4.756 Anwälte für Unterhalt

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Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Hassler
Rechtsanwältin Bettina Hassler
Kanzlei Hassler, Miquelstr 31, 14199 Berlin 6970.7763970616 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Bettina Hassler ist Ihr Ansprechpartner für Unterhalt
(05.11.2023) Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Anwaltskanzlei Seibel & Seibel, Schäferstr. 16, 40479 Düsseldorf 6648.444985162 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Unterhalt steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel gerne zur Verfügung
(31.01.2020) Die Kanzlei Seibel&Seibel ist in allen rechtlichen Fragen und Vertretungen hervorragend und berät und vertritt …
Profil-Bild Rechtsanwalt André Hascher
Rechtsanwalt André Hascher
Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte, Schuchardstr. 14, 64283 Darmstadt 6837.4182465066 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt André Hascher ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
(24.10.2021) Herr Hascher hat mir durch sein Fachwissen, seine Souveränität und seiner Empathie die Angst vor einem anstehenden …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Lars Anderson
sehr gut
Rechtsanwalt und Mediator Lars Anderson
Kampf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Leonrodstr. 68, 80636 München 7116.2132240925 km
Fachanwalt Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt und Mediator Lars Anderson im Bereich Unterhalt bietet Beratung und Vertretung
aus 63 Bewertungen Ich kann nur sehr positives über die Kanzlei Kampf und über RA Herr Anderson persönlich berichten - unkomplizierter … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Ernst
Rechtsanwältin Ute Ernst
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6513625774 km
Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Ute Ernst hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Ich bin restlos zufrieden. Wenn ich wieder einmal anwaltliche Hilfe brauche gerne wieder. (30.03.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
Kanzlei Kahnau, Rendsburger Str. 119, 24340 Eckernförde 6663.5246636066 km
Ihr Fall ist unser Schwerpunkt
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Herr Rechtsanwalt Christopher P. Kahnau
aus 211 Bewertungen Herr Kahnau nebst Assistenz waren, super hilfsbereit, sehr kompetent, freundlich und schnell in der Durchführung und … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Sabine Artner-Müller
Rechts- und Fachanwältin Sabine Artner-Müller
Kanzlei Dr. Bletz, Frankfurter Str. 13, 35781 Weilburg 6780.2352885317 km
In der kleinen Welt, in welcher Kinder leben, gibt es nichts, dass so deutlich von ihnen erkannt und gefühlt wird, als Ungerechtigkeit. (Charles Dickens)
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Betreuungsrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechts- und Fachanwältin Sabine Artner-Müller bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unterhalt
aus 8 Bewertungen Frau Artner-Müller hat mich hervorragend vom ersten Gespräch beraten und vertreten. Ihr gilt mein großer Dank und ich … (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Mohr
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Mohr
Rechtsanwälte Frank Mohr, Joachim Mohr, Sven Köppe in Bürogemeinschaft, Greizer Str. 1, 35396 Gießen 6800.8208656356 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Joachim Mohr
aus 79 Bewertungen Ein sehr angenehmes und freundliches Gespräch und vor allem eine kompetente Beratung in einer für mich persönlich … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dimitrios Liagkis
Kanzlei Dimitrios Liagkis, SKIPI 1-3, Athen 11525, Griechenland 8584.1574565951 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dimitrios Liagkis unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Wunsch
sehr gut
Rechtsanwältin Ute Wunsch
WUNSCH KANZLEI, Florian-Geyer-Str. 32, 71034 Böblingen 6925.882201853 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Rechtsfragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Ute Wunsch
aus 45 Bewertungen Obwohl Frau Wunsch und ich 100km voneinander getrennt waren und wir fast ausschließlich über E-Mail korrespondiert … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Hartmann
Rechtsanwältin Anne Hartmann
Heigl & Hartmann Anwaltskanzlei, Gabriele-Münter-Str. 5, 82110 Germering 7106.5564900418 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Hartmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
aus 6 Bewertungen Danke für die super Hilfe rund um den Ehegattenunterhalt. Rechtsanwältin Hartmann erklärt alles sehr verständlich und … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Hoffmeister
