• Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Zivilrecht
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von A. M. am 24.10.2024 um 00:39 Uhr
sehr nette Leute
Allgemeine Rechtsberatung

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Persönliches                                                                                                                                                                      Herr Kranz studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Rom. Seit dem Jahre 2012 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. 

Bei Maurer • Kollegen betreut er schwerpunktmäßig Fälle aus dem Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und der Arbeitnehmerüberlassung. Hierunter fallen insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Beratung zu den Themen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Lohn, Befristung, Urlaub und Entgeltfortzahlung. Selbstverständlich vertritt Herr Kranz Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch vor den Arbeitsgerichten. Seit April 2021 ist Herr Kranz berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht" zu führen.

Den zweiten Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Erbrecht. Hierunter fallen insbesondere die Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Den Fachanwaltslehrgang Erbrecht hat Herr Kranz im Jahre 2022 erfolgreich absolviert. 

Philipp Kranz im Team von Maurer • Kollegen
Sowohl im Arbeits-, als auch im Erbrecht ergeben sich immer wieder steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen. 

So müssen steuerliche Aspekte beispielsweise beim Abschluss von Aufhebungsverträgen oder der Rückzahlung von Lohn berücksichtigt werden. Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen können insbesondere bei Begründung von Arbeitsverhältnissen (z.B. "450-Euro-Job", "Gleitzone") eine Rolle spielen. 

Das Erbrecht und hier insbesondere die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) aber auch die Regelung der lebzeitigen Vermögensnachfolge (Schenkungen) setzen immer auch eine vorherige steuerliche Überprüfung voraus.

Die dafür notwendige fachübergreifende Beratung kann die Kanzlei Maurer • Kollegen im Rahmen ihres erfahrenen Teams erbringen. Mit kurzen Wegen und kollegialer Zusammenarbeit.

Steuerliche und juristische Leistungen aus einer Hand
Die Beratungen und Lösungen der Kanzlei Maurer • Kollegen sind maßgeschneidert. Im Mittelpunkt steht immer das persönliche und unternehmerische Ziel des Mandanten. Denn an ihrer Zufriedenheit und ihrem Erfolg misst die Kanzlei die Qualität ihrer Arbeit.

Die Rechts- und Steuerberatung sieht sich heute permanent neuen Anforderungen gegenüber – Sachverhalte werden immer komplexer und oft überschneiden sich die verschiedenen Rechtsgebiete.

Dafür ist das Team von Maurer • Kollegen breit aufgestellt: Die Gesellschafter und Mitarbeiter sind als Rechtsanwälte, Fachanwälte verschiedener Fachrichtungen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater unterschiedlicher Spezialisierungen, Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte tätig.

Historie
Die Kanzlei Maurer • Kollegen kann mittlerweile auf eine über 60-jährige Firmengeschichte in Mainz zurückblicken – und damit auch auf über 60 Jahre fundierte Beratung. Die Idee, juristisches und steuerliches Expertenwissen zu verbinden, erwies sich schon bald als Erfolgsgeschichte. Die ehemals kleine Steuerberaterpraxis konnte im Laufe der Jahre immer wieder – nicht nur personell
– erweitert werden. Heute steht neben der ursprünglichen Grundausrichtung auf die klassische Steuerberatung sowie das Steuer- und Gesellschaftsrecht inzwischen gleichberechtigt die zivilrechtliche Beratung mit der Prozessabteilung für die Vertretung vor allen Zivil- und Finanzgerichten.

Mit über 20 Mitarbeitern wird der Mandantschaft seither ein umfassender Service geboten.

Arbeitsrecht:
Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auszubildende, Leitende Angestellte, Geschäftsführer, geringfügig Beschäftigte, Betriebsrat

Arbeitszeitrecht:
Direktionsrecht, Weisung, Überstunden, Sonntag, Feiertag, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Teilzeit, Befristung, Elternzeit, Mutterschutz, Urlaub

Kündigungsrecht:
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Kündigungsschutz, Zeugnis

Vergütungsrecht:
Lohn, Gehalt, Mindestlohn, Bonus, Provision, Umsatzbeteiligung, Dienstwagen, Zuschläge, Entgeltfortzahlung, Annahmeverzug

Allgemeines Zivilrecht:
Bürgerliches Gesetzbuch, Anspruch, Vertrag, Schuldrecht, Schadensersatz, Haftung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Gewährleistung

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Philipp Kranz ist gelistet in Rechtsanwälte Mainz und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 13

AM

von A. M. am 24.10.2024 um 00:39 Uhr

sehr nette Leute
Allgemeine Rechtsberatung
sehr nette Leute Sehr gute Beratung
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Wir freuen uns, wenn wir helfen konnten.
EG

von E. G. am 12.12.2023 um 10:43 Uhr

Sehr klar, realistisch und geduldig
Arbeitsrecht
Mit Zuverlässigkeit und viel Zeit, ist Hr. RA Kranz auf eine für Arbeitnehmer besondere, nicht alltägliche Situation eingegangen und hat mir mögliche Szenarien verständlich erläutert. Ich fühlte mich durch Herrn RA Kranz kompetent vertreten und kann ihn und die Kanzlei nur empfehlen. Maximal erfolgreich. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Wir sind stets bemüht, unsere Mandanten bestmöglich zu unterstützen und freuen uns, wenn wir helfen konnten.
OG

von O. G. am 06.12.2023 um 11:18 Uhr

Sehr kompetent, freundlich und hilfsbereit
Arbeitsrecht
Herr Kranz half mir bei einer Arbeitsschutzklage. Diese wurde sehr kompetent von ihm geregelt. Ich kann Herrrn Herrn Kranz sehr empfehlen.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Wir sind stets bemüht, unsere Mandanten bestmöglich zu betreuen.

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Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (§ 168 SGB IX).Dieser Grundsatz ist mittlerweile

Rechtsanwalt Philipp Kranz
(5)21.10.2021 von Rechtsanwalt Philipp Kranz
Arbeitsrecht

Die Frage, ob Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, für die Zeit eines „Lockdowns“ auch weiterhin Lohn zahlen müssen, war bislang nicht abschließend

Rechtsanwalt Philipp Kranz
(3)26.07.2021 von Rechtsanwalt Philipp Kranz
Arbeitsrecht

Die Urlaubsfreude etlicher Deutscher hat vor wenigen Tagen einen ganz erheblichen Dämpfer erhalten. Mit Spanien und den Niederlanden wurden zwei beliebte Urlaubsziele zu sog. „Hochinzidenzgebieten“

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Verantwortlicher i.S.d. TDG und MDStV:

Dr. jur. Matthias Maurer, Gleiwitzer Straße 5a, 55116 Mainz

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Für Tätigkeiten im Inland, Hiscox AG, Oberanger 28, 80331 München

Kammerzugehörigkeit:

Sämtliche Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Koblenz. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsanwälte unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO (einsehbar auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer Koblenz). Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, BRAGO Webseite der Rechtsanwaltskammer Koblenz). Berufsordnung der Rechtsanwälte in der Fassung vom 1.11.2001, BORA 2001.
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Hölderlinstraße 8, 55131 Mainz

Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Streitbeilegung (Allgemeine Information gem. § 36 VSBG):

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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