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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

MG

von M. G. am 20.05.2017 um 13:12 Uhr

Rückforderung ausstehende Miete
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Nordhoff hat mich in meiner Angelegenheit sehr erfolgreich beraten und vertreten. Verbindlich, unkompliziert, zuverlässig .Ich empfehle Frau Nordhoff sehr gerne weiter und würde sie auch selbst wieder zu Rate ziehen, falls es noch einmal erforderlich wird. Frau Nordhoff - vielen Dank!
M.G.
Sehr geehrte Mandantin, danke für diese positive Bewertung. Mit diesen Qualifikationen stehe ich gerne in Norddeutschland auch als Fachanwältin für Insolvenzrecht und Wirtschaftsmediatorin gerne zur Verfügung.
RS

von R. S. am 04.05.2017 um 18:06 Uhr

Zwangsvollstreckungsgegenklage, Einstellungsantrag und Nachverfahren
Zwangsvollstreckungsrecht
Sehr geehrte Frau Nordhoff, Sie haben in dieser sehr eiligen und wichtigen Angelegenheit, in der wir schnell und dringend den Rat einer Fachfrau brauchten, sehr schnell, sehr klar und hilfreich geantwortet. Sie haben uns in aller Kürze (präzise, verständlich und nachvollziehbar) einen Weg aufgezeigt, der uns eine Menge Probleme und Kosten ersparen kann und - wie ich annehme - auch wird. Vielen Dank noch einmal dafür.
Herzlichen Dank, lieber Mandant. In Ihrem Fall waren Sie auf einen Teilaspekt der komplexen Situation fokussiert. Durch einen neutralen Blick von außen konnte ich Ihren Fokus wieder auf die Gesamtsituation lenken. Dadurch wurden Anwalts- und Gerichtskosten gespart.
RK

von R. K. am 26.02.2017 um 14:09 Uhr

Stichpunkt Anfechtungsanspruch Insolvenzverwalter abgewehrt
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Sehr angegierte Rechtsanwältin, top Beratung, bodenständig mit ausgewogener Beurteilung für das Machbare.
Der Erfolg in der Sache betätigte Ihr Einschätzungsvermögen bei der Durchsetzung meiner Interessen.
Danke, gerne wieder, was hoffentlich nicht nötig ist.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Für viele Lieferanten, wie meinen Mandanten, kommt der Brief des Insolvenzverwalters, mit der netten Bitte, die Rechnungssumme, die der (jetzt insolvente) Kunde gezahlt hat, zurück zu zahlen, plötzlich und unerwartet. Der sogenannte Insolvenzanfechtungsanspruch. Dann ist guter Rat gefragt und kostet. . Wichtig ist in diesen Fällen, rechtzeitig Rat einzuholen und nicht erst versuchen, es selbst zu lösen. Ohne die Kenntnis des Anfechtungsrechts haben Sie kaum eine Chance gegen den Insolvenzverwalter vorzugehen. Hier stehe ich Ihnen gerne mit meiner Erfahrung und dem nötigen Wissen in Hamburg Schleswig Holstein und Niedersachsen zur Verfügung. Ihre Fachanwältin für Insolvenzrecht Petra Nordhoff
IN

von I. N. am 23.02.2017 um 11:09 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe Frau Nordhoff kontaktiert, weil ich anwaltliche Vertretung bei einer Güteverhandlung zu einem Insolvenzverfahren vor einem Landgericht benötigte. Bei der Durchsicht der Unterlagen stellte sie fest, dass es auch eine Möglichkeit gab, den Gerichtstermin zu vermeiden, sie riet zur Klagerücknahme,welcher ich auch zustimmte, vor Allem zu Vermeidung hoher Kosten.Nebeneffekt: Teilweise Erstattung der Gerichtskosten, die im Vorwege fällig wurden. Danke, Frau Nordhoff! Sie sind eine Anwältin, die die Interessen der Mandanten vertritt und nicht ihre eigenen. Ich kann sie nur empfehlen, die 5 Sternchen sind gerechfertigt!
Herzlichen Dank für diese Bewertung! Hier hat ein Kollege trotz vorläufigen Insolvenzverfahrens noch eine Klage wegen Schadensersatz gestellt. Die Klage wurde dann gemäß § 240 ZPO unterbrochen und nachdem eine Insolvenzplan bestätigt wurde, das Insolvenzverfahren aufgehoben. Hier ist schon spezifisches Wissen erforderlich. Dafür stehe ich mit einem Erfahrungsschatz von 10 Jahren ausschließlich Insolvenzrecht und Fachanwältin für Insolvenzrecht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Nordhoff
Fachanwältin für Insolvenzrecht
SH

von S. H. am 04.01.2017 um 20:11 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Mit der Vermutung einer drohenden Privatinsolvenz habe ich mich an Frau Nordhoff gewandt. Schon nach dem Erstgespräch und der Schilderung des komplizierten Falls, habe ich gemerkt, dass ich mit Frau Nordhoff die richtige Anwältin gefunden habe! Schnell konnte sie mich mit ihrer Kompetenz und ihrem Auftreten beruhigen. Sie war immer (auch außerhalb normaler Bürozeiten) erreichbar und hat mich ständig auf den neuesten Stand zu dem Fall gehalten. Durch ihre beharrlichen Verhandlungen, ist es Frau Nordhoff gelungen, einen sehr guten Vergleich mit dem Gläubiger auszuhandeln. Ich danke Ihnen für die menschlich und fachlich kompetente Hilfe und kann sie nur vorbehaltlos weiter empfehlen!
Herzlichen Dank, lieber Mandant. Die Arbeit mit Ihnen hat sehr viel Spaß gemacht. Es ging hier um die grundsätzlich berechtigte Forderung aus einem tilgungsfrei gestellten Immobiliendarlehn. Diese Forderung konnte jedoch in hohem Maße reduziert werden, indem der Darlehnsvertrag widerrufen wurde. Der Vertrag stammte aus einer Zeit, in der die Widerrufsbelehrung der Banken fehlerhaft war.
An diesem Fall sieht man, wie wichtig eine fachliche kompetente juristische Beratung ist. Gerne stehe ich hier als verhandlungstarke Fachanwältin bundesweit zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihre Petra Nordhoff
DW

