Bewertungen von Jan Weidemann
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Bewertungen
YQ
von Y. Q. am 09.04.2024 um 20:43 Uhr
Dank für Herr Weidemann
Anwaltshaftung
Ich freue mich sehr, meine Sache und Schwierigkeiten mit Herr Weidemann diskutieren. Und Herr Weidemann hat mir viel geholfen.
CC
von C. C. am 03.04.2024 um 08:33 Uhr
Ich bin Ihnen Unendlich Dankbar
Verwaltungsrecht
Ohne Zweifel ein Anwalt, von denen nur noch wenige übrig sind. Im Dezember habe ich Herrn Weidemann in einem sehr speziellen Fall kennengelernt, der kaum Erfolgsaussichten hatte, um nicht zu sagen, fast keine. Trotzdem entschied ich mich, das Risiko einzugehen und ihn zu kontaktieren, da ich wollte, dass Gerechtigkeit geschieht. Und was soll ich sagen; Gestern haben wir den Fall gewonnen, und ich glaube wirklich, dass es mit einem anderen Anwalt nicht möglich gewesen wäre. Von Anfang an ehrlich und professionell, geduldig und mit einem offenen Ohr für meine Probleme, aber gleichzeitig in der Lage, meine rechtlichen Zweifel zu beraten. Wirklich, jeder, der einen Anwalt braucht, er ist die beste mögliche Wahl in seinem Fach, die Sie in ganz Dresden finden werden.
An alle die einen Anwalt suchen, ihr seid in den besten Händen, danke zu ihm habe ich wieder Glauben in das Justiz und die Gerechtigkeit.
Antwort von Rechtsanwalt Jan Weidemann
Es freut mich sehr, dass Sie mit meiner Arbeit so zufrieden sind. Den Erfolg bei Gericht hielt ich in dieser komplexen und schwierigen Angelegenheit nicht für sehr wahrscheinlich, aber dank Ihrer guten Zuarbeit und meiner darauf aufbauenden Argumentation gelang es offenbar, das Gericht zu überzeugen, so dass Sie nun Ihre Ausbildung fortsetzen können. Es war also sozusagen Teamwork. Viel Erfolg weiterhin!
BC
von B. C. am 11.01.2024 um 00:31 Uhr
Danke für alles.:)
Arzthaftungsrecht
Zwillingsschwester
Antwort von Rechtsanwalt Jan Weidemann
Manchmal braucht es eben nicht viele Worte. - Vielen Dank, Frau B.
PB
von P. B. am 30.11.2023 um 14:00 Uhr
Ausgezeichnet
Zivilrecht
Herr RA Weidemann ist sehr kompetent, korrekt und sehr menschlich und auf eine sehr gute Beratung bedacht. Uns hat er kurzfristig, seriös und sehr vertrauenswürdig beraten. Würde jederzeit wieder sein Fachwissen in Anspruch nehmen und kann ihn nur weiter empfehlen. Danke Herr RA Weidemann :)
EI
von E. I. am 17.02.2023 um 14:01 Uhr
Ausgezeichnete Mandantenvertretung!
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Weidemann ist ein sehr erfahrener und kompetenter Fachanwalt, der mich im Rechtsgebiet Schadensersatzrecht&Schmerzensgeldrecht bestens vertreten hat. Alles besprochene wurde zügig mit der Gegenseite um-und durchgesetzt. Somit bin ich mit der rechtlichen Vertretung meiner Ansprüche sehr zufrieden und kann Herr Weidemann jeden bedenkenlos weiter empfehlen. Vielen Dank!
MD
von M. D. am 28.09.2022 um 13:57 Uhr
Zutritt zur philippinischen Botschaft
Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Weidemann konnte für uns den Zutritt zur phillipinischen Botschaft erreichen, die uns zunächst nicht reinlassen wollte. Wir können wegen Körperbehinderung und chronischen Erkrankungen keine Maske tragen, darum wollte uns die Botschaft nicht reinlassen, um den Reisepass meiner Frau verlängern zu können. Positiv viel uns die Menschlichkeit des Anwalts auf. Auf dem Weg vom Erzgebirge nach Dresden standen wir über 3 Stunden im Stau. Er hat auf uns gewartet und den Termin durften wir dennoch wahrnehmen, trotz erheblicher Verspätung. Somit war der Tag Urlaub und die Fahrtkosten nicht verschwendet und wir wir konnten unsere Angelegenheit regeln. Vielen Dank.