Juche Hoffmeister Rechtsanwälte, Kanzleianschrift Kleine Rosenthaler Str. 9, 10119 Berlin 6974.372771214 km
Vereinsrecht & Verbandsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Hoffmeister ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unterhalt
(22.05.2023) Die erste Kontaktaufnahme war zugewandt und hilfreich. Nach seinem Urlaub werde ich weiteren Kontakt zur Vertiefung …
Profil-Bild Rechtsanwältin Hannah Knebel
Rechtsanwältin Hannah Knebel
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.016794803 km
Fachanwältin Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Hannah Knebel - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unterhalt
(13.12.2022) Ausstegender Kindesunterhalt, nein, da lässt sich Frau RA Knebel auf keinen faulen Handel, der gegnerischen Seite ein. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Greiner
Rechtsanwältin Andrea Greiner
Kanzlei Andrea Greiner, Brüderstraße 6, 13595 Berlin 6962.5422191858 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Greiner
(21.06.2018) Meine Anfrage wurde sofort zur Kenntnis genommen und sehr schnell bearbeitet. Die Frau Greiner ist sehr kompetent und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Artmann
Anwaltskanzlei Beatrice Artmann, Rauher Kamp 50, 44339 Dortmund 6672.6664438389 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unterhalt beantwortet Frau Rechtsanwältin Beatrice Artmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz
Kanzlei Tanja Hennigfeld-Lafrentz, Reichensteiner Weg 30, 56305 Puderbach 6733.1260609672 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • FamilienrechtUnterhaltsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Hennigfeld-Lafrentz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unterhalt
aus 57 Bewertungen Ich habe mich super aufgehoben gefühlt und es war eine Erleichterung für mich, einfach "abgeben" zu können! … (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Bendlin
Rechtsanwältin Alexandra Bendlin, Obotritenring 64, 19059 Schwerin 6796.8134591338 km
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unterhalt unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Alexandra Bendlin
(24.04.2024) Ich bedanke mich, für die kompetente Beratung. Ich kann Frau Bendlin nur weiter empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Renate Göttling
Rechtsanwältin Renate Göttling
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Renate Göttling ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Unterhalt
aus 9 Bewertungen Ich bin Frau Göttling zu großem Dank verpflichtet. Sie ist mir 2014 empfohlen worden in einer Situation, in der mir … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Jablonski
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Jablonski
Rechtsanwalt Mathias Jablonski, Habsburgerstr. 41, 79104 Freiburg im Breisgau 6889.2766583706 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mathias Jablonski
aus 14 Bewertungen Ich schätze seine Kenntnisse ganz gut und großartig. Ich bin zufrieden mit Herrn Jablonski. Er hatte bei meinem … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Drenkwitz
Kanzlei Birgit Drenkwitz, Jößnitzer Straße 119, 08525 Plauen 7016.2118486018 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unterhalt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Birgit Drenkwitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Traudi Harrer
sehr gut
Harrer & Harrer, Klosterstr. 13, 91301 Forchheim 6995.6025192103 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Traudi Harrer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unterhalt
aus 11 Bewertungen Während meines über zweijährigen Scheidungskampfes stand mir Frau RA Harrer immer mit Rat und Tat zur Seite, ich … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731744883 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Martina Rahnfeld für Rechtsfragen rund um den Bereich Unterhalt
Profil-Bild Rechtsanwältin Petrea Streletzki
Anwaltskanzlei Streletzki, Ebertallee 8, 22607 Hamburg 6713.188016932 km
Fachanwältin Familienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unterhalt bietet Frau Rechtsanwältin Petrea Streletzki
(15.12.2023) Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Vielen Dank für alles.
Profil-Bild Rechtsanwalt Egon Michelske
sehr gut
Rechtsanwalt Egon Michelske
Rechtsanwaltskanzlei Michelske, Vogelsanger Str. 348-350, 50827 Köln 6670.3914408896 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Egon Michelske ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Unterhalt gerne behilflich
aus 26 Bewertungen gestern erst, am 2.11., sandte ich etliche Blätter an Herrn Rechtsanwalt Homnes (03.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unterhalt

