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Bewertungen 250

VS

von V. S. am 19.06.2025 um 17:17 Uhr

Urlaubsabgeltung
Arbeitsrecht
Einfach super, ich wurde schnell und gut beraten. Auch telefonische Fragen wurden umgehend beantwortet. Absolut weiter zu empfehlen
Der Arbeitgeber war gezwungen, die nicht genommenen Urlaubstage abzugelten.
MJ

von M. J. am 19.06.2025 um 04:55 Uhr

Gute Kanzlei
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ehrliche und gute Beratung. Zügige Bearbeitung, die Kanzlei ist zu empfehlen.
Es ging um die Abwehr einer Inkassoforderung
DB

von D. B. am 03.06.2025 um 17:41 Uhr

Geltendmachung Schadensersatz / Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Alles super gelaufen! Nur weiter zu empfehlen!
Es ging um einen Unfall zwischen einem Rollerfahrer und einem Radfahrer. Für meinen Mandanten konnte ein Abfindungsbetrag in 5-stelliger Höhe erwirkt werden trotz eigener Haftungsquote von 30%.
RW

von R. W. am 21.05.2025 um 19:56 Uhr

Nicht gut betreut gefühlt
Allgemeines Vertragsrecht
Leider habe ich mich nicht sehr aufgehoben und gut beraten gefühlt. Mir fehlte auch "Biss". Meine Gegenseite hat ständig die Gangart vorgegeben. Ich hätte noch heute keinen Erfolg, wenn ich nicht selbständig die Gegenpartei bei der Polizei angezeigt hätte (davon hat mein Anwalt mir sogar abgeraten), das war letztendlich die Lösung. So konnte ich meinen FZBrief bekommen, bevor mein Gegner in die Insolvenz ging. 5000 € für ein paar Mails und Nix, die Gott sei dank versichert waren.
dem ganzen lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Mandantin hatte bei einem Händler einen Kaufvertrag über ein Wohnmobil im Wert von 69.000,00 € geschlossen, wobei sie ihr eigenes Wohnmobil für 64.000,00 € in Zahlung gab und weitere 5000,00 € anzahlte. Der Händler sollte an dem Wohnmobil noch einige Arbeiten erledigen. Dies zog sich jedoch hier und der Händler vertröstete meine Mandantin mit fadenscheinigen Argumenten. Deshalb forderte sie den Händler auf, den Fahrzeugbrief des gekauften Wohnmobils an Sie herauszugeben. Dies verweigerte der Händler und bot vielmehr an, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Daraufhin wandte sie sich an mich . Zunächst musste der Mandantin klargemacht werden, dass sie keinen Herausgabeanspruch auf den Fahrzeugbrief hat, so lange wie sich das Fahrzeug selbst noch beim Verkäufer befindet. Mit der Mandantin wurde besprochen, dass daher der Händler unter Fristsetzung aufgefordert wird, die Arbeiten abzuschließen und das Fahrzeug herauszugeben. So wurde es dann auch gemacht. Erst nach Ablauf der Frist antwortete der Verkäufer auf unser Schreiben und teilte mit, dass das Angebot, den Kaufvertrag rückabzuwickeln steht. Dem wollte die Mandantin näher treten, sodass die Rückabwicklung mit dem Verkäufer vereinbart wurde. dem Verkäufer wurde eine Frist zur Rückzahlung des angezahlten Geldes gesetzt. Das Geld zahlte er auch zurück. Des weiteren wurde ein Termin für die Abholung des Fahrzeugs Vereinbart. Als die Mandantin dann beim Verkäufer vorstellig war, um das Wohnmobil abzuholen, konnte ihr der Verkäufer den Fahrzeugbrief nicht mitgeben, sodass sie unverrichteter Dinge wieder zurück fuhr. Im weiteren Verlauf hat dann die Mandantin dann doch noch ihr in Zahlung gegebenes Wohnmobil und den Fahrzeugbrief erhalten.
DG

von D. G. am 20.05.2025 um 18:22 Uhr

Bußgeldverfahren
Verkehrsrecht
Sehr guter Service schnelle und kompetente Beratung sowie freundliches und Kundenorientieres Personal
Es ging um eine Geschwindigkeitsübertretung in der Probezeit
BM

von B. M. am 18.05.2025 um 18:30 Uhr

Klärung von Fragen zu einem Erbbauvertrag von 1962 (Rechtsberatung)
Erbrecht
Umgehend nach meiner telefonischen Anfrage erhielt ich einen Termin bei Herrn K.. In einem ausführlichen Gespräch konnte ich meine Fragestellungen erläutern. Herr K. fragte detailliert nach und sagte mir eine schriftliche Rechtsauskunft auf der Basis vorliegender Schriftstücke und des Gesprächsinhaltes zu. Nach wenigen Tagen erhielt ich eine fundierte Auskunft. Auch auf eine Nachfrage bekam ich umgehend eine ebensolche Information.
HA

von H. A. am 27.03.2025 um 17:25 Uhr

Verfahren bzgl. Vermögensausgleich
Familienrecht
Bei der ersten Beratung leider falsch beraten. Nach der mündlichen Verhandlung darauf angesprochen wurde lediglich geantwortet "Da hat die Richterin wohl eine andere Rechtsauffassung". Das war mir ehrlicherweise zu wenig.
JZ

von J. Z. am 14.03.2025 um 18:21 Uhr

Zuverlässig und sehr hilfsbereit
Familienrecht
Ich fühlte mich gut vertreten und bei allen Fragen und Unsicherheiten geduldig beraten. Vielen Dank!
Es ging um eine Scheidung
BB

von B. B. am 02.03.2025 um 21:04 Uhr

Fair. Verständlich. Gelassen. Vertrauenswürdig.
Familienrecht
RA Kahnau hat mich sowohl in arbeitsrechtlichen wie auch in familienrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ich schätze seine gelassene, faire, vertrauenswürdige sowie kompetente Art. Immer vermittelt er das Gefühl, dass es ihm wirklich um das Wohl seiner Klient*innen geht.
Dem Grunde nach ging es um die Geltendmachung von Kindesunterhalt und Vermögensauseinandersetzung
AS

von A. S. am 20.02.2025 um 18:16 Uhr

Forderungsabwehr
Allgemeine Rechtsberatung
Alles ist gut.
Es ging um eine Forderung der Verkehrsbehörde