Antwort von Rechtsanwalt Jan Weidemann
Haben Sie vielen Dank für Ihre lobenden Worte! Es freut mich, dass Sie mit meiner Hilfe das Ziel erreichen konnten. Viel Erfolg nun bei der Verlängerung des Reisepasses!
VD
von V. D. am 17.11.2021 um 16:44 Uhr
Von einer Beratung durch RA Weidemann kann ich nur dringend abraten
Zivilrecht
Eigentlich wollte ich auf eine Bewertung der Art und Weise des „Beratens“ von RA Weide-mann auf dieser Seite verzichten. Nach reiflicher Überlegung aber bin ich zu der Auffassung gelangt, dass meine schlechten Erfahrungen mit Herrn Weidemann für andere Ratsuchende eventuell doch etwas hilfreich sein könnten.
In meinem Fall ging es um den Widerspruch gegen ein sachlich unbegründetes Hausverbot. Deshalb fragte ich bei RA Weidemann telefonisch an, ob ich dazu mit seiner juristischen Hilfe und Unterstützung rechnen könne. Er bestätigte das, und wir vereinbarten ein Beratungs-gespräch für den nächsten Tag.
Was wir zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht wussten - weder er noch ich - war, dass die Rechts-lage zu Hausverboten erst vor kurzem entscheidend verändert wurde, so dass es für einen ERFOLGREICHEN Widerspruch überhaupt keine Grundlage (mehr) gab. - Genau das erkannte RA Weidemann, als er (nach unserem Telefonat) sich mit den jüngsten Gerichtsurteilen in Sachen Hausverbot vertraut machte.
Das Naheliegendste, mich über diese neue, für meinen beabsichtigten Widerspruch völlig aussichtslose Rechtslage in Kenntnis zu setzen - das hat Herr Weidemann jedoch leider unterlassen. Auch das für den nächsten Tag geplante Beratungsgespräch hat er nicht abgesagt, obwohl dem ja schon VOR Beginn der SINN und ganz entscheidend auch der ZWECK (ein ERFOLGREICHER Widerspruch) abhandengekommen war.
Zudem war Herr Weidemann nicht so FAIR wie ein anderer Rechtsanwalt in Dresden, der tags zuvor auf meine telefonische Anfrage ablehnend reagiert und, ohne dies näher zu begrün-den, eine Beratung strikt verweigert hatte. Was ich aber lediglich als Unwillen interpretierte, da ich im Internet ein beinahe deckungsgleiches Urteil des Landgerichts Köln vom Dezember 2018 gefunden hatte und somit vom Erfolg meines Widerspruchs absolut überzeugt sein konnte.
Obwohl RA Weidemann wusste, dass es bei dem „Beratungsgespräch“ NICHT um eine Beratung, sondern lediglich um eine einzige INFORMATION – nämlich NULL! Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch – gehen würde, hat er mit mir am Beginn des Gespräches akribisch jedes Detail seiner Beratungsvereinbarung durchdekliniert.
Und selbst, nachdem er die abstruse und zudem noch verhöhnende „Begründung“ des Hausverbots gelesen hatte, hielt RA Weidemann an der Fassade einer „Beratung“ fest und hat die - von beiden Seiten mit extrem unterschiedlichen Prämissen unterschriebene - Beratungsvereinbarung nicht zurückgenommen.
Da Herrn Weidemann, rein rechtlich gesehen, für seine „Beratung“ – und von ihm explizit auch so eingefordert – ein „anwaltlicher Vergütungsanspruch“ zustand, habe ich ihm einen dreistelligen Betrag überwiesen.
Gleichwohl habe ich bei dieser Art und Weise des „Beratens“ vermisst, was in einer einver-nehmlichen, vertrauensvollen Beziehung zwischen Ratsuchenden und Rechtsanwalt eigent-lich selbstverständlich sein sollte: FAIRNESS, REDLICHKEIT und TRANSPARENZ in den Verhaltensweisen und Beweggründen - auf beiden Seiten.
