Bewertungen von Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH

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Sehr gut
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Bewertungen

EU

von E. U. am 05.04.2023 um 07:54 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum

Klage gegen Universität
Verwaltungsrecht
Ich hatte das absolute Glück, dass Prof. Dr Birnbaum mich gegen meine Universität verteidigt hat, nachdem mir eine liebgewonnene Freundin von ihm erzählte. Durch seinen Einsatz, konnte er mir das Beste ermöglichen, was zu ermöglichen und holen war: ich durfte meinen Studienplatz behalten. An dieser Stelle möchte ich Ihm persönlich noch einmal unendlich danken. Nachdem er sich bereit erklärte, mir in meiner Sache zu helfen, hatte ich die Gewissheit, unabhängig von dem Ergebnis der Klage, wohl keine bessere Wahl als Ihn treffen zu können. Die Tatsache, dass er in kurzer Zeit erfolgreich gegen meine Universität vorgegangen ist, bestätigt dies einmal mehr. Bei all dem Stress und der Angst um die Klage, war das Einzige was mir Ruhe schenken konnte, mein Vertrauen in Ihn. Nochmal Danke!
XL

von X. L. am 10.01.2023 um 11:20 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum

Prüfung endgültig nicht bestanden
Schulrecht
Ich war verzweifelt, als ich erfuhr, dass ich meine Prüfung endgültig nicht bestanden hatte. Nach der ersten telefonischen Beratung mit Prof.Dr. Birnbaum gab er mir große Zuversicht, dass ich mein Studium fortsetzen kann. Das Endergebnis war auch überraschend gut und die Schule gab bekannt, dass ich die Prüfung bestanden hatte. Prof.DR.Birnbaum hat mein Studium gerettet. Er ist zweifelsohne der beste Anwalt auf Schulrecht.
Vielen danke Prof.DR.Birnbaum!!
Lieben Dank für die freundliche Bewertung. Das war einer der seltenen Fälle, in denen das Ergebnis einer Prüfungsanfechtung das Bestehen der Prüfung war. Die Universität hatte anscheinend Angst vor einer gerichtlichen Entscheidung, die das gesamte Verfahrensgerüst für die Prüfungen hätte einstürzen lassen.
JG

von J. G. am 10.10.2022 um 13:55 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte

Studium gerettet
Verwaltungsrecht
Ein Jahr vor Ende des Studiums ist nach einer Verkettung von unglücklichen Umständen der Worst Case eingetreten: Klausur im letzten Versuch nicht bestanden. Herr Dr. Verenkotte hat mich sehr gut beraten, mir auch direkt ganz ehrlich so manche Illusion genommen. Wir hatten dann bereits mit dem Widerspruchsverfahren gegen die Hochschule Erfolg und mussten garnicht erst klagen. Studium gerettet. Sowohl Herr Dr. Verenkotte als auch das Team der Kanzler Birnbaum waren sehr freundlich und engagiert und stets ansprechbar. Fühlte mich in dem gesamtem Zeitraum mit meinem Fall super betreut.
Das freut mich sehr zu hören! Schön, dass wir nicht "nur" Ihr Studium retten konnten, sondern Sie sich auch als Mandant und Person wohlgefühlt und gut betreut gefühlt haben! Haben Sie herzlichen Dank für die positive Bewertung!
MB

von M. B. am 19.09.2022 um 15:13 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte

Zulassungs-Hin und Her
Verwaltungsrecht
In einer komplizierten und vor allem äußerst zeitkritischen Zulassungssache zum Studium an einer großen Hochschule fanden wir in Herrn Dr. Verenkotte einen verständigen, kompetenten und einsatzbereiten Rechteberater und Vertreter. Da passte einfach alles, fachliches Vermögen sowie menschliches Einfühlungsvermögen. Dass das Ergebnis ebenfalls positiv war, ist natürlich auch der Erwähnung wert. Auch an Herrn Prof. Birnbaum geht unser Dank. Fünf Sterne!
Schön, dass Sie sich bei uns sowohl fachlich als auch auf persönlicher Ebene "abgeholt" gefühlt haben! Das freut mich und den Kollegen Birnbaum sehr - ebenso natürlich, dass wir Ihnen am Ende zum gewünschten Studienplatz verhelfen konnten! Vielen lieben Dank für die freundliche Bewertung!
AS

von A. S. am 06.09.2022 um 12:35 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum

Schulrecht: Nichtversetzung; Schulwechsel
Schulrecht
Herr Dr. Birnbaum hat uns bei verschiedenen u. a. auch pandemiebedingten Schulplatz- und Schulwechselproblemen sehr kompetent und erfolgreich beraten. Wo nötig kann er fies werden, rät aber auch mal zur Zurückhaltung, wenn's angebracht ist. Immer zielorientiert und effizient. Kaum denkbar, dass es hier in der Gegend einen besseren gibt.

