Bewertungen von Oliver Busch
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MP
von M. P. am 20.01.2025 um 19:05 Uhr
Pauschalhonora
Allgemeine Rechtsberatung
Im Internet nach dem Betrug durch eine Internet Handelsplattform auf Herr Busch gestossen.
Nach telefonischem Beratungsgespräch und prognostizierter "gute Aussicht" Mandat leider mit erfolgsunabhängigen Pauschalbetrag erteilt. Pauschalbetrag heisst bei Anwälten anscheinend, wird der Pauschalbetrag überschritten, so werden weitere Zahlungen fällig.
In dem dazu geführten Telefonat war Herr Busch doch etwas gereitzt.
"Gute Aussicht" bedeutete hier bei Herrn Buschanscheinend:
Die Kriminalpolizei hat es schon mal bei Handelsplattformen geschafft, Geld zurück zu holen.
Bei meiner Handeslplattform liefen die Ermittlungen ins leere bzw. konnten keine Täter ermittelt werden, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat.
Mit dieser schriftlichen Mitteilung kam aber auch ein neues Angebot von Herrn Busch bzw. die Anfrage , ob Beschwerde, Kosten zusätzliche 1000 € + MWSt, eingelegt werden soll.
Jetzt ist alles klar, oder?

Antwort von Rechtsanwalt Oliver Busch
Wir können Ihre Enttäuschung verstehen, da in Ihrem Fall leider keine Schadenswiedergutmachung erreicht werden konnte. Dies, obwohl die strafrechtlichen Ermittlungen von einer Staatsanwaltschaft geführt wurden, die in vielen vergleichbaren hier betreuten Fällen schon große Erfolge erzielt hat, soweit die Verantwortlichen einer betrügerischen Plattform identifiziert und verhaftet werden und Vermögenswerte sichergestellt werden konnten, so dass Anleger Geld zurückerhalten haben. Dies gelingt aber leider nicht in allen Fällen.
Allerdings können wir Ihre Kritik an der Honorargestaltung nicht nachvollziehen. Wir treffen mit unseren Mandanten eindeutige Honorarabsprachen, häufig über ein Pauschalhonarar, für eine vorher besprochene und klar definierte Interessenwahrnehmung. In diesem Fall war ein Pauschalhonorar für eine vor Erteilung des Mandants eindeutig erörterte und bestimmte außergerichtliche Interessenwahrnehmung vereinbart worden. Dabei umfasste die Unterstützung nicht nur ein telefonisches Beratungsgespräch, sondern eine ausführliche Analyse der Sach- und Rechtslage, das Stellen eine Strafanzeige, das Begleiten der strafrechtlichen Ermittlungen und die entsprechende Kommonikation mit den Ermittlungsbehörden und die Information des Mandanten und eine Akteneinsicht über einen Zeitraum von 3 1/2 Jahren. Ein Rechtsmittelverfahren, wie ein Beschwerdeverfahren, war nicht Gegenstand der Honorarvereinbarung und auch nicht Teil der besprochenen Interessenwahrnehmung. Auch in anderen Fällen wird z.B. ein Mandant, der uns zur Durchsetzung einer Forderung mit einer gerichtlichen Klage beauftragt, nicht erwarten, dass ein für dieses Klageverfahren vereinbartes Pauschalhonorar auch noch ein ggf. anschließendes Rechtsmittelverfahren, wie etwa ein Berufungsverfahren, umfasst. Nichts anderes gilt in diesem Fall bezüglich des von Ihnen angesprochenen Beschwerdeverfahrens.
Oliver Busch
Rechtsanwalt
Allerdings können wir Ihre Kritik an der Honorargestaltung nicht nachvollziehen. Wir treffen mit unseren Mandanten eindeutige Honorarabsprachen, häufig über ein Pauschalhonarar, für eine vorher besprochene und klar definierte Interessenwahrnehmung. In diesem Fall war ein Pauschalhonorar für eine vor Erteilung des Mandants eindeutig erörterte und bestimmte außergerichtliche Interessenwahrnehmung vereinbart worden. Dabei umfasste die Unterstützung nicht nur ein telefonisches Beratungsgespräch, sondern eine ausführliche Analyse der Sach- und Rechtslage, das Stellen eine Strafanzeige, das Begleiten der strafrechtlichen Ermittlungen und die entsprechende Kommonikation mit den Ermittlungsbehörden und die Information des Mandanten und eine Akteneinsicht über einen Zeitraum von 3 1/2 Jahren. Ein Rechtsmittelverfahren, wie ein Beschwerdeverfahren, war nicht Gegenstand der Honorarvereinbarung und auch nicht Teil der besprochenen Interessenwahrnehmung. Auch in anderen Fällen wird z.B. ein Mandant, der uns zur Durchsetzung einer Forderung mit einer gerichtlichen Klage beauftragt, nicht erwarten, dass ein für dieses Klageverfahren vereinbartes Pauschalhonorar auch noch ein ggf. anschließendes Rechtsmittelverfahren, wie etwa ein Berufungsverfahren, umfasst. Nichts anderes gilt in diesem Fall bezüglich des von Ihnen angesprochenen Beschwerdeverfahrens.
Oliver Busch
Rechtsanwalt
KV
von K. V. am 20.10.2024 um 08:42 Uhr
bankrecht
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Sehr kompetent und sachlich

