

Mein Motto für die Mandanten meiner Kanzlei lautet: Ich kämpfe für Ihr Recht!
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetenz und Erfahrung zeichnen Herrn Rechtsanwalt Rainer Denzinger aus, der seit vielen Jahren über jeweils einen Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht verfügt, welcher ihm von der Rechtsanwaltskammer München verliehen wurde.
Herr Rechtsanwalt
Rainer Denzinger
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die Schwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Denzinger liegen in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Selbstverständlich ist auch eine rechtliche Betreuung in weiteren Rechtsgebieten möglich, z.B. dem des Mietrechts. Für Herrn Rechtsanwalt Denzinger ist insbesondere das persönliche Vertrauen und die individuelle Betreuung wichtig. Er unterstützt Sie gerne anhand seiner nachgewiesenen fachanwaltlichen Kompetenz als Fachanwalt, die für besondere Kenntnisse in jeweils einem bestimmten Bereich spricht und der jahrezehntelangen Berufserfahrung.
Arbeitsrecht
Im Rahmen des Arbeitsrechts kommt es oftmals zu rechtlichen Problemen. Bei Herrn Rechtsanwalt Rainer Denzinger ist Ihr Anliegen in den richtigen Händen. Als Fachanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bietet er Ihnen sachkundige rechtliche Unterstützung an, die sich von der Bewerbung und Vorstellungsgespräch, über den Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung und Diskriminierung bis hin zu den Themen wie Sozialversicherung, Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnliche Personen erstreckt. Herr Rechtsanwalt Denzinger ist auch in Fragen wie Mitbestimmung des Betriebsrats, Franchise-Rechtsverhältnissen, Tarifbindungen und Tarifverträgen im Bereich des Kollektiven Arbeitsrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner, sowohl für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber.
Erbrecht
Aufgrund seines Fachanwaltstitels im Erbrecht und seiner umfangreichen Erfahrung auf diesem schwierigen rechtlichen Gebiet ist Herr Rechtsanwalt Rainer Denzinger der richtige Ansprechpartner, dem man seine erbrechtliche Anliegen vertrauensvoll überlassen kann. Die Leistungen im Rahmen des Erbrechts umfassen Beratungen zu Themen wie vorzeitiger (lebzeitiger) Erbausgleich, Schenkung, Ausstattung, Anrechnung auf den Erb- oder Pflichtteil oder Pflichtteilsverzicht sowie die anwaltliche Vertretung bei der Erbauseinandersetzung und der Geltendmachung von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Herr Rechtsanwalt Rainer Denzinger übernimmt auch gerne die Erstellung sämtlichen Verfügungen wie Testament, Patienten-, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht und informiert Sie zu deren Voraussetzungen und den Unterschieden zwischen ihnen.
Verkehrsrecht
Wie bereits erwähnt, besitzt Herr Rechtsanwalt Rainer Denzinger auch eine Fachanwaltschaft auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und bietet Ihnen hierzu kompetente rechtliche Beratung in allen verkehrsrechtlichen Belangen an. Von Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z.B. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Rotlichtverstoß usw. bis hin zu Verkehrsstraftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Aber auch bei der Unfallregulierung oder beim Fahrzeugkauf steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Denzinger mit Rat und Tat zur Seite.
Strafrecht
Von allgemeinen Straftaten (Raub, Diebstahl, Körperverletzung usw.) über Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz (unerlaubter Erwerb, Handeltreiben, Überlassen etc.) bis hin zu den wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten (Bestechung, Unterschlagung, Betrug, Insolvenzverschleppung u.v.m.) ist Ihnen Herr Rechtsanwalt Denzinger gerne bei Ihrer Verteidigung behilflich.
Wichtiger Hinweis:
Die oben angeführten Tätigkeitsbeschreibungen stellen nur ein Teil des gesamten Beratungs- und Vertretungsangebots durch Herr Rechtsanwalt Rainer Denzinger dar. Um sich mit allen Themen, in den er Sie rechtlich unterstützen kann, bekannt zu machen, besuchen Sie bitte die Internetseite seiner Kanzlei, die weiter unten angeführt ist.
Bürozeiten:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine telefonische Vereinbarung eines Beratungstermins gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzleiräume befinden sich in der Schaezlerstr. 13 1/2 und liegen zentral in der Stadtmitte von Augsburg, nur einige Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof oder vom Königsplatz, der Mobilitätsdrehscheibe in Augsburg, entfernt und ist bequem per Bahn und Bus mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Das nächstgelegene Parkhaus in der Schaezlerstraße ist nur wenige Meter von der Kanzlei entfernt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Augsburger Anwaltverein e.V. in Augsburg
- DATEV eG in Nürnberg
Bewertungen 61
von D. P. am 23.03.2025 um 17:34 Uhr

R. Denzinger
Fachanwalt für Erbrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
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von F. F. am 15.12.2024 um 10:32 Uhr

R. Denzinger
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von L. K. am 01.08.2024 um 14:04 Uhr

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Adresse
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Ich weise darauf hin, dass bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern auf deren Antrag hin die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer gem. § 73 Abs.2 Nr.3, Abs.5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) besteht; dies ist hier die Rechtsanwaltskammer München. Darüberhinaus besteht auch die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung vor der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer gem. § 191f Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Für Verbraucher besteht daneben für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Möglichkeit der Streitbeilegung vor der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle i.S.v. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Dies ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Ich verbinde dies jedoch mit dem Hinweis, dass ich mich nicht an Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle beteilige.
Bei Streitigkeiten über eine Vertragsabwicklung im Rahmen von sog. Online-Dienstleistungsverträgen - also beispielsweise bei Verträgen, die ein Rechtsanwalt mit seinem Mandanten z.B. über dessen Internetseite oder auf anderem elektronischen Weg abschließt - können Verbraucher zum Versuch einer außergerichtlichen Lösung die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission nutzen, wobei diese Art der Streitbeilegung außergerichtlich und ausschließlich online erfolgt. Die Plattform der Europäischen Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung erreichen Sie auf Deutsch unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE.
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