Rechtsanwalt Raphael Botor

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Über mich
Rechtsanwalt Raphael Botor ist seit September 2014 in der 1981 von Herrn Rechtsanwalt Axel Kampf gegründeten Zweit-Kanzlei in Rosenheim tätig und führt seit dem 01. Januar 2017 diese alleinverantwortlich und eigenständig weiter. Der ehemalige Kanzleiinhaber steht ihm jedoch noch mit seiner über 35-jährigen Erfahrung weiterhin beratend zur Seite.
Aufgrund der nachgewiesenen, überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht hat die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München dem Rechtsanwalt und Strafverteidiger Raphael Botor die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ erteilt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Unterstützung von Ausländern und Einwanderern in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten - insbesondere Vertretung vor Behörden oder Gerichten. Auch die anwaltliche Vertretung von Ausländern gegenüber Botschaften und Konsulaten sowie bei Fragen von Einreise und/oder Aufenthalt von ausländischen Mitbürgern und Visumverfahren.
Auch die Verteidigung im Auslieferungsverfahren erfordert vertiefte Kenntnisse im Recht der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, des internationalen und europäischen Haftbefehls sowie ausländerrechtliche Kenntnisse. Aufgrund der Spezialisierung im Bereich des Strafrechts und des Ausländerrechts besitzt Herr Rechtsanwalt Botor die notwendige Expertise und verfügt dabei über zahlreiche Kontakte zu ausländischen Rechtsanwälten. Zu seiner Tätigkeit gehört selbstverständlich auch die Vorort-Beratung eines sich im Ausland befindlichen Mandanten.
Obwohl Rechtsanwalt Raphael Botor die Kanzlei in einer schnelllebigen und zeitoptimierenden Gesellschaft weiterführt, vertritt und praktiziert er die Meinung, einer „persönlichen und vor allem umfangreiche Beratung, Betreuung und Vertretung“ seiner Mandanten, jedoch mit Nutzung von modernsten Kommunikationswegen, was den Informationsaustausch mit seinen Mandanten von jedem Ort der Welt garantiert. Ob persönliche Beratung im Gespräch in den Kanzleiräumen oder mit Nutzung medialer Technik, stehen immer die Grundsätze: „Qualität vor Quantität“ und „eine Beratung ist erst dann zu Ende, wenn der Mandant vollumfänglich informiert wurde und keine offenen Fragen mehr bleiben“ im Vordergrund.
Bürozeiten:
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular oder Telefon.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze
Die Kanzlei befindet sich in der Münchener Str. 30, 83022 Rosenheim und ist vom Bahnhof Rosenheim zu Fuß in ca. zehn Minuten erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter:
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Kompetenzen
Sprachen
Deutsch • Englisch • PolnischRecht international
Kontakt
83022 Rosenheim 6.886,0 km