericht anrufen und eine Verfassungsbeschwerde einreichen.  Die Verfassungsbeschwerde stellt daher das letzte Mittel dar, noch eine für Sie günstige Entscheidung zu erlangen.

Aufgrund der nur einen Monat umfassenden Beschwerdefrist ist i.d.R. schnelles Handeln geboten. Oftmals muss auch überprüft werden, ob noch eine Gehörsrüge zu erheben ist. Die Frist hierfür beträgt sogar nur zwei Wochen ab Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung. 

Hierbei helfe ich Ihnen gerne.

Staatshaftungsrecht

Wenn staatliche Akteure – Beamte, staatliche Angestellte und für den Staat oder im staatlichen „Auftrag“ arbeitende Privatpersonen (sog. Verwaltungshelfer und Beliehene) – Schäden bei Bürgern verursachen, richtet sich der Ausgleich dieser Schäden nach dem sog. Staatshaftungsrecht.

Ein Schadensersatzanspruch aufgrund von Staatshaftungsrecht kommt z.B. in Betracht, wenn jemand widerrechtlich oder übermäßig hart durch Polizisten verletzt wird oder eine Person aufgrund von Gehweg-Mängeln (z.B. Schlaglöcher, abgesenkte Steine) gestürzt ist.

Es handelt sich dabei um eine Materie, die viele Besonderheiten aufweist und gesetzlich z.T. nicht ausdrücklich geregelt ist, da sie sich vor allem in der Praxis der Rechtsprechung entwickelt hat.

Wenn Sie Hilfe bei der Navigation durch diesen Mix aus öffentlichem und privatem Recht benötigen, wenden Sie sich gerne an mich.

Erbrecht

Ein Testament sollte wohlüberlegt und vor allem rechtssicher verfasst sein. Schließlich soll es Probleme lösen und Konflikte vermeiden und diese nicht selbst schaffen. 

Ich helfe Ihnen auch gerne bei Problemen rund um Ihre Stellung in einer Erbengemeinschaft oder bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.

Tätigkeitsort

Ich bearbeite Mandate im gesamten Bundesgebiet. Mein Hauptstandort ist Hannover: Schillerstraße 31, 30159 Hannover. Online-Beratungen sind für jeden Ort möglich. Wenn es notwendig ist, ist aufgrund unseres Kanzleistandortes auch „ein Gang nach Karlsruhe“ kein Problem. 

 Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.

Maximilian Hohmann Mag. jur. ist gelistet in Rechtsanwälte Hannover und Rechtsanwälte Deutschland.

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Bewertungen 6

KP

von K. P. am 29.01.2025 um 16:12 Uhr

Erfolg
Verfassungsrecht
Sehr Empathische, professionelle und verständnisvolle Rechtsanwalt. Sehr schnelle Kommunikation und Arbeit endete mit einem Erfolg bei Bundesverfassungsgericht. Ich bin unendlich dankbar und ich kann RA Hohmann jedem nur empfehlen.
EL

von E. L. am 13.12.2024 um 18:07 Uhr

Sehr guter Anwalt
Erbrecht
Mein Anliegen wurde an den entsprechenden Fachanwalt weitergeleitet. Sehr schnelle Kontakt Aufnahme und sehr schnell eine Terminvereinbarung. Ich würde sehr kompetent beraten und würde über anfallende Kosten ausführlich aufgeklärt. Das Schreiben an die Gegenseite wurde am nächsten Tag als Entwurf zugesandt und nach einer Freigabe verschickt. Jetzt mal abwarten was die Antworten. Es wurde mir Schritt für Schritt erklärt wie es weiter gehen kann je nach der Antwort. Alles sehr transparent. Fühle mich sehr gut aufgehoben und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Hr. RA Dr. Woltmann von Guski und Such
RU

von R. U. am 25.11.2024 um 13:28 Uhr

Sehrnwalt,bestens zu empfehlen!.
Strafrecht
Mit Rechtsanwalt M. Hohmann kann man mehr als zufrie- den sein.Er ist ein Anwalt,wie man ihn nicht besser finden kann.Sowohl in Kompetenz,Freundlichkeit und stützend für seine Mandanten.ich kann ihn bestens empfehlen. Für seinen lobenswerten Einsatz nochmals Danke. Rosemarie U. aus Rheinbach

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Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
(2)07.01.2025 von Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur.
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