

- Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Fachanwältin für Familienrecht
- Beamtenrecht
Über mich
Aufgrund meiner mehrjährigen Erfahrung und meines umfassenden Beratungsspektrums biete ich meinen Mandanten eine kompetente Betreuung in verschiedenen Rechtsangelegenheiten an. Auch in Ihrem konkreten Fall erarbeiten wir in der Kanzlei Busenthür + Banten eine passende Lösung.
Sie sind auf der Suche nach einer kompetenten Partnerin, die für Ihre Interessen kämpft? Dann ist die Kanzlei Busenthür + Banten die richtige Anlaufstelle. Ich setze mich zu 100 % für meine Mandanten ein, denn ich betrachte jeden Gewinn, den ich für meine Mandanten durchsetze, als meinen persönlichen Erfolg. Ob Sie sich professionellen Rechtsrat einholen möchten oder in einem konkreten Rechtsfall rechtliche Unterstützung benötigen: Ich vertrete Ihr Recht!
Ich nehme mir für Sie und Ihre Angelegenheit viel Zeit und bespreche mit Ihnen bei einem Erstgespräch, welche Möglichkeiten Sie haben. Ich lege Wert darauf, Ihnen die rechtliche Situation dabei verständlich zu erklären und Ihre Fragen zu beantworten.
Seit 1997 unterstütze ich Mandanten darin, ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Schon viele Ratsuchende haben ihr Vertrauen in mich gesetzt.
Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies telefonisch oder per E-Mail tun. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung meine Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.
Erfahren Sie mehr über die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit:
Arbeitsrecht
Für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft mache ich mich im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht stark, denn nicht immer werden die Regeln und Vorschriften seitens des Gesetzgebers auch so fair und korrekt umgesetzt wie vorgesehen. Im Rahmen meiner Tätigkeit befasse ich mich mit der Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, löse Probleme, die im laufenden Arbeitsverhältnis etwa mit Überstunden, Urlaub oder Lohnfortzahlung entstehen können, und überprüfe Abmahnungen und Kündigungsschreiben. Gerade im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung sollte ein Ansprechpartner aufgesucht werden, der sich um Themen wie die Abfindung, das Arbeitszeugnis oder die Kündigungsschutzklage kümmern kann.
Beamtenrecht
Ich berate Sie gern, wenn Sie eine erfahrene Ansprechpartnerin im Bereich Beamtenrecht suchen. Möchten Sie die Zulässigkeit einer Versetzung aus dienstlichen Gründen überprüfen oder benötigen Sie eine Vertretung in Disziplinarsachen? Haben Sie einen Dienstunfall erlitten und Ihnen droht Dienstunfähigkeit? Oder benötigen Sie umfassenden rechtlichen Beistand in einer besoldungsrechtlichen Angelegenheit? Sprechen Sie mich an!
Familienrecht
Die Trennung von Eheleuten oder Partnern ist nicht nur emotional eine sehr große Herausforderung, sondern stellt auch finanziell hohe Anforderungen an beide Partner. Hat das monatliche Einkommen in der Vergangenheit für einen Haushalt, vielleicht mit zwei Kindern und einer eigenen Immobilie ausgereicht so sind in der Trennungssituation zwei Haushalte zu finanzieren bei gleichbleibendem Einkommen.
Nicht nur die Eheleute und Partner müssen sich vollständig neu orientieren. Auch die Kinder sollten in dieser Situation nicht alleine gelassen, sondern von den Eltern bestmöglichst unterstützt werden.
Um bereits frühzeitig Streitigkeiten vorzubeugen und unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es sinnvoll mit Trennungsbeginn anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies wird am Anfang eine Beratung sein, die dann in eine außergerichtliche Begleitung und zum Schluss in ein Scheidungsverfahren führen kann.
Am Ende des Trennungsverfahrens muss allerdings keine Scheidung stehen. Im Einzelfall sollte abgewogen und entschieden werden, wie für alle Betroffenen eine ausgewogene und sinnvolle Vereinbarung getroffen werden kann, die ein weiteres friedliches „miteinander Umgehen“ ermöglicht.
Eine solche Vereinbarung nennen wir Juristen eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Regelungen zum Kindesunterhalt, zum Ehegattenunterhalt, zu Übertragung der Immobilie, zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinnausgleich sind hierin enthalten. Die Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung wird notariell beurkunde, dient einer Befriedung und verhindert weitere Streitigkeiten bei Gericht.
Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
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von S. O. am 12.11.2024 um 16:52 Uhr
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Wir sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Koblenz und als Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Bundesgebührenordnung (BRAGO)
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
The Federal Lawyers’ Act
Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG (nebst Erläuterungen)
Die Regelungen sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar.
Angaben zu unserer Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus §51 BRAO.
RA Banten:
Vermögensschaden-Haftpflicht Nr. HV-SV 94857421.7-00624-0066, ERGO Group, Versicherungsshöchstsumme im Versicherungsjahr: 2.000.00,00 €; Versicherungssumme pro Versicherungsfall: 1.000.000,00 €, Geltungsbereich Deutschland.
http://www.bb-rae.de

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