Bewertungen von Pinkvoss, Dahlmann & Partner PartG mbB Rechtsanwälte

4,9
Sehr gut
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Bewertungen

GJ

von G. J. am 30.08.2012 um 12:10 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Streit um Jahresrechnung mit Energieversorger
Allgemeines Vertragsrecht
die von allem juristischen Fachchinesisch freie Kommunikation
LO

von L. O. am 15.08.2012 um 11:59 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Allgemeines Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Da ich selbst mit der Beratung und Durchsetzung meiner Interessen immer sehr zufrieden war habe ich Hr. Ra. Freier guten Gewissens weiterempfohlen und habe auch hier nur positive Rückmeldung über seine Arbeit erhalten.
NY

von N. Y. am 19.07.2012 um 17:12 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Verkehrsrecht,Zivilrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Fachkompetenz und Ordentlich
HT

von H. T. am 17.07.2012 um 15:33 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Melango
Allgemeines Vertragsrecht
Das war gut: Super RA !!!
Kann ich jedem bedenkenlos weiterempfehlen der eine guten RA brauch.
Das war nicht so gut: Habe dem nicht hinzuzufügen !!!
AB

von A. B. am 11.07.2012 um 20:55 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Probleme mit einem Mobilanbieter
Allgemeines Vertragsrecht
Fachkompetenz
WK

von W. K. am 05.07.2012 um 17:29 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Allgemeines Vertragsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
EA

von E. A. am 25.06.2012 um 16:45 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Strafrecht
Strafrecht
JT

von J. T. am 15.06.2012 um 13:08 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Herr Freier hat uns in vielen Situationen bei der Firmengründung unterstützt.
Kaufrecht
Die Kommunikation mit Herrn Freier verlief auf einer sehr freundlichen und angenehmen Art und Weise. Er hat uns immer fachlich weitergeholfen.
BK

von B. K. am 13.06.2012 um 18:37 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

Kompetente Fachberatung und hervorragende, Abwicklung. Kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.
Arbeitsrecht
Das war gut: Sein Engagement und die schnelle, positive Abwicklung, zugunsten des Mandanten.
Das war nicht so gut: Der Wartebereich. Dieser wäre sicherlich noch ausbaufähig.
KF

von K. F. am 03.06.2012 um 08:23 Uhr für Rechtsanwalt Hans-Christian Freier

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IT-Recht