
Bewertungen von Melanie Kesting
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115 Bewertungen
Vertretung im Ermittlungsverfahren - Einstellung
von J. H. am 11.06.2022
Freundliches Team, schnell einen Termin bekommen und man konnte immer Rückfragen stellen, falls etwas unklar war. Sehr Empfehlenswert
widerrechtliche Kündigung Gasliefervertrag
von A. A. am 08.06.2022
Kompetenz, Entschlossenheit, Transparenz und Klarheit.
Regulierung Verkehrsunfall
von I. X. am 08.06.2022
Sehr gute Kommunikation und für Rückfrage fand man immer einen Ansprechpartner. Frau Kesting hat meine Interessen immer optimal vertreten und war in Sachen Beratung und Kompetenz einfach unschlagbar.
Vaterschaftsanfechtung
von A. G. am 08.06.2022
Kompetent, schnell, kann nichts negatives sagen...
Verkehrsunfallregulierung
von S. G. am 16.05.2022
Immer freundlich, sehr gute Beratung.
Scheidung mit Hindernissen
von U. F. am 08.05.2022
Sehr sachlicher Umgang mit schwierigen Situationen, kompetente Beratung.
Neuberechnung Kindesunterhalt
von K. S. am 03.05.2022
Frau Kesting ist sachlich, keine Anwältin für Rosenkriege, dennoch sorgt sie für Recht wo Recht angezeigt ist. Ich bin zufrieden mit dem professionellen Auftritt und der Durchsetzung meiner Interessen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.
Geltendmachung Pflichtteilsanspruch
von M. C. am 02.05.2022
Insgesamt bin ich sehr zufrieden, insbesondere da alles via Mail und Telefon abgewickelt wurde.
Die Reaktionszeit hätte insgesamt ein Wenig schneller sein können.
Ansonsten ist alles gut gelaufen.
Die Reaktionszeit hätte insgesamt ein Wenig schneller sein können.
Ansonsten ist alles gut gelaufen.
Scheidung
von S. S. am 07.04.2022
Eine super Anwältin. Sie war bei jeder Frage hilfsbereit. Kann sie nur weiterempfehlen.
Abänderung Unterhaltstitel
von A. B. am 01.04.2022
Sehr nettes und freundliches Team
Bin in allen meinen Belangen sehr kompetent vertreten worden!!
Bin in allen meinen Belangen sehr kompetent vertreten worden!!
Geltendmachung und Vollstreckung Kindesunterhalt
von M. v. am 30.03.2022
Sehr freundlich und kompetent, würde ich immer wieder weiterempfehlen
Schadenersatz wg. Zuspätlieferung
von T. L. am 15.03.2022
Sehr gute Beratung, kompetent und freundlich. Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt.
Umgangsrecht Sorgerecht
von D. K. am 27.02.2022
Kann ich nicht empfehlen
Kommentar der Rechtsanwältin:
Sehr geehrter Herr Bewerter, tatsächlich sind wir Anwälte ebenso, wie das hinter uns stehende Team äußerst verwundert über Ihre negative Bewertung. Wir haben die von Ihnen bei uns geführten Mandate noch sehr gut in Erinnerung, weil sie allesamt äußerst arbeitsintensiv von uns geführt worden sind, was u.a. an den Wohnortwechseln der Gegenseite und damit einhergehenden Zuständigkeitswechseln und an den mitunter sprunghaften Änderungen Ihrer Denkvorstellungen zum Ausgang lag. Sie haben zahlreiche persönliche Besprechungstermine mit uns wahrnehmen können und - so empfanden wir es hier - immer ein offenes Ohr erhalten. Am Ende haben wir gemeinsam mit Ihnen die Verfahren im Rahmen eines umfangreichen Vergleichs vor Gericht beenden können. Hier sei angemerkt: Der Vergleich wurde von Ihnen geschlossen. Zu keinem Zeitpunkt wurde Ihrerseits Kritik geäußert. Eine solche wäre aber wichtig für uns, damit wir uns damit konstruktiv auseinandersetzen können. Von daher können wir Ihnen nur das Angebot unterbreiten, sich mit Ihren Kritikpunkten an uns zu wenden und hier in den Austausch zu gehen. Hierfür danken wir im Voraus.
Ehescheidung
von U. L. am 23.02.2022
Klar, sachlich, zuverlässig, dort ist man gut aufgehoben!
Geltendmachung Auskunft Pflichtteilsanspruch
von K. B. am 18.05.2021
schnelle Termine, gute Beratung, freundlicher Service. Kann ich weiter empfehlen
Bewertung deaktiviert
von T. M. am 10.04.2021
Stimmt nachdenklich: meine negative Bewertung wurde deaktiviert....
Kommentar der Rechtsanwältin:
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre freundliche Bewertung wurde diesseits nicht deaktiviert. Es wurde von uns - und hier wussten wir bislang gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt - eine Meldung an Anwalt.de veranlasst mit dem Inhalt, dass Ihre Person uns namentlich nicht bekannt ist. Es gibt zwar natürlich mehrere Mandanten mit dem Namen "Müller" in der hiesigen Kanzlei (hier wird ggf. der von Ihnen gewählte Name auch Programm sein) aber keinen mit Ihrem Vornamen. Von daher gibt es zwischen Ihnen und uns kein Mandatsverhältnis und dementsprechend auch keinen Grund Ihrerseits, eine derartige Bewertung vorzunehmen. Von unserer Seite behalten wir uns ausdrücklich vor, weitere rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwältin Kesting
Hochachtungsvoll
Rechtsanwältin Kesting
Rückerstattung Flugpreis
von M. K. am 29.10.2020
Sehr kompetente und freundliche Beratung mit sehr schneller erfolgreicher Abwicklung.
