Akteneinsicht anfordern

49 € inkl. MwSt.

Fertig in 5 Tagen

Die Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung hat mit Ihnen Kontakt aufgenommen? Sie haben einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Beantragen Sie als Erstes Akteneinsicht.

Fertig in 5 Tagen

  • Individuelle Beratung
  • Zum Festpreis
  • Erstkontakt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Im Festpreis des Anwalts immer enthalten:

Akteneinsicht in die Ermittlungsakte

Sobald den Ermittlungsbehörden, sei es der Polizei oder Staatsanwaltschaft, Informationen für eine mögliche begangene Straftat vorliegen, z. B. weil jemand gegen Sie Anzeige erstattet hat oder Sie in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt sind, nehmen diese die Ermittlungen auf und legen eine Ermittlungsakte an. In dieser Ermittlungsakte werden sämtliche Beweismittel aufgezeichnet, insbesondere sämtliche Aussagen der vernommenen Zeugen und weiteren Verdächtigen sowie die Ermittlungsergebnisse der beteiligten Beamten.

Die Ermittlungsakte ist Entscheidungsgrundlage der Ermittlungsbehörden und Gerichte für das weitere Vorgehen. Nur wer die Ermittlungsakte kennt, weiß, was auf ihn zukommt und kann sich darauf vorbereiten. Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen der Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht gegen Sie vorliegen, benötigen Sie Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt kann umfassend Akteneinsicht beantragen.

Ihr Rechtsanwalt stellt Antrag auf Akteneinsicht

Dieses Rechtsprodukt beinhaltet, dass Ihr Rechtsanwalt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Akteneinsicht stellt und beantragt, die Ermittlungsakte an den Kanzleisitz zu senden. Nach Erhalt der Ermittlungsakte wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen den Umfang der Ermittlungsakte mitteilen und mit Ihnen die Ersteinschätzung des Falles besprechen.

Benötigte Unterlagen/Informationen

Ihr Rechtsanwalt benötigt für die Akteneinsicht das Aktenzeichen oder die bisherigen Schreiben von Polizei, Staatsanwalt oder Gericht.

Kein Termin in der Kanzlei notwendig

Sie können mit Ihrem Rechtsanwalt die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.

Ablauf und Dauer

Nach Kauf des Rechtsprodukts wird Ihr Rechtsanwalt sich werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Besprechung der Ersteinschätzung des Falles umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 15 Minuten.

Beachten Sie 

Eine Überwachung laufender Fristen beinhaltet dieses Rechtsprodukt nicht. Die Zusendung der Ermittlungsakte kann sich verzögern, wenn diese unter Umständen von der Staatsanwaltschaft zurückgehalten wird (z. B. aus ermittlungstaktischen Gründen). Für eine anwaltliche Beratung muss Ihr Rechtsanwalt gesondert beauftragt werden.

Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.

Nicht im Festpreis enthaltene Leistungen

Dieses Rechtsprodukt beinhaltet:

•    keine Einsicht in die Ermittlungsakte vor Ort bei den Ermittlungsbehörden,
•    keine Überlassung der Ermittlungsakte,
•    keine Beratung, die über das im Rahmen der Ersteinschätzung erfolgende Beratungsgespräch von bis zu 15 Minuten hinausgeht,
•    keine Stellungnahme an die Behörden sowie
•    keine Teilnahme an Terminen.

Zusätzlich zum Festpreis können folgende Kosten anfallen:

•    Die Aktenversendungspauschale für den Versand der Akte vom Gericht an den Rechtsanwalt von 12,00 Euro zzgl. MwSt.
•    Für Kopien der ersten 50 Seiten der Akte pro Seite: 0,50 € zzgl. MwSt.
•    Für Kopien jeder weiteren Seite der Akte pro Seite: 0,15 € zzgl. MwSt.
•    Für Kopien der ersten 50 Seiten der Akte in Farbe pro Seite: 1,00 € zzgl. MwSt.
•    Für Kopien jeder weiteren Seite der Akte in Farbe pro Seite: 0,30 € zzgl. MwSt.
•    Eine Übermittlung der Akte per Telefax steht der Herstellung einer Kopie gleich.
•    Für die Überlassung der elektronisch gespeicherten Akte oder deren Bereitstellung zum Abruf anstelle der Kopien: 1,50 € zzgl. MwSt.
•    Für die in einem Arbeitsgang überlassenen, bereitgestellten oder in einem Arbeitsgang auf denselben Datenträger übertragenen Akte insgesamt höchstens 5,00 € zzgl. MwSt.
•    Wird zum Zweck der Überlassung der elektronisch gespeicherten Akte diese zuvor im Einverständnis mit dem Auftraggeber eingescannt, gelten die oben genannten Kosten für Kopien, wenn sie die Pauschalen für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien oder deren Bereitstellung zum Abruf überschreiten.

Weißenburger Straße 28, 63739 Aschaffenburg
6585,0 km
Vorkasse | Rechnung
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Häufige Fragen

  • Der Anwalt meldet sich nicht bei mir, obwohl ich ein Rechtsprodukt bestellt habe.
    Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit Ihrem Anwalt auf. Die Kontaktdaten haben wir Ihnen bei erfolgter Bestellung in der Bestätigungsmail zugesendet. Falls das nicht weiterhilft kontaktieren Sie unseren Service. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Welche Leistungen kann ich erwarten, wenn ich ein Rechtsprodukt erwerbe?
    Reaktionszeit Ihres Anwalts innerhalb 24 Stunden
    Nach verbindlicher Bestellung wird sich der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt innerhalb von 24 Stunden werktags (Montag bis Freitag) mit Ihnen in Verbindung setzen und innerhalb der Bearbeitungszeit das Mandat bearbeiten.

    Sicherheit bei der Bearbeitungszeit
    Die Bearbeitungszeit für ein Rechtsprodukt bezieht sich auf Wochentage, nicht auf Werktage.
    Wenn Sie also beispielsweise am Freitag einen Rechtsprodukt kaufen und als Bearbeitungszeit sind 4 Tage angegeben, so können Sie mit einer Fertigstellung spätestens zum Dienstag rechnen.  

    Leistungsumfang klar ersichtlich
    Der Leistungsumfang ist genau für das jeweilige Rechtsprodukt beschrieben. Das heißt, Sie können unabhängig von der Wahl des Rechtsanwalts stets zu denselben Kosten den gleichen Leistungsumfang und dieselbe Bearbeitungszeit erwarten. Bei Problemen oder bei Rückfragen steht der Service von anwalt.de gerne zur Verfügung.
  • Ich bin rechtsschutzversichert. Kann die Rechtsberatung über die Rechtsschutzversicherung beglichen werden?
    Im Rahmen der Bestellung haben Sie die Möglichkeit die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung mitzuteilen. Ihr Rechtsanwalt wird dann kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen und bei Erteilung der Deckung mit dieser abrechnen.