

- Fachanwalt für Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Versicherungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Über mich
Herzlich willkommen auf der Kanzleiseite von Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein!
Herr Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein und vertritt Sie in sämtlichen Rechtsfragen auf dem Gebiet des Arztrechts und Medizinrechts. Als Fachanwalt für Medizinrecht ist er seit vielen Jahren bundesweit im Rahmen der Rechtsberatung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und sonstigen Berufstätigen im medizinischen Sektor tätig. Insofern kein Interessenkonflikt zu bestehenden Mandaten existiert, übernimmt Herr Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein auch gerne Patientenvertretungen.
Herr Rechtsanwalt Jost Peter Nüßlein ist Fachanwalt für Medizinrecht.
Herr Rechtsanwalt Nüßlein erhielt im Jahr 1998 die Zulassung zum
Rechtsanwalt und ist seitdem schwerpunktmäßig im Bereich des Arztrechts und
Medizinrechts tätig. Seit 2006 trägt er dank nachgewiesener praktischer
Erfahrung sowie besonderer theoretischer Fachkenntnisse im medizinrechtlichen
Bereich außerdem den Fachanwaltstitel für Medizinrecht.
Arzthaftung / Zahnarzthaftung / Tierarzthaftung
Im Rahmen der arzthaftungsrechtlichen Betreuung von Ärzten, Zahnärzten und Veterinärmedizinern ist Ihnen Rechtsanwalt Nüßlein bei der Bearbeitung jeglicher Fälle aus diesen Bereichen, insbesondere auch bei Medizinschadenfällen, behilflich. Aufgrund seiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Bereich des Medizinrechts verfügt er über das notwendige medizinische Fachwissen, um die Tatbestandsvoraussetzungen eines Behandlungsfehlers oder einer regelwidrigen Behandlung in Ihrem Arzthaftungsprozess gründlich prüfen zu können. Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist überaus komplex und unübersichtlich, weshalb eine umfassende Sachkenntnis für eine kompetente anwaltliche Beratung unabdingbar ist. Als Fachanwalt für Medizinrecht erfüllt Rechtanwalt Nüßlein diese Voraussetzung und bietet seinen Mandanten dadurch qualitativen und fachkompetenten Rechtsrat.
Ärztliches Berufsrecht / KV-Recht
Das ärztliche Berufsrecht ist durch verschiedene Berufsordnungen in den einzelnen Bundesländern geregelt – dabei handelt es sich um bestimmte Verhaltensregelungen für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Zahlreiche Vorschriften und Pflichten (z. B. Schweigepflicht, Pflicht zur Fortbildung, Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung) für den Umgang mit Patienten sowie für das Verhalten der Ärzte zueinander können Ausgangspunkt verschiedenster Rechtsprobleme sein. Herr Rechtsanwalt Nüßlein vertritt Sie praxisorientiert bei jeglichen beruflichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Erteilung von Zulassungen, der Anstellung von Ärzten oder der Erlaubnis berufsübergreifender Berufsausübungsgemeinschaften. Aber auch bei Honorarregressen und anderen Auseinandersetzungen mit der KV oder KZV. Er verhilft Ihnen dank seiner umfassenden Fachkompetenz zu einer langfristig zufriedenstellenden Lösung.
Praxisverträge
Im Fall eines Praxiskaufs oder einer Praxisübernahme will die
Gestaltung der entsprechenden Verträge gründlich durchdacht sein. Wenn Sie als
Arzt diese Verträge selbst zusammenstellen, besteht die Gefahr, dass bestimmte
Klauseln und als Folge womöglich der gesamte Vertrag unwirksam sind. Sollte dies
eintreten, kann es für Sie schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Herr
Rechtsanwalt Nüßlein unterstützt Sie gekonnt bei der Vertragserstellung und
berät Sie dabei beispielsweise über Konkurrenzschutzklauseln oder
Wettbewerbsverbote. Ein von ihm verfasster Praxisvertrag stellt die rechtliche
Wirksamkeit sowie die Abdeckung durch die nötige Haftung sicher.
Das Vorgenannte gilt natürlich auch bei der Gestaltung von Verträgen zum beruflichen Zusammenschluss durch Praxisgemeinschafts- oder Gemeinschaftspraxisverträge. Wer sich in einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammenschließt, sollte eindeutige Regelungen bspw. für die Honorarverteilung, den Eintritt von Krankheitsfällen oder die spätere Veräußerung des Gesellschaftsanteils vereinbaren. Nur so kann verhindert werden, dass es bei Eintritt eines solchen Falles zu kostenintensiven Auseinandersetzungen kommt.
Patientenrecht
Wenn Sie als Patient fehlerhaft behandelt wurden, steht es Ihnen zu,
Einsicht in die Behandlungsdokumentation zu erhalten. Für die rechtliche
Auswertung dieser Unterlagen benötigen Sie einen sachkundigen Rechtsanwalt im
Bereich des Medizinrechts. Rechtsanwalt Nüßlein ist Ihr Ansprechpartner, falls
Sie diesen Anspruch auf Einsichtnahme geltend machen möchten und erläutert
Ihnen im Nachgang die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung.
Selbstverständlich vertritt er Sie auch bei medizinrechtlichen Prozessen, falls
eine solche außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Er setzt sich
engagiert dafür ein, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und
Ersatz für zukünftige Schäden durchzusetzen.
Darüber hinaus ist Ihnen
Rechtsanwalt Nüßlein behilflich bei:
- Arbeitsverträgen für Ärzte/Chefärzte und
Zahnärzte - Verhandlungen über Entgeltregelungen und Prämien
- Arbeitszeugnissen im medizinischen Bereich
- Prozessen vor Arbeitsgerichten
Bürozeiten:
Um längere Wartezeiten zu vermeiden,
vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Beratungstermin unter der Rufnummer 069/46006670 oder per Email (jn(at)medizinrecht-frankfurt.de).
Alternativ können Sie auch gerne die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen.
Öffentliche
Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei in der Petterweilstraße 44 in
Frankfurt am Main erreichen Sie mit der U-Bahn (Linie 4) und Straßenbahn (Linie
12) über die Haltestelle „Bornheim Mitte".
Weitere Informationen finden Sie unter:www.medizinrecht-frankfurt.de
Qualifikationen und Auszeichnungen
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Bewertungen 34
von Ö. Y. am 25.02.2025 um 06:47 Uhr
von D. G. am 16.12.2024 um 11:20 Uhr
von R. D. am 19.11.2024 um 16:18 Uhr
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Verantwortlich:
Jost Peter Nüßlein
Rechtsanwalt
Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
- die Bundesrechtsanwaltsordnung
- die Berufsordnung (BRAO)
- die Fachanwaltsordnung (FO)
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- BORA, RVO, CCBE
- Standesregelung der Rechtsanwälte in der EuropäischenGemeinschaft
Die genannten Gesetze finden Sie hier !
Berufshaftpflichtversicherung:
AXA Versicherungs-AG
Coloniaallee 10-20
51067 Köln
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EUGebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Steuernummer: 014 8526 0142
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org. Es besteht grundsätzliche Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist aufrufbar unter ec.europa.eu/consumers/odr.

FAQ
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