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Rechtsanwalt

Peter Suminski

Kanzlei im Technologiepark
Kanzlei im Technologiepark
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
AH
von A. H. am 06.05.2022 um 04:25 Uhr
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Allgemeine Rechtsberatung

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Rechtsanwalt und Notar PETER SUMINSKI
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht


Das Jurastudium absolvierte Herr Suminski an der Universität Bielefeld, bevor er im Jahr 2005 als Rechtsanwalt im Jahr 2019 als Notar zugelassen wurde. Seit dem Jahr 2020 ist er Inhaber der Kanzlei im Technologiepark in Paderborn in unmittelbarer Nähe der dortigen Universität. Er führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht sowie für Baurecht und Architektenrecht und widmet sich regelmäßigen Fortbildungsseminaren.

Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Paderborn stark. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt und dem Erwerb der Fachanwaltstitel setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft, gerne auch auf Deutsch und Polnisch, ein und lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Besuchen Sie mich gerne in meiner Kanzlei.


Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftigt sich Herr Rechtsanwalt Suminski mit der Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmern ebenso wie von Geschäftsführern, leitenden Mitarbeitern, Führungskräften und Betriebsräten.

Er steht für Ihre Rechte ein, wenn Sie als Arbeitnehmer eine unberechtigte Kündigung erhalten haben. Bitte beachten Sie unbedingt, dass in einem solchen Fall Eile geboten ist! Wenden Sie sich daher noch am gleichen oder spätestens am nächsten Tag an Herrn Rechtsanwalt Suminski. Er prüft die Rechtsmäßigkeit Ihrer Kündigung und erhebt, wenn möglich, für Sie die Kündigungsschutzklage. Dabei verhilft er Ihnen sowohl zur Vereinbarung einer angemessenen Abfindung als auch zur Geltendmachung eines leistungsgerechten Arbeitszeugnisses.

Kontaktieren Sie Herrn Rechtsanwalt Suminski gerne auch als Arbeitgeber. Er steht Ihnen zur Seite, wenn in Ihrem Unternehmen personelle Maßnahmen anstehen – etwa in Verbindung mit einer Restrukturierung oder Umstrukturierung. Lassen Sie sich von ihm helfen, Kündigungen rechtssicher vorzubereiten oder Aufhebungsvereinbarungen individuell zu gestalten. Des Weiteren befasst er sich mit der Klärung von Fragen der Compliance, der Sozialversicherung oder des FKS-Zoll – zögern Sie nicht, sich vertrauensvoll an ihn zu wenden!

Baurecht & Architektenrecht

Herr Rechtsanwalt Suminski ist ferner als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht qualifiziert und seit vielen Jahren der ideale Ansprechpartner in Paderborn für Investoren, Bauherren, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure oder Auftraggeber.

Im Falle von Mängeln an der Immobilie oder im Bauverfahren erhalten Sie von ihm kompetente Beratung und Vertretung. Er hilft Ihnen, als Bauherr oder Käufer einer Immobilie Ansprüche auf Gewährleistung durchzusetzen und als Handwerker, Ingenieur oder Architekt offene Werklohn- bzw. Honorarforderungen geltend zu machen.
 
Gerne steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Suminski in allen Phasen des Bauprojekts mit Rat und Tat zur Seite. So unterstützt er Sie etwa bereits bei der Planung und übernimmt die Gestaltung bzw. Prüfung maßgeschneiderter Vertragsdokumente. Bis hin zur Abnahme steht er Ihnen für jegliche Rechtsfragen zur Verfügung – sei es im Zusammenhang mit der VOB/B und HOAI, dem Gewährleistungs- und Nachtragsmanagement oder einem selbstständigen Beweisverfahren.

Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

Peter Suminski ist gelistet in Rechtsanwälte Paderborn und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Polnisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Polnisches Recht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)

Bewertungen 17

AH

von A. H. am 06.05.2022 um 04:25 Uhr

Informationen Hausverkauf
Allgemeine Rechtsberatung
Wir sind sehr gut beraten worden.
Liebe Mandantin, vielen Dank für Ihre Bewertung und den gemeinsamen Termin!
GF

von G. F. am 25.11.2021 um 10:19 Uhr

einvernehmliliche Lösungen
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Suminski,

ist sehr schnell in den Angelgenheiten drin und bietet auch positve Lösungen an.

