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AM

von A. M. am 13.05.2024 um 23:12 Uhr

Geltendmachung Lohnforderung
Arbeitsrecht
Herr Kahnau hat mir geholfen meine Ansprüche (Nachtzuschläge) gegenüber meinem Arbeitgeber durchzusetzen. Zudem wurde ich stets per E-Mail Schriftverkehr auf dem laufendem Gehalten.
Insgesamt ging es um etwas mehr als 1200,00 €.
SH

von S. H. am 09.05.2024 um 23:12 Uhr

Das rundum Sorglos-Paket
Familienrecht
Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit des Herrn Rechtsanwalt Kahnau und seines Teams. Prompte Bedienung und Erledigung meiner Angelegenheiten. Vielen Dank !
Für die Mandantin wurde zunächst Trennungsunterhalt in Höhe von 2500,00 € geltend gemacht. Nach Ablauf des Trennungsjahres wurde dann bei Gericht das Scheidungsverfahren eingeleitet und in diesem Rahmen Zugewinnausgleich in Höhe von über einer halben Million Euro sowie nachehelicher Unterhalt In Höhe von 2500,00 € geltend gemacht.
BH

von B. H. am 06.05.2024 um 22:07 Uhr

Schadensersatz Fluggastrechte
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente und freundliche Beratung. Wir fühlten uns gut aufgehoben und würden uns jederzeit wieder an die Kanzlei wenden.
Erst nachdem die Airline vor dem AG Hamburg in Anspruch genommen wurde, erfolgten entsprechende Zahlungen.
VR

von V. R. am 25.03.2024 um 21:27 Uhr

Hervorragender Anwalt
Familienrecht
Herr Kahnau nebst Assistenz waren, super hilfsbereit, sehr kompetent, freundlich und schnell in der Durchführung und Durchsetzung meiner Angelegenheit. Jederzeit wieder gerne und sehr zu empfehlen!
Es wurde der Kindesunterhalt erfolgreich vollstreckt.
ER

von E. R. am 14.03.2024 um 11:46 Uhr

Rangnick
Arbeitsrecht
Sehr netter Kontakt vom Gesamten Team. In allen Punkten 5 Sterne. Ich konnte jederzeit Anrufen. Ich wurde immer schnell auf dem laufenden gehalten. Was ich besonders an der Kanzlei Kahnau schätze, ich wurde nicht einfach abgefertigt. Ich kann auf jeden Fall die Kanzlei Kahnau in jeder Hinsicht weiter empfehlen. Vielen Dank
Mit der Klage wurde die Zahlung von Lohn geltend gemacht. Dem wurde quasi in voller Höhe entsprochen.
NA

von N. A. am 11.03.2024 um 22:45 Uhr

Forderungsabwehr Inkassounternehmen
Allgemeines Vertragsrecht
Ich kann wirklich nur sagen, dass er ein wunderbarer Anwalt ist und Dank und Anerkennung verdient
Es ging um eine dubiose Inkassoforderung, die abgewehrt wurde.
RS

von R. S. am 22.02.2024 um 19:38 Uhr

Vertretung im Ermittlungsverfahren
Allgemeine Rechtsberatung
RA Kahnau war in meinem Falle (siehe Überschrift) genau dir richtige Wahl. Sein sehr zweckgerichtetes Vorgehen hat mich vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung bewahrt.
Das Verfahren wurde nach § 153a StPO eingestellt.
PZ

von P. Z. am 20.01.2024 um 13:34 Uhr

Diskriminierung Bewerbungsverfahren
Arbeitsrecht
Sehr schnelle Terminvereinbarung, die Kommunikation über die einzuleitenden Verfahrensschritte sind umgehend an mich weitergeleitet worden. Mein Fall ist sehr positiv für mich und in meinem Interesse beendet worden. Vielen Dank dafür
Die Mandantin hatte sich auf einen Arbeitsplatz beworben. Auf die Bewerbung hin wurde ihr mitgeteilt, dass die Stelle für eine Frau nicht geeignet sei und ihre Bewerbung daher nicht berücksichtigt werden könne. Wegen dieser diskriminierenden Aussage bzw. Absage wurden gegenüber dem Betrieb Ansprüche auf Entschädigung nach dem AGG geltend gemacht. Eine Entschädigungsleistung wurde dann auch erbracht.
KH

von K. H. am 16.01.2024 um 10:34 Uhr

Rückforderung Kaufpreis
Allgemeines Vertragsrecht
Mit einem klaren Anschreiben konnte die Rückforderung in vollem Umfang realisiert werden.
Es ging um die Rückforderung des Kaufpreises.
NB

von N. B. am 13.01.2024 um 15:34 Uhr

Kompetente Hilfe
Erbrecht
Wir sind mit der Untersützung und der Beratung seitens Herrn Kahnau sehr zufrieden. Er hat uns in einer bedrücklichen Lage gut beraten und Arbeit und Sorge im Erbstreit abgenommen. Vielen Dank.
Diese Angelegenheit war recht kurios. Im Juni 2022 verstarb der Vater der Mandantin, der zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr mit der Mutter der Mandantin sondern mit einer anderen Frau verheiratet war. 3 Wochen nach dem Tod des Vaters erhielt die Mandantin vom Anwalt der Stiefmutter ein Schreiben, worin unter anderem mitgeteilt wurde, dass die Stiefmutter mit dem Erbe ihres verstorbenen Mannes nichts zu tun habe und ggf. die Erbschaft ausschlagen werde. Die Mandantin werde daher gebeten, sich um den Nachlass ihres verstorbenen Vaters kümmern. Die Stiefmutter betrachte die Angelegenheit für erledigt. Die Mandantin forderte von der Stiefmutter die Rückzahlung einiger Gelder und Herausgabe einiger Sachen. Daraufhin meldete sich für die Stiefmutter nunmehr ein anderer Anwalt der diverse Dinge geltend machte. Die Korrespondenz mit diesem Anwalt verlief dann ergebnislos im Sande. Die Stiefmutter stellte dann den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins. Danach war von der Stiefmutter nichts mehr zu hören.