125 Anwälte für Studienwechsel | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Rechtsanwältin Jeanette Sulz
Kanzlei Jeanette Sulz, Arndtstraße 19, 44787 Bochum
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Vergaberecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jeanette Sulz – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Studienwechsel
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Gehrmann
sehr gut
Gehrmann Rechtsanwälte, Barmbeker Straße 16, 22303 Hamburg 6719.7902689552 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Schulrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Gehrmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Studienwechsel
aus 37 Bewertungen Schnell fair zuverlässig hohe Fachkompetenz (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Brechtken
Rechtsanwältin Eva-Maria Brechtken
Rechtsanwaltskanzlei Brechtken-Reddemann & Osemann, Horneburger Str. 13, 45711 Datteln 6659.6454767882 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Studienwechsel hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Brechtken
(03.02.2024) Top Anwältin ohne ihr Hilfe ich ich es nicht geschafft sehr gute Arbeit sehr empfehlenswert die Mitarbeiter auch sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Kanzlei Dr. Unger, Schuhstraße 33, 31134 Hildesheim 6792.6109465338 km
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Studienwechsel
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
Kanzlei Dr. Dietrich, Kurhessenstrasse 20, 60431 Frankfurt am Main 6822.2229588683 km
Es ist nicht genug, das Gesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsanspruch zu kennen. Es ist entscheidend, stark genug zu sein, um beides durchzusetzen.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Studienwechsel
aus 150 Bewertungen Eine Anwältin mit Grossartigen inhalten und Erfahrung auf dem Gebiet mit Exzellenz ist Respekt. Danke Frau Dr.Dietrich. (15.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Studienwechsel

Fragen und Antworten

  • Studienwechsel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Studienwechsel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Studienwechsel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Studienwechsel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Studienwechsel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Unter Studienwechsel werden meist die Begriffe des Studiengangwechsels und des Studienfachwechsels oder auch des Studienortswechsels verstanden.

Als Studienwechsel (Studiengangwechsel/Studienfachwechsel) bezeichnet man nicht nur vollständigen Wechsel des Studienfachs oder des Studiengangs, sondern auch den Wechsel des geplanten Abschlusses innerhalb des Studienfachs oder Studiengangs (Diplom, Bachelor, Magister und Staatsexamen). Ein Studiengangwechsel oder Studienfachwechsel ist nicht immer unproblematisch möglich, da in der Regel Fristen einzuhalten sind oder aber erneute bzw. andere Zulassungsbeschränkungen für das neue Fach bzw. den neuen Studiengang bestehen können. Der Wechsel muss an den jeweiligen Hochschulen beantragt und von der Hochschule zudem auch genehmigt werden muss.

Bedeutung hat ein Studienwechsel oft für finanzielle Unterstützungen unterschiedlicher Art, also z. B. für BaföG (Anrechnung der bisher absolvierten Semester auf die BaföG-Höchstbezugsdauer etc.) oder auch beim Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern (Erststudium, Zweitstudium bzw. Anschlussstudium). Rechtlich bereitet aber auch die Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen oftmals Probleme.

(LOE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Studienwechsel umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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