Rechtsanwältin Monique Bocklage
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Neueste Bewertungen
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Sehr zu empfehlen
am 28.09.2023
Frau Bocklage ist eine sehr kompetente Rechtsanwältin. Mögliche Probleme erkennt Sie vorab. Habe mich bestens beraten und vertreten gefühlt. Ich kann Frau …Weiterlesen
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absolut zu empfehlen
am 18.03.2023
Frau Bocklage hat mich in einer gerichtlichen Angelegenheit vertreten und ich bin vollends zufrieden. Sie arbeitet zielführend und vorausschauend. Ich wü …Weiterlesen
Rechtstipps
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Rechtstipp vom 04.09.2023Sachverhalt Auf Antrag der Gläubigerin stellte das Betreibungsamt Genf (Schweiz) gegen den Schuldner, welcher seinen Wohnsitz in Deutschland hat, im Jahr 2013 einen Zahlungsbefehl wegen Miet … Weiterlesen
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Rechtstipp vom 05.07.2023Wußten Sie das? Damit die EU bis 2050 Netto-Treibhausgasemissionen von Null erreicht, möchte das Europäische Parlament sicherstellen, dass niemand zurückbleibt. Aus diesem Grund haben die Ab … Weiterlesen
Über mich
Ihre Fachanwalts-Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht
Die Kanzlei berät Privatpersonen und Unternehmen zum deutschen und englischen Recht, insbesondere im Internationalen Wirtschaftsrecht in Europa und weltweit. Monique Bocklage ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht, Solicitor of England & Wales (non-practising) (englische Anwältin).
Frau Bocklage ist seit 2004 zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland zugelassen. 2005 erwarb sie darüber hinaus die Qualifikation als Solicitor of England & Wales. 2012 wurde sie vom TÜV Rheinland zum Compliance Officer zertifiziert. Seit 2016 führt Rechtsanwältin Bocklage den Titel Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht.
Das sind die Fachgebiete von Rechtsanwältin Bocklage:
- Internationales Wirtschafrecht
- grenzüberschreitende Verschmelzungen (UK Limited - GmbH)
- englisches und deutsches Vertragsrecht
- internationales Vertragsrecht (z. B. CISG, INCOTERMS, UNCITRAL etc.)
- englisches und deutsches Gesellschaftsrecht
- grenzüberschreitende Erbverfahren
- grenzüberschreitende Klageverfahren, Europäischer Zahlungsbefehl (Mahnverfahren), Europäische Bagatell-Verfahren (small claims bis 5.000,00 €)
- Zwangsvollstreckungen in England und anderen EU Staaten
- Fachübersetzungen vom Anwalt
Sprechen Sie uns an!
Grenzüberschreitende Verschmelzung Ihrer Limited
Wir vetreten diverse mittelständige UK Limited bei der Verschmelzung auf eine deutsche GmbH. Bitte beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Rechtstipps, welche wir bei www.anwalt.de veröffentlicht haben.
Europäisches Mahnverfahren, Grenzüberschreitendes Klageverfahren, Zwangsvollstreckung in der EU
Wir vertreten Sie in grenzüberschreitenden Klageverfahren, sowohl vor deutschen als auch vor englischen Gerichten, als auch im Europäischen Mahnverfahren (EuMahnVO) oder BagatellVerfahren (Small-Claims-Procedure). Wir vertreten Sie bei der Anerkennung deutscher Urteile im Ausland und ausländischer Urteile in Deutschland. Einen Interessenschwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung in Europa und insbesondere in Großbritannien, Italien, Spanien.
Vertragsrecht, Internationale Verträge, Internationales Wirtschaftsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von englischen, englischsprachigen und deutschen Verträgen, egal ob es sich beispielsweise um Kaufverträge, Arbeitsverträge oder Dienstleistungsverträge handelt.
Wir sind vertraut mit den einschlägigen EU- Verordnungen, der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG).
Rechtsanwältin Bocklage steht Ihnen zudem als Ansprechpartnerin im Internationalen Transportrecht zur Verfügung und beschäftigt sich u.a. mit INCOTERMS sowie den UNCITRAL-Regeln. Aber auch wenn es um Internationale Geschäftsverträge, die Rom- I- Verordnung, die Rom- II- Verordnung, die Brüssel-I und Ia-Verordnung oder die EG-Verordnungen 44/2001 bzw. 1215/2012 geht, können Sie auf sie zählen.
Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht berät Rechtsanwältin Bocklage zu den Rechten und Pflichten in einer Limited. Sie unterstützt bei der Administration Ihrer englischen Gesellschaft und gründet u.a. Ihre englische Limited. Darüber hinaus betreut Rechtsanwältin Bocklage Sie bspw. bei der Verschmelzung Ihrer englischen Limited mit Gesellschaftsformen der EU.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website der Kanzlei: www.bocklage.org, www.law-24.eu
Kompetenzen
- Fachanwältin Internationales Wirtschaftsrecht
- Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Internationales Recht
- Kaufrecht
- Zivilrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Recht international
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Deutsches Recht
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Englisches Recht
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Europäisches Recht
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Türkisches Recht
Kontakt
22041 Hamburg 6.471,0 km