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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

MH

von M. H. am 07.12.2019 um 21:54 Uhr

Positiv überrascht!
Allgemeine Rechtsberatung
Telefonisch sofort erreichbar gewesen, Terminvereinbarung hat auch wunderbar geklappt.
Herr Schwarz ist auf alle meine fragen eingegangen und konnte mir somit in kurzer Zeit weiter helfen.
Die Beratung war kompetent, Ich empfehle Herr Schwarz weiter!
Vielen Dank für Ihre Bewertung
SS

von S. S. am 07.12.2019 um 11:42 Uhr

Sehr zufrieden !
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Sehr schnelle und unkomplizierte Vergabe eines Besprechungstermins. Freundliche und gute Beratung zu einem fairen Preis. Ich kann Rechtsanwalt Schwarz nur weiterempfehlen. Bei erneuten Problemen werde ich Rechtsanwalt schwarz mit Sicherheit wieder kontaktieren. Danke für den Beistand in meinem großen Problem welches dank Ihrer Hilfe gar keins mehr ist.
Vielen Dank für Ihre Bewertung
AT

von A. T. am 05.11.2019 um 11:46 Uhr

A.k.T
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ein sehr guter Rechtsanwalt , sehr freundlich und immer erreichbar.In aussergerichtlichen Verhandlungen zeichnet er sich sehr kompetent.nochmals viele danke .
Sehr geehrter Herr Mandant,

vielen Dank für Ihre Bewertung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
AB

von A. B. am 29.10.2019 um 13:08 Uhr

Antragstellung
Allgemeine Rechtsberatung
Keine ausreichende Kommunikation.

Anwesenheit des Anwalts wurde mehrmals von der Vorzimmerdame verleugnet.

Zuarbeit wurde nicht richtig gelesen, deshalb erfolgte keine Bearbeitung.

Letzendlich 700 Euro für die Zusendung eines Leerantrages gestellt, der eine Zustellung von über 1 Woche dauert.

0 empfehlenswert.

Wie eine Nummer beim Viehschlachter wird man behandelt.
Sehr geehrte Frau Mandantin,

zu Ihrer Kritik nehme ich wie folgt Stellung:

Ich habe das Mandat am 27 Oktober 2016, mithin vor mehr als drei Jahren, übernommen.

Die Gläubiger wurden hiernach zeitnah angeschrieben und um Mitteilung ihrer Forderungen gegen Sie aufgefordert.

Im September 2017 habe ich Sie gebeten, den Insolvenzantragsvordruck mit Ihren persönlichen Daten zu versehen und mir die erforderlichen Nachweise zusammen mit dem Insolvenzantrag zu übersenden.

Erst im Januar 2019 haben Sie, nach mehr als 2 Jahren Bearbeitungsdauer, es für nötig erachtet die Schlussrate für das vereinbarte Honorar zu zahlen; dies sollte eigentlich bis zum Juli 2017 erfolgen.

Ich habe Sie dann gebeten, mir die zur Erstellung des Insolvenzantrages erforderlichen aktuellen Nachweise zu übersenden.

Dies haben Sie allerdings bis zum Oktober 2019 nicht getan, was wiederum zur Folge hatte, dass die Forderungsaufstellungen Ihrer Gläubiger, selbst bei wohlwollenster Betrachtung, nunmehr zu alt für einen Insolvenzeigenantrag waren.

Ich habe Ihnen daher dann angeboten, die Bearbeitung nochmal von vorne zu beginnen.

Dies lehnten Sie ab.

Daraufhin habe ich Ihnen angeboten, Ihnen einen Leerantrag zu überlassen, weil ich keine unzulässigen Insolvenzanträge fertige.

Dies lehnten Sie ebenfalls ab.

Dann folgte Ihre hier gegenständliche Bewertung.

Ich halte fest, dass Ihre Kritik schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar und somit unbegründet ist.

Weiterhin erlaube ich mir festzuhalten, dass meine Vorzimmerdame mich noch nie verleugnet hat.

Letztlich haben Sie das für beide Seiten unbefriedigende Ende des Mandates zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
JB

von J. B. am 20.08.2019 um 16:57 Uhr

Durch Vergleiche entschuldet
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ich hatte aufgrund vieler Überstunden gut verdient. Meine Frau und ich konnten uns eine Menge leisten. Als die Auftragslage schlechter wurde , veringerten sich die Überstunden auf null und entsprechend weniger verdiente ich. Plötzlich konnten wir unseren monatlichen Verspflichtungen nicht mehr nachkommen. Es ging dann recht schnell bis eine Bank bei meinem Cheff die Lohnpfändung ankündigte. Mein Cheff nahm mich ins Gebet und ich beichtete meine Situation. Er empfahl mir Rechtsanwalt Schwarz, der habe bereits zwei Kollegen von mir in gleicher Situation gut geholfen und sagte mir auch bei Erfolg der Hilfe ein Arbeitgeberdarlehen zu. Ich war überrascht als ich Herrn Rechtsanwalt Schwarz die Empfehlung von meinem Cheff aussprach uns dann gleich die Zusage der Vertretung bekam. Wie Herr Rechtsanwalt Schwarz dann alles gemacht hat war super. Es wurde für alle Gläubiger ein Zahlungsplan erstellt in dem auch das Darlehen von meinem Cheff einfließen sollte. Das hat funktioniert und die Pfändung wurde nicht eingereicht. Ohne meinem Cheff und diesem super Anwalt wäre das nicht so schnell und perfekt über die Bühne gegangen. Ganz große Klasse Herr Rechtsanwalt Schwarz !
Vielen Dank für Ihre Bewertung
AS