In meinem Fall ging es um den Widerspruch gegen ein sachlich unbegründetes Hausverbot. Deshalb fragte ich bei RA Weidemann telefonisch an, ob ich dazu mit seiner juristischen Hilfe und Unterstützung rechnen könne. Er bestätigte das, und wir vereinbarten ein Beratungs-gespräch für den nächsten Tag.
Was wir zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht wussten - weder er noch ich - war, dass die Rechts-lage zu Hausverboten erst vor kurzem entscheidend verändert wurde, so dass es für einen ERFOLGREICHEN Widerspruch überhaupt keine Grundlage (mehr) gab. - Genau das erkannte RA Weidemann, als er (nach unserem Telefonat) sich mit den jüngsten Gerichtsurteilen in Sachen Hausverbot vertraut machte.
Das Naheliegendste, mich über diese neue, für meinen beabsichtigten Widerspruch völlig aussichtslose Rechtslage in Kenntnis zu setzen - das hat Herr Weidemann jedoch leider unterlassen. Auch das für den nächsten Tag geplante Beratungsgespräch hat er nicht abgesagt, obwohl dem ja schon VOR Beginn der SINN und ganz entscheidend auch der ZWECK (ein ERFOLGREICHER Widerspruch) abhandengekommen war.
Zudem war Herr Weidemann nicht so FAIR wie ein anderer Rechtsanwalt in Dresden, der tags zuvor auf meine telefonische Anfrage ablehnend reagiert und, ohne dies näher zu begrün-den, eine Beratung strikt verweigert hatte. Was ich aber lediglich als Unwillen interpretierte, da ich im Internet ein beinahe deckungsgleiches Urteil des Landgerichts Köln vom Dezember 2018 gefunden hatte und somit vom Erfolg meines Widerspruchs absolut überzeugt sein konnte.
Obwohl RA Weidemann wusste, dass es bei dem „Beratungsgespräch“ NICHT um eine Beratung, sondern lediglich um eine einzige INFORMATION – nämlich NULL! Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch – gehen würde, hat er mit mir am Beginn des Gespräches akribisch jedes Detail seiner Beratungsvereinbarung durchdekliniert.
Und selbst, nachdem er die abstruse und zudem noch verhöhnende „Begründung“ des Hausverbots gelesen hatte, hielt RA Weidemann an der Fassade einer „Beratung“ fest und hat die - von beiden Seiten mit extrem unterschiedlichen Prämissen unterschriebene - Beratungsvereinbarung nicht zurückgenommen.
Da Herrn Weidemann, rein rechtlich gesehen, für seine „Beratung“ – und von ihm explizit auch so eingefordert – ein „anwaltlicher Vergütungsanspruch“ zustand, habe ich ihm einen dreistelligen Betrag überwiesen.
Gleichwohl habe ich bei dieser Art und Weise des „Beratens“ vermisst, was in einer einver-nehmlichen, vertrauensvollen Beziehung zwischen Ratsuchenden und Rechtsanwalt eigent-lich selbstverständlich sein sollte: FAIRNESS, REDLICHKEIT und TRANSPARENZ in den Verhaltensweisen und Beweggründen - auf beiden Seiten.
Antwort von Rechtsanwalt Jan Weidemann
Sehr geehrter Herr Dr. S.,
die hier geäußerte Kritik haben Sie zuvor mir persönlich vorgebracht; darauf habe ich Ihnen ausführlich geantwortet. Das ist nach meiner Erinnerung schon mehr als zwei Wochen her; das Thema muss Sieaber offenbar immer noch und so sehr beschäftigen, dass Sie sogar mit Ihrem Vorsatz brechen, von einer öffentlichen Bewertung meiner Tätigkeit abzusehen. Es tut mir leid für Sie, dass das so ist. Vielleicht haben Sie nun mit der Bewertung Erleichterung gefunden.
