Soll ich der Polizei meine PIN geben?

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Nahezu in jedem Verfahren werden meine Mandanten mit der Problematik der sichergestellten oder beschlagnahmten Mobiltelefone konfrontiert.

Hier wird mir immer, leider teilweise zu spät, die Frage gestellt: „Soll ich meine Zugangsdaten wie z.B. die PIN herausgeben?“

Und auch hier kommt eine typisch juristische Antwort: „Es kommt darauf an!“

Um das Ganze abzukürzen in ca. 95 % aller Fälle: NEIN!

Und warum?

Nicht nur die Person ist für die Polizei interessant. Vielmehr ist aufgrund der sich heute auf dem Mobiltelefon befindende Datenmenge, Chats, Fotos und Kontakte diese teilweise noch interessanter.

Ein modernes Mobiltelefon (Smartphone) wählt sich ständig in einen Funkmast ein, sodass ein Bewegungsprofil erstellt werden kann.

Oft kriegen meine Mandanten von den Polizeibeamten zu hören, dass die Handys sowie geknackt werden, was mindestens ca. 2.000,00 € kosten werde.

Fakt ist, dass die Firma Cellebrite eine Reihe von Hardware- und Software-Kits anbietet, die darauf ausgelegt sind, sowohl iPhones, als auch Android-Smartphones zu entsperren und die meisten Daten darauf zu extrahieren.

Die Kosten dieser Entschlüsselung, die sich zwischen ca. 1.500,00 - 3.000,00 € bewegen, werden im Falle der Verurteilung dem Beschuldigten auferlegt.

Fakt ist aber auch, dass auch die Smartphone-Hersteller ihren Kunden Sicherheit bieten wollen. Daher werden die Betriebssysteme regelmäßig aktualisiert und die aufgedeckten Sicherheitslücken konsequent geschlossen.

Daher ist es unerlässlich, dass auf Ihrem Smartphone die aktuelle Betriebssoftware vorhanden ist.

Aber auch das Gerät an sich sollte in regelmäßigen Abständen gegen ein neueres Model ausgetauscht werden.

Denn z.B. stellt das Entsperren folgender iPhones keinerlei Probleme dar:

  • iPhone 4s
  • iPhone 5
  • iPhone 5s
  • iPhone 6
  • iPhone 6S
  • iPhone SE (1. Generation)
  • iPhone 7
  • iPhone 8
  • iPhone X


Bei folgenden Handys kommt es, stand jetzt, auf die Betriebssoftwarte (bis IOS 14) an:

  • iPhone XR
  • iPhone XS
  • iPhone 11 (alle Modelle)


Deswegen rate ich meinen Mandanten stets:


  1. Handy nicht freiwillig herausgeben!
  2. PIN-Code und weitere Zugangsdaten nicht herauszugegeben!
  3. Keine Angaben (einfach den Mund halten!) und nichts unterschreiben!
  4. Meine Notrufnummer wählen!


Rechtsanwalt Raphael Botor ist bundesweit tätig und gibt Ihnen gerne einen schnellen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer Erstberatung.


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