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von A. A. am 10.03.2024 um 16:02 Uhr

Verhandeln mit Gegenpartei
Arbeitsrecht
Falls Sie von Ihrem Gerichtsverfahren nichts gehört haben, wird Ihnen keine Briefe bezüglich Ihrer Klage geschickt, werden die Anrufe andauernd aufgelegt, Aktenherausgabe weigert? Das heißt, hat Herr RA Mäder mit eurer Klage mit Gegenpartei verhandelt. Vor dem Verhandeln werden Sie immer in Betracht gezogen, gut behandelt, Briefe geschickt und an Anrufe geantwortet. Diese Bewertung bezieht sich nach meiner Erfahrung in 2018. Bei solchen Fällen wenden Sie sich an RAK, das Anliegen zu Dokumentieren.