Etwas negatives kann ich weder über ihn oder seine Kanzlei nicht sagen.
Sehr geehrte Mandantin, vielen Dank für Ihre positive Bewertung unserer Kanzlei.
Ihre Kanzlei im Technologiepark
RS

von R. S. am 12.07.2021 um 21:34 Uhr

Arbeitsrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Suminski und vor allem auch sein Team gaben und geben mir durch Kompetenz und Professionalität grundsätzlich ein behagliches Gefühl im Bezug auf alle meine/unsere vertragsrechtlichen Angelegenheiten.
Vielen Dank für Ihre tolle Bewertung! Wir würden uns sehr freuen, Sie weiter beraten und vertreten zu dürfen!

Rechtstipps 1

Rechtsanwalt Peter Suminski
(14)19.09.2017 von Rechtsanwalt Peter Suminski
Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Öffentliches Recht
Sozialrecht
Sozialversicherungsrecht

Sowohl der Arbeitnehmer als auch der – fürsorgende – Arbeitgeber sollte bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung an die drohende Sperrzeit nach § 159 Abs. 1

Kontaktdaten von Peter Suminski

Kanzlei-Impressum

Impressum

ANGABEN NACH § 5 TELEMEDIENGESETZ (TMG) UND DER DIENSTLEISTUNGS-INFORMATIONSPFLICHTEN-VERORDNUNG (DL-INFOV)

Name des Diensteanbieters:
Peter Suminski
Rechtsanwalt und Notar
Technologiepark 32
33100 Paderborn/Deutschland

Anschrift:
Technologiepark 32
33100 Paderborn/Deutschland

E-Mail: suminski@suminski.de
Tel: +49 5251 788 310 0

Sitz:  Paderborn
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 32 88 71 521

Zulassung

Tätigkeitsgebiet und zuständige Aufsichtsbehörden:
Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, sind alle unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Sie unterliegen der Aufsicht der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm.

Der Notar Peter Suminski ist Mitglied der Westfälischen Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Die Berufsbezeichnung Notar wurde den jeweiligen Personen durch das Landesjustizministerium zuerkannt. Zuständige Aufsichtsbehörde der Notare ist der Präsident des Landgerichts Paderborn, Am Bogen 2-4, 33102 Paderborn.

Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch abgerufen und eingesehen werden.

Berufsrechtliche Regelungen für Notare:
Bundesnotarordnung (BNotO)
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
Dienstordnung der Notarinnen und Notare
Richtlinien der Westfälischen Notarkammer

Europäische Standesrichtlinie
Die berufsrechtlichen Regelungen können auf den Seiten der Bundesnotarkammer (www.bnotk.de) in der Rubrik „Der Notar/Berufsrecht“ abgerufen und eingesehen werden. Die Richtlinien der Westfälischen Notarkammer ist auf den Seiten der Westfälischen Notarkammer (www.westfaelische-notarkammer.de ) in der Rubrik „Fachinformationen“ unter „Normen“ abrufbar und einsehbar.

BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
Geltungsbereich: Europa

Im Falle von Auseinandersetzungen über eine Vertragsabwicklung bei so genannten Online-Dienstleistungsverträgen können Verbraucher auch neue Möglichkeiten für eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten nutzen. Verträge, die ein Rechtsanwalt mit einem Mandanten, der Verbraucher ist, über die anwaltliche Internetseite oder auf anderem elektronischen Weg abschließt, sind Online-Dienstleistungsverträge. Bei Streitigkeiten aus einem solchen „Online-Rechtsanwaltsvertrag“ kann daher der Verbraucher zur außergerichtlichen Lösung die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission nutzen. Die Streitbeilegung erfolgt außergerichtlich und ausschließlich online.
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission erreichen Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Hinweis nach VSBG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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