4,9
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

FD

von F. D. am 12.09.2015 um 18:41 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Mein Dank an Herrn RA C.G Schug lässt sich mit Worten nicht beschreiben. Ein sehr Freundlicher Mensch auf Augenhöhe mit seinem Klienten, mir somit meine Angst vor der Hauptverhandlung genommen welche mehr als Positiv verlief. Sehr gute Vorbereitung und vor Gericht Souverän, Kompetent und mit nötigem "Biss"... Mein Fazit: Top Anwalt, Klasse Typ Mensch und UNBEDINGT zu empfehlen! Herzlichen Dank für Alles
Herzlichen Dank für die Bewertung!
Gerne stehe ich ihnen bei straf- oder verkehrsrechtlichen Problemen wieder zur Verfügung.
SR

von S. R. am 01.09.2015 um 15:33 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Herr RA Schug war auch ausserhalb seiner Kanzleiöffnungszeiten unter seiner "Notfallnummer" erreichbar und hat noch am Wochenende einen Besprechungstermin mit mir vereinbart. Das nenn ich Service!!!
VS

von V. S. am 10.07.2015 um 10:17 Uhr

Bußgeldverfahren
Verkehrsrecht
Strafrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Herrn RA Schug kann ich absolut empfehlen. Mein Bußgeldverfahren wurde umgehend nach dem Einschalten von Herrn Schug eingestellt. Herr RA Schug zeichnet sich durch sein Fachwissen und seine Menschlichkeit aus.
Mein Fazit: Besonders empfehlenswert.
CQ

von C. Q. am 04.07.2015 um 18:15 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Herr RA Schug hat meinen Sohn in einer Drogenangelenheit verteidigt. Ich war bei allen Terminen dabei. Ich hatte vom ersten Gespräch an das sichere Gefühl, dass Herr Schug absolut kompetent in der Thematik ist und die richtige Strategie eingeschlagen wird. Er hat sich sehr detailliert in den Fall eingearbeitet. Das hat sich auch bei der Verhandlung sehr positiv ausgewirkt. Ich bin absolut zufrieden und kann Herrn RA Schug nur weiterempfehlen.
Vielen Dank für die freundliche Bewertung!
MM

von M. M. am 24.06.2015 um 08:30 Uhr

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Herr Schug ist eine sehr netter Anwalt. Die Angelegenheit wurde zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
Vielen Dank für die nette Bewertung!
JB

von J. B. am 29.05.2015 um 14:08 Uhr

Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Schug hat meinen Bruder erfolgreich vertreten. Sein auftreten gegenüber seinen Mandanten ist sehr professionell und gleichzeitig freundschaftlich. Man fühlt sich bei ihm direkt wohl.
Vielen Dank für die nette Bewertung!
TM

von T. M. am 16.01.2015 um 16:17 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Super Anwalt, schnelle Reaktionszeit, kompetentes Auftreten
PM

von P. M. am 13.01.2015 um 17:23 Uhr

Hausfriedensbruch
Strafrecht
Super Anwalt,voller Einsatz für seine Mandanten.Verfahren eingestellt.TOP ANWALT.
MW

von M. W. am 11.01.2015 um 16:09 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Herr Schug , hat mir sehr geholfen, war mit seiner Tätigkeit sehr zufrieden , und kann diesen Beitrag von M.N überhaupt nicht nachvollziehen , vielleicht liegt es auch an M.N selber, kann Herr schug mit gutem Gewissen nur weiter empfehlen
MN

von M. N. am 07.01.2015 um 06:32 Uhr

Strafrecht
Strafrecht
Fazit : Nie wieder.

Herr Schug war nach über zwei Wochen nicht in der Lage das von den Behörden bereitgestellte Beweisstück (eine Computerdatei) zu sichten, trotz vorliegender schriftlicher Anleitung.
Meine Bitte, mir eine Kopie mitzugeben wurde schroff mit den Worten "Nein, ich habe unten zuviel zu tun" abgelehnt.
Ein Vorgang, der nur wenige Minuten in Anspruch genommen hätte - und ich war sowieso in seiner Kanzlei.
Er hat mir bei diesem Termin ca 10 Minuten einige Auszüge aus der Akte vorgelesen - hätte er auch zuschicken können, lesen kann ich selbst.
Eine Beratung in irgendeiner Form fand nicht statt.
Für diesen für mich völlig unsinnigen Termin berechnete er 200 Euro.

Die zugesagte Zusendung der Datei ist nach einer ganzen Woche nicht erfolgt.
Erst nach telefonischer Erinnerung erfolgte sie dann, ohne die Anleitung.

Ich weiss bis heute nicht, ob es ihm mittlerweile gelungen ist die Datei zu sichten, denn weitere Rückmeldungen von ihm blieben völlig aus.

Ich bin mir bei ihm immer wie ein Bittsteller vorgekommen.
Auf meine Akte warte ich seit 8 Wochen.

Mein Gesamteindruck von Herrn Schug:
unprofessionell
unzuverlässig
unfreundlich
Sehr geehrter Herr N., auch bei einer kritischen Bemerkung sollte man immer bei der Wahrheit bleiben. Ihre Darstellung verdreht den Sachverhalt zu 100%. Sie vergessen zB., dass sie immer ohne Terminsvereinbarung in die Kanzlei kamen und ich mich trotzdem um sie gekümmert habe. Letztendlich wurde das Verfahren gegen sie eingestellt!!!