Auf die Sache selbst möchte ich für diejenigen, die es interessiert, nur kurz eingehen: Wenn sich jemand ratsuchend an mich wendet, gehe ich davon aus, dass er von mir zu meiner Einschätzung auch eine Begründung erwartet, damit er meinen Rat nachvollziehen und verstehen kann. Das schien mir im vorliegenden Fall umso mehr angezeigt, als Herr Dr. S. einen vorbereiteten Schriftsatz (den von ihm oben erwähnten Widerspruch) mitbrachte, in dem er sich auf eine -inzwischen überholte- gerichtliche Entscheidung stützte. In unserem Gespräch, dem wie bei allen Mandatsaufnahmen eine Datenerfassung und Belehrung vorausging, habe ich Herrn Dr. S. daher erläutert, DASS und WARUM es keine Aussicht auf Erfolg hatte, gegen das Hausverbot vorzugehen. Mit gesonderter Email direkt nach der Beratung habe ich Herrn Dr. S. in einer Email links für die maßgeblichen aktuellen Urteile zukommen lassen, damit er sich auch noch einmal selbst von dieser Rechtslage überzeugen könne, die ihn, wie ich erkannte, in keiner Weise zufrieden stellte, weil er das Hausverbot als willkürlich empfand und es dennoch nicht bekämpfen konnte.
Das stellt in meinen Augen eine Beratung -ganz ohne Anführungszeichen- dar, für die ich die vorher vereinbarte Beratungsgebühr verdient habe.
die hier geäußerte Kritik haben Sie zuvor mir persönlich vorgebracht; darauf habe ich Ihnen ausführlich geantwortet. Das ist nach meiner Erinnerung schon mehr als zwei Wochen her; das Thema muss Sieaber offenbar immer noch und so sehr beschäftigen, dass Sie sogar mit Ihrem Vorsatz brechen, von einer öffentlichen Bewertung meiner Tätigkeit abzusehen. Es tut mir leid für Sie, dass das so ist. Vielleicht haben Sie nun mit der Bewertung Erleichterung gefunden.
Auf die Sache selbst möchte ich für diejenigen, die es interessiert, nur kurz eingehen: Wenn sich jemand ratsuchend an mich wendet, gehe ich davon aus, dass er von mir zu meiner Einschätzung auch eine Begründung erwartet, damit er meinen Rat nachvollziehen und verstehen kann. Das schien mir im vorliegenden Fall umso mehr angezeigt, als Herr Dr. S. einen vorbereiteten Schriftsatz (den von ihm oben erwähnten Widerspruch) mitbrachte, in dem er sich auf eine -inzwischen überholte- gerichtliche Entscheidung stützte. In unserem Gespräch, dem wie bei allen Mandatsaufnahmen eine Datenerfassung und Belehrung vorausging, habe ich Herrn Dr. S. daher erläutert, DASS und WARUM es keine Aussicht auf Erfolg hatte, gegen das Hausverbot vorzugehen. Mit gesonderter Email direkt nach der Beratung habe ich Herrn Dr. S. in einer Email links für die maßgeblichen aktuellen Urteile zukommen lassen, damit er sich auch noch einmal selbst von dieser Rechtslage überzeugen könne, die ihn, wie ich erkannte, in keiner Weise zufrieden stellte, weil er das Hausverbot als willkürlich empfand und es dennoch nicht bekämpfen konnte.
Das stellt in meinen Augen eine Beratung -ganz ohne Anführungszeichen- dar, für die ich die vorher vereinbarte Beratungsgebühr verdient habe.
UB
von U. B. am 24.09.2021 um 11:23 Uhr
EHRLICH UND OFFEN UND GLAUBWÜRDIG
Allgemeine Rechtsberatung
Ich vertraue Herrn Dr. Weidemann und kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Jan Weidemann
Sehr geehrter Herr B., für ihren Vetrauensbeweis danke ich Ihnen. In der sich immer weiter ausdifferenzierenden Gesetzeslage ist es unvermeidbar, dass man einen Mandanten auch einmal an einen Kollegen weiterverweisen muss, weil man selbst von dem betroffenen Rechtsgebiet keine Ahnung hat. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
SS
von S. S. am 27.07.2021 um 15:32 Uhr
Schulplatzklage
Schulrecht
Leider blieb die Erstberatung hinter den tatsächlichen Möglichkeiten, die für uns bestanden, zurück. Ein wirklicher Wille sich unserer Sache anzunehmen, war leider nicht erkennbar.