von D. W. am 21.11.2016 um 10:38 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Nordhoff hat sich sehr für meine Firma eingesetzt, selbst am Wochenende stand sie zur Verfügung. Sie hat einen Anfechtungsanspruch aus einem IInsolvenzverfahren erfolgreich abgewiesen.
Herzlichen Dank für die positive Bewertung. Gerne stehe ich allen von einem Anfechtungsanspruch betroffenen Firmen und Personen, sei es als Lieferant, Kunde oder Gesellschafter der insolventen Firma/ Person in Norddeutschland zur Verfügung. Tipps, um Anfechtung zu vermeiden, gibt es natürlich auch.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Petra Nordhoff
JT

von J. T. am 02.11.2016 um 18:33 Uhr

Insolvenzrecht
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Frau Nordhoff ist eine sehr verständnisvolle und hilfsbereite Anwältin. Sie macht einen viel Mut und gibt Sicherheit in einer sehr ungewohnten und unangenehmen Situation. Ich kann Frau Nordhoff nur empfehlen.
Herzlichen Dank für diese Bewertung.
Die nunmehr jahrzehntelange Erfahrung hilf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Fachanwältin für Insolvenzrecht aus Hamburg
Petra Nordhoff
HA

von H. A. am 27.09.2016 um 17:04 Uhr

Zwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Sehr schneller Rückruf, kurzfristige Terminvereinbarung. Sehr kompetente, effektive Hilfe!
Jederzeit gerne wieder!
Lieber Mandant, kurz und aussagekräftig, vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg.
MH

von M. H. am 15.09.2016 um 13:14 Uhr

Zwangsvollstreckungsrecht
Zwangsvollstreckungsrecht
Ich möchte mich heute an der Stelle nochmals herzlichst bei Frau Nordhoff bedanken. Frau Nordhoff hat mich aufs Beste in einer Angelegenheit gegen ein Inkassobüro, vertreten.
Gerne werde ich Frau Nordhoff weiter empfehlen.

Mit besten Grüßen

M. H.
Lieber Herr Hartmann, herzlichen Dank für die nette Bewertung. Wichtig in diesem Mandat war die Strukturierung der Angelegenheit unter juristischen Gesichtspunkten. Dem Mandanten konnte die Sach- und Rechtslage erläutert werden. Die geeignete Maßnahme zu finden, war dann nicht mehr schwierig. Herr Hartmann hat auch frühzeitig juristischen Rat nachgefragt. Die Kosten dafür werden durch den Erfolg oftmals schnell wieder kompensiert. Nochmals herzlichen Dank für die nette Bewertung. Mit freundlichen Grüßen Petra Nordhoff
RN

von R. N. am 14.06.2016 um 18:14 Uhr

Versagung der Restschuldbefreiung abgewehrt
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Die Leistung hinsichtlich vom Rechtswissen in der Angelegenheit einer Regelinsolvenz ist bei Frau Rechtsanwältin Petra Nordhoff unschlagbar. Ich sollte dieses Jahr, Ende Juni, mit meiner Regelinsolvenz durch sein. Jedoch war mein mir zugeteilter Insolvenzanwalt der Auffassung, ich hätte die Restschuldbefreiung nur verdient, wenn ich 6.000 Euro zahlen würde. Das nur mal als Kurzversion. Eines ist sicher, mein Insolvenzanwalt hatte sicherlich seine Gründe, wüsste ich jedoch nicht, dass ich wirklich alles versucht hätte, meinen Gläubigern und dem Rechtsstaat gerecht zu werden und das über meine gesundheitlichen Grenzen hinaus. Rechtsanwältin Petra Nordhoff hat genau die gleichen Unterlagen und Informationen in die Hand bekommen wie mein mir zugeteilter Insolvenzanwalt und war sofort der festen Überzeugung wie ich, dass ich wirklich nicht mehr machen konnte. Der Restschuldbefreiung wird nun dank Frau Nordhoff von meinem Insolvenzanwalt zugestimmt. Große Klasse Vielen Dank Frau Nordhoff
Vielen Dank für diese Bewertung. Sie freut mich. Wenn der Mandant meint, der Insolvenzverwalter habe zugestimmt, so heißt das in diesem Fall: Der Insolvenzverwalter hat keine Forderungen mehr gestellt und hat den Schlussbericht den Tatsachen angepasst, sodass die Gläubiger keinen Grund zum Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung haben. Hier sei erwähnt, dass nur ein Gläubiger einen Versagungsantrag stellen kann. Der Insolvenzverwalter kann nur durch seine Berichte darauf hinweisen, dass seiner Meinung nach ein Grund vorliegt. Sollte ein solches Schreiben vom Insolvenzverwalter kommen, sollten Sie einen Anwalt fragen, ob dagegen vorgegangen werden sollte. Gerne stehe ich als Fachanwältin für Insolvenzrecht dazu bundesweit zur Verfügung. Nochmals viele Grüße nach Rheinland Pflalz