Regelung Umgang
von M. S. am 16.07.2020
Schnelle und freundliche Kommunikation. Kompetente Beratung. Sehr zu empfehlen.
Kostenerstattung Aida Kreuzfahrt
von S. M. am 21.06.2020
Sehr schnelle fachlich, sachlich, exzellente Beratung und Durchführung bezüglich der Stornierung einer Kreuzfahrt-Buchung, die bis zum positiven Gerichtsurteil durch Frau Kesting und ihr Team durchgeführt wurde.
Vielen Dank an Frau Kesting und ihr freundliches Team.
Vielen Dank an Frau Kesting und ihr freundliches Team.
Rücktritt vom Kaufvertrag
von S. M. am 10.12.2019
Zeitnahe und kompetente Beratung
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Fahrerflucht
von Ö. G. am 05.12.2019
Schnelle, Fachkompetente und unkomplizierte Beratung. Sehr gute Erreichbarkeit bei aufkommenden Fragen per E-Mail oder Telefon.
Ich kann Frau Kesting und ihre Kanzlei (Team) absolut gerne weiterempfehlen.
Ich kann Frau Kesting und ihre Kanzlei (Team) absolut gerne weiterempfehlen.
Regulierung Verkehrsunfall
von P. K. am 23.09.2019
Ein anfangs kleiner und klarer Schadensfall, entwickelte sich nach und nach zu einem fast 2 - jährigen Rechtsstreit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dank der sehr guten Arbeit durch Frau Kesting, war am Ende der Erfolg in vollem Umfang gegeben.
Ehescheidung
von T. R. am 20.08.2019
Eine immer angenehme Athmosphäre bei den Gesprächen. Zügige Terminvergabe und kompetente Beratung
In meinem Fall fanden die meisten Gespräche telefonisch statt. Grau Kesting war immer gut vorbereitet und konnte alle Fragen umfassend beantworten. Ich kann Frau Kesting unbedingt weiterempfehlen.
In meinem Fall fanden die meisten Gespräche telefonisch statt. Grau Kesting war immer gut vorbereitet und konnte alle Fragen umfassend beantworten. Ich kann Frau Kesting unbedingt weiterempfehlen.
Beratung Scheidung
von A. D. am 31.07.2019
Ein kostenloses Erstberatungsgespräch, so dachte ich, danach erhielt ich jedoch eine Rechnung, die von mir beglichen wurde. Nach Rücksprache sollte der Betrag von der folgenden Rechnung abgezogen werden. Dies wurde unterlassen. Sorry, damit ist für mich diese Anwältin unglaubwürdig.
Kommentar der Rechtsanwältin:
Gerne möchten wir uns zu dieser Bewertung auch zu Wort melden.
Erfreulich an Ihrer Bewertung ist, dass unsere juristische Arbeit kein Grund zur Kritik gab. Allein die Tatsache, dass Sie für die Arbeit eines Rechtsanwalts eine Rechnung zu bezahlen hatten scheint für Sie nicht vertretbar zu sein.
Es sei angemerkt, dass es berufsrechtlich gar keine kostenlosen Erstberatungsgespräche geben darf, weder in unserer Kanzlei noch bei unseren Kollegen. Eine Beratungsleistung hat ein Anwalt stets in Rechnung zu stellen, so auch hier geschehen. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt aus einer Erstberatung ein nach außen gerichtetes Mandatsverhältnis wird, dann ist es natürlich so, dass die in Rechnung gestellte Erstberatung von einer später abgerechneten Geschäftsgebühr in Abzug gebracht wird.
Dies war bei Ihnen konkret jedoch nicht der Fall. Die von uns erbrachte Erstberatungsleistung umfasste völlig andere Themenbereiche als die Wochen später von Ihnen in Auftrag gegebene außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Nicht ohne Grund existierten zu Ihrem Namen auch zwei Akten in unserer Kanzlei mit jeweils unterschiedlichen Regelungsbereichen.
Erfreulich an Ihrer Bewertung ist, dass unsere juristische Arbeit kein Grund zur Kritik gab. Allein die Tatsache, dass Sie für die Arbeit eines Rechtsanwalts eine Rechnung zu bezahlen hatten scheint für Sie nicht vertretbar zu sein.
Es sei angemerkt, dass es berufsrechtlich gar keine kostenlosen Erstberatungsgespräche geben darf, weder in unserer Kanzlei noch bei unseren Kollegen. Eine Beratungsleistung hat ein Anwalt stets in Rechnung zu stellen, so auch hier geschehen. Wenn dann zu einem späteren Zeitpunkt aus einer Erstberatung ein nach außen gerichtetes Mandatsverhältnis wird, dann ist es natürlich so, dass die in Rechnung gestellte Erstberatung von einer später abgerechneten Geschäftsgebühr in Abzug gebracht wird.
Dies war bei Ihnen konkret jedoch nicht der Fall. Die von uns erbrachte Erstberatungsleistung umfasste völlig andere Themenbereiche als die Wochen später von Ihnen in Auftrag gegebene außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Nicht ohne Grund existierten zu Ihrem Namen auch zwei Akten in unserer Kanzlei mit jeweils unterschiedlichen Regelungsbereichen.
Kindergeldantrag mit Abzweigung
von J. B. am 20.06.2019
Sehr kompetente Frau, welche mich in meiner Angelegenheit beraten hat.