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Rechtsanwalt

Pierre Weigand

Kanzlei Pierre Weigand
Kanzlei Pierre Weigand
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
FS
von F. S. am 17.03.2025 um 23:08 Uhr
Uneingeschränkte Empfehlung
Strafrecht

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Rechtsanwalt Pierre Weigand als Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sie benötigen kompetente, zuverlässige und zielstrebige Unterstützung in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht? Dann hilft  Ihnen Herr Rechtsanwalt Pierre Weigand als Fachanwalt für Verkehrsrecht  weiter.

Herr Rechtsanwalt Weigand steht seinen Mandanten in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht, insbesondere bei Bußgeldangelegenheiten, zur Verfügung und legt dabei großen Wert auf eine persönliche und umfassende Rechtsberatung.

Herr Rechtsanwalt Pierre Weigand studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main und beendete es erfolgreich mit dem ersten Staatsexamen. Anschließend absolvierte er das Referendariat am Landgericht Darmstadt sowie in einer Anwaltskanzlei mit verkehrsrechtlichen Schwerpunkt. Nach dem erfolgreichen Erlangen des zweiten Staatsexamens wurde er zur Anwaltschaft zugelassen. Anschließend absolvierte er mit Erfolg den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht woraufhin ihm der Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht verliehen wurde.

Seither ist er ausschließlich im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht anwaltlich aktiv. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht er Ihnen zur Verfügung bei:

Verkehrsordnungswidrigkeiten:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (geblitzt worden)
  • Rotlichtverstoß
  • Abstandsverstoß
  • Handy am Steuer
  • Probezeit
  • Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Bußgeldbescheid / Anhörungsbogen

Verkehrsstrafrecht:

  •  Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Alkohol / Drogen im Straßenverkehr (Trunkenheitsfahrt)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Vorladung der Polizei
  • Strafbefehl / Anklageschrift vom Gericht

Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit, z.B. eine Geschwindigkeits- oder ein Rotlichtverstoß, vorgeworfen und Sie möchten sich dagegen zur Wehr setzen? Oder wird Ihnen die Begehung einer Verkehrsstraftat vorgeworfen und es droht Ihnen nunmehr die Entziehung der Fahrerlaubnis? Dann nehmen Sie schnellstmöglich mit Herrn Rechtsanwalt Weigand Kontakt auf. Herr Weigand vertritt Sie bundesweit gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht!


Auf der Kanzleihomepage stehen Ihnen weitere Informationen zur Verfügung. www.ra-weigand.de

Pierre Weigand ist gelistet in Rechtsanwälte Groß-Umstadt und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (DAV)
  • Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e. V.

Bewertungen 61

FS

von F. S. am 17.03.2025 um 23:08 Uhr

Uneingeschränkte Empfehlung
Strafrecht
Herr Weigand hat mich erfolgreich in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vertreten. Er zeigte sich hierbei äußerst engagiert und kompetent und ich fühlte mich stets bestens beraten. Die Kommunikation war ebenfalls absolut einwandfrei. Ich kann Herrn Weigand uneingeschränkt weiterempfehlen.
MR

von M. R. am 28.02.2025 um 22:12 Uhr

Top
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr gute Anwalt
SK

von S. K. am 27.01.2025 um 14:51 Uhr

Top Anwalt
Verkehrsrecht
Herr Weigand ist ein Anwalt mit absoluter Fachkompetenz. Er war stets zu erreichen und reagierte in allen Schritten immer sehr schnell. Die Gespräche waren sehr freundlich und die Sachverhalte wurden für einen deutlich geschildert, so dass man es versteht. Wir können Herr Weigand absolut empfehlen, wer diesen Rechtsbeistand benötigt, ist bei ihm genau richtig. Tausend Dank!!!

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Kontaktdaten von Pierre Weigand

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Kanzlei-Impressum

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Berufsbezeichnung und zuständige Kammern 
Pierre Weigand Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Weigand ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am Main, info@rakffm.de, www.rakffm.de.
 
Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG)
USt-IdNr. DE293931415
 
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwalt Pierre Weigand: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, Telefon 0511 645-0, www.hdi.deRäumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 58):
1. Deutschland.
2. Europäisches Ausland: Versichert sind Haftpflichtansprüche
a. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
b. des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme der Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus der Tätigkeit über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien und Büros.
 
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE),
Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV).
Die vorstehenden berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
 
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
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