von A. S. am 26.06.2019 um 09:20 Uhr

Ein sehr guter Rechtsanwalt
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Meine Schuldenangelegenheiten wurden letztendlich durch Vergleiche gelöst, so das mir der Gang zum Insolvenzrichter erspart blieb. Traurig ist es, dass die Gläubiger die Verhandlungen nur künstlich in die Länge zogen bis sie eine Zustimmung gaben. Die wollen einfach eine Unsicherheit schaffen und hoffen, das man aufgibt und seinen Anwalt zurück pfeift. Schließlich geht es wie in meinem Fall um viel Geld was sie verlieren. Herr Rechtsanwalt Schwarz hat jedoch immer Biss gezeigt und mir abgeraten aufzugeben. Für alles vielen Dank Herr Rechtsanwalt Schwarz.
Vielen Dank Herr Mandant für Ihre Bewertung. Ihr Ralf Schwarz
UB

von U. B. am 15.05.2019 um 19:19 Uhr

Herrn Rechtsanwalt Schwarz muss man einfach empfehlen
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Ich hatte großen Bammel vor dem Restschuldbefreiungsverfahren. Das war mir alles zu kompliziert mit dem Vorverfahren für Vergleiche und dem gerichtlichen Verfahren, wo man die Restschuldbefreiung erlangen kann. Ich kam über das Internet an die Kanzlei weil ich nicht auf eine Warteliste gesetzt werden wollte. Nach einem sehr langen Telefonat fühlt ich mich gleich verstanden und gut aufgehoben, denn hier fühlte ich mich als Mensch und nicht als Aktenzeichen. Bei allen Erklärungen waren die Mitarbeiter sehr höflich und überaus geduldig mit mir. Wenn es brannte war Herr Rechtsanwalt Schwarz immer für mich persönlich zu sprechen und konnte Probleme mit einem guten Rat und so manchem Schreiben aus der Welt schaffen.
Vielen Dank für Ihre Bewertung im Insolvenzrecht
WO

von W. O. am 20.04.2019 um 18:24 Uhr

Trunkenheitsfahrt
Verkehrsrecht
Ich bin betrunken Auto gefahren. Ich habe mich dann an Herrn Schwarz gewandt.
Er hat dann dafür gesorgt, dass das Strafverfahren per Strafbefehl schnell erledigt war.
Dies war insofern gut für mich, weil ich den Führerschein schneller zurück bekommen habe.
Nochmals vielen Dank
Vielen Dank für Ihre Bewertung im Verkehrsstrafrecht. Ich wünsche Ihnen alles Gute
OZ

von O. Z. am 09.04.2019 um 17:22 Uhr

Verunglimpfung durch negative Bewertungen im Internet
Allgemeine Rechtsberatung
Ich betreibe einen Versandhandel für Autozubehör. Anfang letzten jahres häuften sich ungerechtfertigte negative Bewertungen über meine Firma. Herrn Rechtsanwalt Schwarz gelang es anhand der IP Adressen der Sache auf den Grund zu gehen und den Verursacher festzustrellen. Es folgte eine Unterlassungserklärung sowie eine Schadensersatzklage im hohen vierstelligen Bereich die nun auch gewonnen und der Verursacher verurteilt wurde. Herr Rechtsanwalt Schwarz wusste genau die richtigen Ansätze sollchen Leuten das Handwerk zu legen. Ich bin für seine Arbeit sehr dankbar und kann hier eine ehrliche Empfehlung für diese Kanzlei aussprechen.
Sehr geehrter Herr Mandant,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen

Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
SH

von S. H. am 04.04.2019 um 20:13 Uhr

Ich bin mit der Arbeit der Kanzlei sehr zufrieden
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Schwarz hat genau das erreicht was ich wollte, eine Einigung mit den Gläubigern mit einer für mich bezahlbaren Rate ohne Insolvenz. Er hat zwar mit der Insolvenz gedroht doch das wollten die wohl auch genausowenig wie ich. Das hat zwar eine sogenannte Vergleichsgebühr gekostet aber die kann ich auch in Raten an Ihn zahlen. Also ich bin sehr mit dieser Regelung einverstanden da wenn es anders gekommen wäre hätte ich auch eine Pfändung bekommen. Lieber Herr Schwarz, vielen, vielen Dank und ich wünsche Ihnen noch alles Gute.