Antwort von Rechtsanwalt Oliver Busch
Vielen Dank für Ihre gute Bewertung. Es freut uns, wenn wir Ihnen mit unseren Auskünften auf Ihre Fragen weiterhelfen konnten.
Oliver Busch
Rechtsanwalt
Oliver Busch
Rechtsanwalt
SS
von S. S. am 24.08.2024 um 09:22 Uhr
Alles super.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Sehr gute erst Beratung und gute Arbeit.
TJ
von T. J. am 19.08.2024 um 10:30 Uhr
Anlagebetrug
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlich, hilfsbereit und ehrliche Kommunikation
HL
von H. L. am 13.08.2024 um 19:47 Uhr
Abwarten was kommt
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ist schon eine heikle Sache,ich hoffe auf das beste für mich

Antwort von Rechtsanwalt Oliver Busch
Vielen Dank für die gute Bewertung, die uns motiviert, auch weiterhin mit vollem Einsatz für die Rechte unserer Mandanten zu kämpfen.
CD
von C. D. am 06.08.2024 um 10:42 Uhr
Betrugsfall RIDGE
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Mein AP erscheint mir sehr kompetent in Sachen Kapitalmarktgeschäfte

Antwort von Rechtsanwalt Oliver Busch
Besten Dank für die gute Bewertung, die ansport, auch weiter gute Beratungsleistungen z uerbringen.
RA Oliver Busch
RA Oliver Busch
NH
von N. H. am 05.08.2024 um 09:36 Uhr
sehr zufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
schon beim ersten Gespräch fühlte ich mich gut beraten.
Der Schriftverkehr erfolgte über E-Mail.
Nach der Mandatsübergabe ist der Vorgang noch in Bearbeitung.
Telefonische Rückfragen wurden sofort beantwortet und
erledigt.
Herr RA Oliver Busch besticht durch sehr hohes Wissen.

Antwort von Rechtsanwalt Oliver Busch
Vielen Dank für die sehr gute Bewertung. Es freut mich, dass Sie mit unserem Service und meiner bisherigen Beratungsleistung zufrieden waren.
RA Oliver Busch
RA Oliver Busch
CS
von C. S. am 09.07.2024 um 11:07 Uhr
Beratung bei Betrugsverdacht
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Der Anwalt hat mich aufgeklärt über eine Trading Firma wie deren Vorgehensweise ist um an das Geld von Kunden zu kommen. Der Kunde wird mit großen Gewinn gelockt, um vorab einen Betrag auf eine Bankverbindung zu überweisen. Das Geld ist dann weg und kein Gewinn wird ausgezahlt. Ich hatte Glück, meine Bank konnte den Betrag zurück überweisen auf mein Konto.

Antwort von Rechtsanwalt Oliver Busch
Herzlichen Dank für die gute Bewertung, die Ansporn für uns ist, auch weiterhin die Fragen unserer Mandanten zeitnah und kompetent zu beantworten und uns für die Rechte von geschädigten Anlegern einzusetzen.
DK
von D. K. am 05.05.2024 um 20:26 Uhr
Finanzprobleme
Allgemeine Rechtsberatung
Der Herr Rechtsanwalt Busch hat mir bezüglich meines Problemes ausführlich Auskunft erteilt und mir begehbare Schritte erläutert um mein Problem zu lösen.

Antwort von Rechtsanwalt Oliver Busch
Vielen Dank für die gute Bewertung. Es freut mich, wenn Sie meine Beratung und meine Empfehlungen überzeugt haben und Sie zufrieden waren.
WM
von W. M. am 08.04.2024 um 01:42 Uhr
Müller Willi
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich habe keine Erfahrung.

Antwort von Rechtsanwalt Oliver Busch
Wir bedanken uns für Ihre Bewertung. Sollten Sie weitere anwaltliche Beratung wünschen, können Sie mich gerne unter 0892121660 telefonisch kontaktieren.
Oliver Busch
Rechtsanwalt
Oliver Busch
Rechtsanwalt