Bewertungen von Ralf Schwarz
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Bewertungen
HB
von H. B. am 18.08.2021 um 09:52 Uhr
Verfahren eingestellt
Verkehrsrecht
Alles bestens ! Kurzfristig einen Termin erhalten. Hat sich am gleichen Tag noch Zeit genommen. Alles lief super. Verfahren wurde eingestellt. Vielen Dank für die gute Arbeit.
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Sehr geehrte Frau Mandantin,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
HR
von H. R. am 14.08.2021 um 23:28 Uhr
Beratung/Bearbeitung
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Hat sich sehr gelohnt!!!
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Sehr geehrte Frau Mandantin,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
SS
von S. S. am 04.06.2021 um 11:04 Uhr
Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Echt top!!!
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Vielen Dank für Ihre schöne Bewrtung
UF
von U. F. am 03.06.2021 um 10:21 Uhr
Schuldnerberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Hatte eine rechtliche Frage und bekam eine positive Antwort war beruhigt und zufrieden
Vielen Dank
Vielen Dank
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Vielen Dank für Ihre Bewertung
ES
von E. S. am 28.04.2021 um 18:26 Uhr
Insolvenz
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Alles gut gelaufen
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Vielen Dank für Ihre Bewertung im Insolvenzrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
BO
von B. O. am 01.04.2021 um 19:43 Uhr
Empfehlenswert!!!
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Super hinbekommen, nochmals vielen Dank Herr Schwarz.
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Vielen Dank für Ihre Bewertung im Insolvenzrecht.
Ihr
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
Ihr
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
YF
von Y. F. am 31.03.2021 um 11:21 Uhr
Dreistigkeit
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Den Anwalt Schwarz kann ich leider nicht empfehlen. Jahrelang wurde man hingehalten. Ein Vergleich mit den Gläubigern konnte er nicht erzielen. Die letzte Lösung war seiner Meinung nach ein Insolvenzverfahren, was er in die Wege einleiten sollte. Alle Dokumente bzw. die Vollmachtsabtretung dazu wurden unterschrieben und an ihn zurückgesandt. Ende der Geschichte ist, nach Wochen ohne eine jegliche Antwort/Schreiben seitens Anwalt Schwarz, ruft man den Herrn an und bekommt zu hören, dass der Fall für ihn abgeschlossen sei, dass das Mandat angeblich gekündigt wurde und die Akte geschlossen ist. Bin einfach nur enttäuscht und sprachlos.
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Sehr geehrte Frau Mandantin,
wie soll ich für Sie das Insolvenzverfahren einleiten, wenn Sie das Mandatsverhältnis vorher kündigen?
Nun aber der Reihe nach. Am 18 Dezember 2020 haben Sie es geschafft, mir, nachdem ich Sie auch hieran erinnern musste, die Unterlagen für das Insolvenzverfahren zu übersenden.
Am 4 Januar 2021 haben Sie mir dann das Mandat entzogen, so dass ich die Bearbeitung des Insolvenzantrages einstellen musste.
Am 31 März 2021, 3 Monate später, fragten Sie nach, ob das Insolvenzverfahren mittlerweile eröffnet sei. Nachdem ich Ihnen dann erklärt habe, dass mir wegen Ihrer Kündigung die Hände gebunden seien, haben Sie wahrheitswidrig behauptet, Sie hätten niemals gekündigt.
Dies ist genauso gelogen, wie die Behauptung, Sie seien jahrelang hingehalten worden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
wie soll ich für Sie das Insolvenzverfahren einleiten, wenn Sie das Mandatsverhältnis vorher kündigen?
Nun aber der Reihe nach. Am 18 Dezember 2020 haben Sie es geschafft, mir, nachdem ich Sie auch hieran erinnern musste, die Unterlagen für das Insolvenzverfahren zu übersenden.
Am 4 Januar 2021 haben Sie mir dann das Mandat entzogen, so dass ich die Bearbeitung des Insolvenzantrages einstellen musste.
Am 31 März 2021, 3 Monate später, fragten Sie nach, ob das Insolvenzverfahren mittlerweile eröffnet sei. Nachdem ich Ihnen dann erklärt habe, dass mir wegen Ihrer Kündigung die Hände gebunden seien, haben Sie wahrheitswidrig behauptet, Sie hätten niemals gekündigt.
Dies ist genauso gelogen, wie die Behauptung, Sie seien jahrelang hingehalten worden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
SK
von S. K. am 24.02.2021 um 15:37 Uhr
Fast 30.000 Euro weggezaubert
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Schwarz ist eine richtige Koryphäe. Wir hatten nie damit gerechnet, doch jetzt habe ich es schwarz auf weiß bekommen, die Banken haben insgesamt um 28.300,- Euro reduziert. Das ist der Betrag den wir gesparrt haben und um den sich die Schulden reduziert haben. Danke Herr Rechtsanwalt für diese gute Nachricht auch von meiner Frau.
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Vielen Dank für Ihre Bewertung im Insolvenzrecht
AH
von A. H. am 23.12.2020 um 16:13 Uhr
Dieser Rechtsanwalt ist jede Empfehlung wert !!!
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Nach langer Suche und Recherche hatte ich mich für Herrn Rechtsanwalt Schwarz entschieden. Seine umfangreiche Beratung hatte mich direkt beim 1. Treffen überzeugt. Uneingeschränkt zu empfehlen !!! Fachlich auf höchstem Niveau, mit hervorragendem Verhandlungsgeschick, sehr gutem Verständnis für Mandantenwünsche, schnellen Reaktionszeiten hat Herr Schwarz mich mit seiner Hilfe bei der Schuldenregulierung begeistert. Wenn man über 30.000,- Euro gespart und die weitere Existenz durch eigenen Betrieb gesichert ist, ist man gerne bereit das Honorar zu berappen. Ich hatte schon mit dem Schlimmsten gerechnet und bin sehr froh, dass sich die Aussichtslosigkeit die ich vor mir sah in eine aussichtsreiche Zukunft gewandelt hat. Herzlichen Dank Herr Rechtsanwalt Schwarz, ich werde Sie weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Sehr geehrter Herr Mandant,
vielen Dank für Ihre Bewertung im Insolvenzrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Bewertung im Insolvenzrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
CG
von C. G. am 05.11.2020 um 14:22 Uhr
Neuanfang
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Gute Beratung und Erklärung über den weiteren Ablauf.
Antwort von Rechtsanwalt Ralf Schwarz
Sehr geehrte Frau Mandantin,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schwarz
Rechtsanwalt