Fragen und Antworten

  • Unterhalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unterhalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unterhalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unterhalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unterhalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Als Unterhalt bezeichnet man allgemein sämtliche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person erforderlich sind, unabhängig davon, ob die Leistungen in Natur oder in Geld erbracht werden.

Die Regelungen, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand familienrechtliche Unterhaltsansprüche hat, finden sich im 4. Buch des BGB zum Familienrecht. Grundsätzlich muss der Unterhaltsberechtigte demnach bedürftig sein. Der Unterhaltsverpflichtete muss auf der anderen Seite leistungsfähig sein. Ein Selbstbehalt ist dabei zu berücksichtigen, da die Unterhaltspflicht nicht zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führen soll.

Verwandtenunterhalt

Ausgehend von der Familie als füreinander Sorge tragende Gemeinschaft bestimmt § 1601 BGB, dass Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel usw. sowohl in absteigender Linie als auch aufsteigender Linie der Generationen) verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Unterhaltsverpflichtet ist in erster Linie der Ehegatte bzw. Lebenspartner. Im Übrigen sind Abkömmlinge vorrangig vor Eltern und deren Vorfahren zum Unterhalt verpflichtet. Aufgrund dieser gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung besteht auch die Pflicht zum Elternunterhalt. Diese Pflicht, dass Kinder ihre eigenen Eltern unterstützen müssen, rückt mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend in den Vordergrund. Grund ist regelmäßig der gestiegene Pflegebedarf im Alter. Notwendige Pflegeleistungen wie insbesondere die Unterbringung in einem Pflegeheim sind nicht ausreichend von der Pflegeversicherung gedeckt.

Spezielle Unterhaltsarten

Regelunterhalt

Ein Anspruch auf Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ergibt sich aus § 1612a Abs. 1 BGB. Danach können minderjährige Kinder von einem Elternteil, bei dem sie nicht leben, einen sogenannten Regelunterhalt verlangen. Sollte regelmäßig ein Bedarf seitens des Berechtigten vorliegen, für welche die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle nicht mehr ausreichen, spricht man von einem sogenannten Mehrbedarf. Beispiele dafür sind Beiträge zu einer Krankenversicherung oder Pflegeversicherung oder Kosten für einen Führerschein. Sollte ein außerordentlicher Bedarf überraschend und unvorhersehbar eintreten, wird dieser als Sonderbedarf bezeichnet. Darunter können beispielsweise Kosten für einen notwendigen Umzug oder eine Therapie fallen.

Sind die Kinder erwachsen und nicht privilegiert, gilt für sie dagegen grundsätzlich auch der allgemeine Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB. Zwischen dem Unterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder unterscheidet das Gesetz nicht mehr, sie sind rechtlich völlig gleichgestellt. Dasselbe gilt für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt wird mit dem Kindergeld verrechnet, wobei vor und nach Erreichen der Volljährigkeit unterschiedlich vorgegangen wird. Unterhaltszahlungen an die Kinder sind jedoch nicht von der Steuer absetzbar, falls ein Elternteil auch Entlastungen bei der Einkommensteuer anhand der Kinder oder Kindergeld in Anspruch nimmt. Der Berechnung des Kindesunterhalts legen viele Familiengerichte dabei die Düsseldorfer Tabelle zugrunde.

Betreuungsunterhalt

Bei nicht miteinander verheirateten Eltern tritt neben den Kindesunterhalt der Unterhaltsanspruch der Mutter gegen den Vater des Kindes, der ihr nach § 1615l BGB einen Ausgleich für ihre wegen der Betreuung des Kindes eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit gewährt. Die Vaterschaft muss zuvor festgestellt bzw. anerkannt werden. Auf den sogenannten Betreuungsunterhalt besteht ein Anspruch für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes.

