339 Anwälte für Europarat | Seite 15

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Rechtsanwalt Oussama Al-Agi
Kanzlei AL-AGI & Partner, Bahnstraße 155, 50858 Köln 6667.8754847135 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Oussama Al-Agi bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Europarat
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Rechts- und Fachanwalt Mag. Michael Köllner
KPR Köllner & Partner Rechtsanwälte, St.-Anna-Str. 11, 80538 München 7119.8483856142 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Mag. Michael Köllner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Europarat
(22.12.2023) Onlinebanking Betrug vom Mai 2023 Herr Köllner hat den Betrugsfall Postbank/Visa zur vollsten Zufriedenheit lösen …
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Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner
Georg Ganner, Wilhelm Greil Str. 14, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.3918983273 km
Familienrecht • Wettbewerbsrecht • Internationales Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner für Rechtsfragen rund um den Bereich Europarat
(26.02.2014) Dr. Ganner hat für mich einen komplizierten Liegenschaftskauf abgewickelt und mich im gleichen Zug in erbrechtlichen …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Europarat

Fragen und Antworten

  • Europarat: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Europarat umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Europarat und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Europarat: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Europarat sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.