Glücklicherweise haben wir einen anderen Anwalt gefunden, der uns mehr Möglichkeiten aufzeigte und uns zu unserem Recht verhalf.
Glücklicherweise haben wir einen anderen Anwalt gefunden, der uns mehr Möglichkeiten aufzeigte und uns zu unserem Recht verhalf.
Antwort von Rechtsanwalt Jan Weidemann
Sehr geehrte Frau S.,
zunächst einmal freue ich mich, dass Ihr Kind nun offenbar doch den Platz an der Wunschschule erhalten hat. Dass dies durch ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erreichen sein würde, vermochte ich auf der Grundlage der in der Erstberatung ausgetauschten Informationen nicht zu erkennen, und daher riet ich davon mit Blick auf die Verfahrenskosten, für die Sie sich sensibel zeigten, ab. Ausschlaggebend war für mich also die ungünstige Ausgangssituation bei deshalb hohem Kostenrisiko - und nicht ein etwa fehlender Wille, mich Ihrer Sache anzunehmen. Es tut mir leid, dass dieser Eindruck bei Ihnen entstand.
Erlauben Sie mir bitte Ihnen anzubieten, die mit Ihnen für die Erstberatung vereinbarten 90 € zu erstatten, wenn Sie mir die zu Ihren Gunsten ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidung in Kopie überlassen. Dann kann ich daraus für künftige Fälle lernen und künftigen Mandanten mehr Möglichkeiten aufzeigen - ganz wie Sie es sich von mir gewünscht hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Weidemann
Rechtsanwalt
zunächst einmal freue ich mich, dass Ihr Kind nun offenbar doch den Platz an der Wunschschule erhalten hat. Dass dies durch ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu erreichen sein würde, vermochte ich auf der Grundlage der in der Erstberatung ausgetauschten Informationen nicht zu erkennen, und daher riet ich davon mit Blick auf die Verfahrenskosten, für die Sie sich sensibel zeigten, ab. Ausschlaggebend war für mich also die ungünstige Ausgangssituation bei deshalb hohem Kostenrisiko - und nicht ein etwa fehlender Wille, mich Ihrer Sache anzunehmen. Es tut mir leid, dass dieser Eindruck bei Ihnen entstand.
Erlauben Sie mir bitte Ihnen anzubieten, die mit Ihnen für die Erstberatung vereinbarten 90 € zu erstatten, wenn Sie mir die zu Ihren Gunsten ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidung in Kopie überlassen. Dann kann ich daraus für künftige Fälle lernen und künftigen Mandanten mehr Möglichkeiten aufzeigen - ganz wie Sie es sich von mir gewünscht hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Weidemann
Rechtsanwalt
PB
von P. B. am 02.03.2021 um 01:54 Uhr
Nach sofortiger kostenloser Erstberatung dann doch nicht geklagt - auch gut, danke!
Verwaltungsrecht
Herr Weidemann hat meine Anfrage innerhalb weniger Stunden noch am Wochenende beantwortet.
Auch wenn oder gerade weil mich seine Antwort überrascht hat, habe ich mein Vorhaben zu klagen noch einmal überdacht und schlussendlich verworfen. Schlussendlich haben alle Seiten Zeit, Frust und Geld gespart.
Super Service - sehr zu empfehlen. Sicher auch vor Gericht/ auf hoher See der richtige Steuermann.
Peter Boehnke - Berlin
Auch wenn oder gerade weil mich seine Antwort überrascht hat, habe ich mein Vorhaben zu klagen noch einmal überdacht und schlussendlich verworfen. Schlussendlich haben alle Seiten Zeit, Frust und Geld gespart.
Super Service - sehr zu empfehlen. Sicher auch vor Gericht/ auf hoher See der richtige Steuermann.
Peter Boehnke - Berlin
Antwort von Rechtsanwalt Jan Weidemann
Für diese schöne Bewertung bedanke ich mich! Sie ist mir Beleg für meine Überzeugung, dass man als Anwalt eben manchmal auch dadurch einen Fall "lösen" kann, dass der Mandant zu einer tieferen Einsicht kommt, ohne dass der Fall dafür mit entsprechenden Kosten vor Gericht landen muss.