Ehegattenunterhalt

Familienunterhalt

Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Diesen Familienunterhalt leisten Verheiratete bei bestehender Lebensgemeinschaft, indem sie durch ihre Arbeit und ihr Vermögen dazu beitragen, die Familie gemeinsam angemessen zu unterhalten. Durch Arbeit zum Unterhalt der Familie trägt ein Ehepartner insbesondere durch die ihm überlassene Haushaltsführung bei. Entsprechendes gilt für Angehörige einer umgangssprachlich auch als Homo-Ehe bezeichneten Lebenspartnerschaft.

Trennungsunterhalt

Leben Eheleute in Trennung, so kann ein Ehepartner, bei vorhandener Bedürftigkeit und entsprechender Leistungsfähigkeit des jeweils anderen, Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt haben. Zunächst ist dabei jeder zur Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Von getrennt lebenden, nicht erwerbstätigen Partnern wird erwartet, dass sie eine Arbeit aufnehmen und eigenes Einkommen erzielen. Persönliche Verhältnisse, zu der insbesondere die Kinderbetreuung gehört, eine wegen länger dauernder Ehe bzw. Lebenspartnerschaft aufgegebene Berufstätigkeit und die beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigen regelmäßig eine Ausnahme von der Obliegenheit, sich um einen Arbeitsplatz zu bemühen.

Den Trennungsunterhalt können getrennte Lebende in einer Trennungsvereinbarung regeln. In dieser lassen sich zudem weitere Fragen wie zum Kindesunterhalt, zum Umgangsrecht oder der Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder Autos nach einer Trennung regeln. Vorkehrungen für den Fall einer Trennung lassen sich zudem auch noch nach eingegangener Ehe in einem Ehevertrag regeln.

Nachehelicher Unterhalt

Nach Scheidung einer Ehe durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird dieser Trennungsunterhalt durch den nachehelichen Unterhalt, auch Scheidungsunterhalt genannt, ersetzt. Der nacheheliche Unterhalt ist nicht mit dem Zugewinnausgleich zu verwechseln. Der Zugewinnausgleich dient dazu, den während der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft erzielten Vermögenszuwachs unter den Partnern zum Ausgleich zu bringen. Der Unterhalt nach Scheidung ist hingegen Folge der auch nach beendeter Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nachwirkenden Mitverantwortung des stärkeren Partners.

Die Höhe von Trennungsunterhalt und Scheidungsunterhalt weicht in der Regel deutlich voneinander ab. Denn nach der Ehescheidung bzw. aufgehobener Lebenspartnerschaft gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Demnach obliegt es jedem Partner für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist ein geschiedener Partner aber dazu außerstande, besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch in folgenden Fällen. Auch hier ist die Unterhaltsregelung per Scheidungsvereinbarung oder solange die Ehe noch besteht per Ehevertrag möglich. Eine Benachteiligung des schwächeren Partners beim nachehelichen Unterhalt ist jedoch häufig sittenwidrig und damit unwirksam.

Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Er wird an den früheren Ehepartner gezahlt, soweit und solange er keiner eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nachgehen kann. Betreuungsunterhalt ist für mindestens drei Jahre ab der Geburt des Kindes zu zahlen.

Unterhalt wegen Alters nach § 1571 BGB

Nach dieser Vorschrift hat ein geschiedener Ehegatte auch dann Unterhaltsansprüche, wenn von ihm aufgrund seines Alters keine Erwerbstätigkeit mehr erwartet werden kann. Maßgebliche Zeitpunkte für diese Beurteilung sind entweder der Zeitpunkt der Scheidung, das Ende der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes oder wenn die Voraussetzungen für Krankheitsunterhalt oder Erwerbslosenunterhalt entfallen.