Andreas Schilling, Köln
Das ist eine sehr freundliche Bewertung, vielen Dank. In diesem letzten Fall haben wir genau das richtige getan: rechtlich bewertet und zugewartet. Manchmal ist Zurückhaltung die bessere Option. Viele Anwälte werden grundsätzlich ein sofortiges gerichtliches Vorgehen empfehlen, weil das im Gebühreninteresse des Anwalts liegt. Deutlich wichtiger ist das sachliche Interesse des Mandanten. Wer das als Anwalt beachtet, wird auf lange Sicht auch sein Auskommen haben.
BL

von B. L. am 17.06.2022 um 14:41 Uhr für Prof. Dr. Birnbaum RA-GmbH

sehr freundlich und hilfsbereit, hat mir schnell und extrem kulant weitergeholfen
Schulrecht
Er hat mich freundlich begrüßt, mir trotz meiner Zurückhaltung seine Leistungen in Anspruch zu nehmen, mich schnell und sehr hilfreich beraten und mir sehr weitergeholfen.

Meine Fragestellung bezog sich auf die Anerkennung von Prüfungsleistungen.

Ich möchte mich persönlich auch noch einmal sehr bedanken bei Ihnen, Herr Prof. Dr. Birnbaum.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Lehnard
RS

von R. S. am 19.12.2021 um 18:10 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum

Staatsexamen nicht bestanden
Allgemeine Rechtsberatung
Prof.Birnbaum ist der beste Anwalt. Er ist sehr klug ,und kompetent
Man kann ihn immer erreichen und er antwortet sehr schnell .
Er ist sehr ehrlich was die Erfolgschancen angeht und sehr zuverlässig, weshalb ich ihn als Anwalt haben wollte
Ich wusste dass ich ihn guten Händen bin und ihn vertrauen kann.
Ich habe grosses Glück gehabt. ☘️
Ich habe die Zulassung zum Examen bekommen und bin ihm sehr sehr dankbar. 🙏🏼
Ich kann Prof.Birnbaum nur weiterempfehlen,
Ich würde mich auch jederzeit wieder bei ihm beraten lassen.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Staatsprüfungen in den Heilberufen sind nicht ganz einfach anzugreifen, denn durch die konzentriete Zuständigkeit arbeiten die Behörden professionell. Zumal die Approbationsordnungen häufig "wasserdicht" sind und nicht viel Angriffsfläche bieten. In diesem Fall hatten wir Erfolg, wenn auch erst in zweiter Instanz. Die Entscheidung findet sich hier: http://www.birnbaum.de/wp-content/uploads/2021/12/20211125_OVG_M%C3%BCnster.pdf
UM

von U. M. am 27.11.2021 um 15:31 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte

Studienplatzklage
Allgemeine Rechtsberatung
Mir hat gefallen, dass Dr. Verenkotte direkt in unserem ersten Gespräch sachlich, fachlich und direkt die Fakten (Erfolgschancen, Kosten, Procedere) benannt hat! Sein Engagement und ehrliche Faktendarstellung haben uns überzeugt/ geholfen diesen Schritt zu gehen! Mit Erfolg! Vielen, vielen Dank! Auch den immer hilfsbereiten, freundlichen Damen der Kanzlei!
Es freut mich sehr, dass die offene und ehrliche Einschätzung der Verfahrenssituation Sie überzeugt haben! Vielen herzlichen Dank für die freundliche Bewertung!
SG

von S. G. am 13.08.2021 um 14:54 Uhr für Rechtsanwalt Dr. Philipp Verenkotte

Widerspruch gegen das Ergebnis meiner Staatsprüfung unter Coronabedingungen
Verwaltungsrecht
Dr. Verenkotte hat für mich Widerspruch gegen das Ergebnis meiner Staatsprüfung eingelegt und einen Vergleich mit dem Prüfungsamt geschlossen, mit dem ich sehr zufrieden war.
Er hat mich während des ganzen Verfahrens sehr professionell beraten und ist auch auf meine individuelle Situation eingegangen.
Ich empfehle ihn uneingeschränkt weiter.
Vielen Dank für das positive Feedback - sehr schön, dass alles so geklappt hat, wie Sie es sich vorgestellt haben!
AS

von A. S. am 17.06.2021 um 00:13 Uhr für Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Birnbaum

Hochschulrecht: Studienplatz Zahnmedizin
Verwaltungsrecht
Herr.Prof. Dr. Birnbaum ist ein hervorragender Anwalt auf dem Gebiet des Hochschulrechts.
Er ist ein sehr kompetenter, freundlicher , ehrlicher und realistischer Anwalt, der gleich von Anfang an die Erfolgschancen perfekt einschätzt.
Herr.Prof.Dr. Birnbaum nimmt sich Zeit für jeden Klienten, welchen er mit exzellentem Fachwissen und professioneller Arbeitsweise vertritt.
Das Preis- Leistung Verhältnis ist vollkommen berechtigt und überhaupt nicht zu teuer.
Diese Kanzlei ebnete mir den Weg in eine bessere Zukunft und dafür bin ich dankbar.
Ich kann Herrn.Prof.Dr. Birnbaum von ganzem Herzen weiterempfehlen und schätze mich glücklich sein Mandant gewesen zu sein.
Nochmals Vielen lieben Dank!!
Danke für die freundliche Bewertung. Ein außerordentlich komplizierter Fall, und zum Glück mit einem guten Ende im Eilverfahren. Die Auflösung findet man hier:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=34888