Unterhalt wegen Krankheit oder sonstiger Gebrechen nach § 1572 BGB

Kann man von einem geschiedenen Ehegatten wegen einer Krankheit, eines Gebrechens oder anderer körperlicher oder geistiger Schwächen keine Erwerbstätigkeit erwarten, so steht ihm gegen den Ex-Partner ein Unterhaltsanspruch zu.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit nach § 1573 Abs. 1 BGB

Dem Unterhaltsberechtigten obliegt es nach § 1574 BGB, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Soweit der geschiedene Ehegatte keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann oder unverschuldet wieder verliert, kann er nach § 1573 Abs. 1 BGB vom geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangen. Ob eine Erwerbstätigkeit angemessen ist, bestimmt sich nach seiner Ausbildung, seinem Lebensalter, seiner Gesundheit und den ehelichen Lebensverhältnissen, z.B. wie lange die Ehe dauerte und ob er gemeinsame Kinder überwiegend erzogen hat. Der Erwerbslosenunterhalt dient damit insbesondere dem Schutz der Ehegatten, die in der Ehe nicht berufstätig waren und sich um Familie und Kinder gekümmert haben und wegen des Alters der Kinder nun keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben. Voraussetzung dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Scheidung der Unterhaltsberechtigte gar nicht oder nur teilweise in angemessener Weise erwerbstätig war. Der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit soll verhindern, dass der Arbeit suchende Ehegatte unmittelbar nach der Scheidung keinem sozialen Abstieg ausgesetzt ist und zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe genötigt wird. Das Ziel der Erhaltung des ehelichen Lebensstandards hat dabei besondere Bedeutung für die Höhe des Unterhalts im Rahmen der Unterhaltsberechnung.

Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB

Er soll ebenso wie der Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit den von der Ehe gewohnten Lebensstandard des geringer verdienenden Ehegatten zunächst gewährleisten. Im Unterschied zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit ist der geschiedene Partner hier erwerbstätig. Das daraus erzielte Einkommen erreicht jedoch nicht den Betrag, der ihm bei vollem Unterhaltsanspruch zustünde. Demensprechend ergibt sich ein Anspruch auf sogenannten Aufstockungsunterhalt.

Anschlussunterhalt nach § 1573 Abs. 3 BGB

Als Anschlussunterhalt bezeichnet man gem. § 1573 Abs. 3 BGB den Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte erhält, wenn die Voraussetzungen für Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, wegen Krankheit oder Gebrechen sowie einen Unterhalt während einer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung weggefallen sind. Hier kann sich ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit bzw. Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 1 und 2 BGB ergeben.

Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung nach § 1575 BGB

Hat ein Ehegatte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Eheschließung oder während der Ehe eine Schulausbildung oder Berufsausbildung abgebrochen, so kann er nach Beendigung der Ehe Unterhalt vom geschiedenen Ehegatten verlangen, wenn er die abgebrochene oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich wieder aufnimmt. Der Unterhalt dient letztlich dazu, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund der Ausbildung wieder seinen eigenen Unterhalt sichern kann und wirtschaftlich selbständig wird.

Billigkeitsunterhalt nach § 1576 BGB

Um besonderen Härtefällen gerecht zu werden sieht § 1576 BGB als Generalklausel den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen vor. Kann von einem Ehegatten aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden und wäre die Versagung von Unterhalt grob unbillig, so muss der andere Ehegatte Billigkeitsunterhalt zahlen. Schwerwiegende Gründe liegen vor, wenn sie vergleichbar sind mit den anderen Anspruchsgründen (Krankheit, Alter, Kindesbetreuung etc.). Die Versagung von Unterhalt ist erst dann grob unbillig, wenn sie für das Gerechtigkeitsempfinden geradezu unerträglich wäre. Anhand dieser weichen Kriterien ist z.B. Billigkeitsunterhalt zugesprochen worden bei Betreuung eines gemeinschaftlich angenommenen Pflegekindes, Betreuung eines Enkelkindes oder wenn der Unterhaltsberechtigte durch Pflege der Eltern (oder anderer Angehöriger) des Unterhaltsverpflichteten besondere Leistungen erbracht hat. Billigkeitsunterhalt kann auch verlangt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete für die Krankheit oder Behinderung des Unterhaltsberechtigten mitverantwortlich ist. Die Höhe des Billigkeitsunterhaltes und seine Dauer sind ebenfalls nach Billigkeit im Einzelfall zu bestimmen.

Der allgemeine Unterhaltsanspruch wird zudem nicht automatisch unwirksam, wenn einer oder beide der ehemaligen Eheleute oder Lebenspartner erneut geheiratet haben. Der Unterhaltsempfänger und sein neuer Partner müssen eine verfestigte Lebensgemeinschaft gebildet haben, bevor es dem Unterhalt Zahlenden möglich ist, die Unterhaltsleistungen einzustellen. Die Kriterien für die Beurteilung, wann von einer verfestigten Lebensgemeinschaft gesprochen werden darf, sind hierbei durchaus komplex. So ist das Thema Unterhalt in Zeiten der Patchworkfamilie stets eine vieldiskutierte Materie.

Weitere Situationen, in denen sich der Unterhalt beschränken oder gar versagen lässt, weil eine Inanspruchnahme des Unterhaltszahlers grob unbillig wäre, sind unter anderem:

  • eine Ehe von kurzer Dauer,
  • ein Verbrechen wie versuchter Mord oder ein schweres vorsätzliches Vergehen wie ein Betrug des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten,
  • eine vom Unterhaltsempfänger mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit,
  • das Verschweigen oder unrichtige Darstellen erheblicher Einkünfte,
  • ein bereits vor Trennung gröblich vernachlässigter Beitrag zum Familienunterhalt.

In all diesen und weiteren Fällen sind die Belange eines Kindes, das dem Unterhaltsberechtigten zur Pflege und Erziehung anvertraut ist, zu berücksichtigen.

Allgemeine Voraussetzungen für Unterhaltsansprüche

Für alle Unterhaltsarten gilt gleichermaßen, dass ein Unterhaltsanspruch nur besteht, wenn einerseits der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig und andererseits der Berechtigte bedürftig ist. Der Berechtigte gilt als bedürftig, wenn er aus seinen Einkünften aus angemessener Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbeihilfen u.Ä. und aus seinem Vermögen sich nicht selbst unterhalten kann. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einzelfall und bestimmt sich nach der Unterhaltsart und den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Berechtigten.

Dem Unterhaltsverpflichteten muss ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser auch als Eigenbedarf bezeichnete Betrag kann jedoch bei nicht nachgekommener Erwerbsobliegenheit zugunsten unterhaltsberechtigter Kinder herabgesetzt werden, wenn diese minderjährig bzw. volljährig aber privilegiert sind. Untere Grenze ist das sozialrechtliche Existenzminimum.

Änderung und Neuberechnung von Unterhaltszahlungen

Unterhaltszahlungen erfolgen regelmäßig aufgrund eines auf einer Prognose basierenden Unterhaltstitels. Dessen Grundlage bildet in der Regel ein Urteil, ein Beschluss, ein Vergleich eine vom Jugendamt anerkannten Urkunde. Bedarf und Leistungsfähigkeit können sich jedoch ständig ändern. Typische Fälle sind ein verändertes Einkommen aufgrund einer Lohnerhöhung oder Arbeitslosigkeit bzw. neu aufgenommenen Tätigkeit oder ein volljährig gewordenes Kind. Hier ist der Unterhalt bei wesentlichen Änderungen neu zu berechnen und an die geänderte Situation anzupassen. Dabei entsteht häufig Streit über die Höhe des Unterhalts. Die Unterhaltsänderung erfolgt regelmäßig mittels einer inzwischen als Abänderungsantrag bezeichneten Abänderungsklage. Zuständig für die Entscheidung über eine Unterhalsabänderung ist das Familiengericht.

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