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Fristen: Wann gelten sie und was ist bei Fristversäumnis zu tun?

  • 5 Minuten Lesezeit
Fristen: Welche Fristen gelten, wie lange sie laufen und was man bei Fristversäumnis tun kann

Was sind Fristen? 

Eine Frist beschreibt den Zeitraum, bis zu dessen Ende ein Recht geltend gemacht werden kann oder soll. Fristen unterschiedlicher Art und Länge gelten in fast allen Rechtsbereichen. So bestehen zeitliche Eingrenzungen beispielsweise in Form von Zahlungsfristen, Meldefristen, Abgabefristen oder Kündigungsfristen. Besonders wichtig ist deren Einhaltung in Gerichtsprozessen und Verwaltungsverfahren, denn gerade dort können sie über den Erfolg oder Misserfolg eines Vorgehens entscheiden. Das betrifft unter anderem die Klagefrist für die Kündigungsschutzklage und die Rechtsmittelfrist für Berufung und Revision. 

Unterscheidung der Fristarten 

Grundsätzlich wird zwischen prozessualen und materiell-rechtlichen Fristen unterschieden. Materiell-rechtliche Fristen sind z. B. Verjährungsfristen und Ausschlussfristen. Ist ein Anspruch verjährt, ist er nicht mehr durchsetzbar. Im Fall der Ausschlussfrist erlischt der Anspruch dagegen. So finden sich Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis im Arbeitsrecht. 

Prozessuale Fristen gelten für verschiedene Handlungen an einem Gerichtsverfahren beteiligter Personen. Dazu zählen insbesondere Fristen für bestimmte Klagearten, wie spätestens drei Wochen nach der Kündigung für die arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage oder einen Monat nach Bekanntgabe für die verwaltungsrechtliche Anfechtungsklage. Diese Klage wird eingesetzt, um einen erlassenen Verwaltungsakt (wie z. B. eine verweigerte Genehmigung) aufzuheben. Bedeutsam sind zudem die Rechtsmittelfristen, unter anderem für Berufung oder Revision. Wird eine Frist versäumt, kann die zuständige Stelle das Vorgehen regelmäßig als unzulässig abweisen. Eine Korrektur ist insbesondere bei unverschuldet versäumter Frist möglich. 

Im Verwaltungsrecht relevant sind Widerspruchsfristen. Diese beschränken den Zeitraum, in dem Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt werden kann. 

Fristen im bürgerlichen Recht sind in allen Rechtsgebieten zu finden. Vom Schuldrecht über das Sachenrecht und Familienrecht bis hin zum Erbrecht existieren Fristen. Wie die Rechtsgebiete betreffen sie verschiedenste Bereiche wie beispielsweise die Frist für 

  • den Widerruf von Fernabsatzgeschäften 

  • die Aufhebung einer Ehe 

  • den gesetzlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Ersitzung) 

  • die Ausschlagung einer Erbschaft 

Je nachdem kann der Ablauf der Frist dazu führen, dass Rechte erlöschen oder entstehen. Entscheidende Bedeutung haben Fristen im Zivilrecht insbesondere für die Verjährung. Je nach Sachverhalt gelten hier unterschiedliche Fristen, die bis zu 30 Jahre betragen können. Die regelmäßige Verjährungsfrist für einen Anspruch, also das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, beträgt drei Jahre. Diese beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. 

Durch wen werden Fristen gesetzt? 

Fristen können richterlich bestimmt werden, wie z. B. die Frist zur Klageerwiderung. Das gilt aber nicht für alle Prozesshandlungen: Handelt es sich um eine sogenannte Notfrist wie z. B. die Frist zur Verteidigungsanzeige oder den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, kann das Gericht diese weder verlängern noch verkürzen. Auch vertraglich können die daran beteiligten Personen Fristen bestimmen, wie etwa für die Fertigstellung eines Gebäudes.  

Unterschied: Fristen und Termine 

Sowohl Fristen als auch Termine beschreiben zeitliche Vorschriften. Während eine Frist einen Zeitraum festlegt (z. B. eine Woche), bezeichnet ein Termin einen Zeitpunkt, an dem etwas passieren soll (z. B. ein konkretes Datum). 

Fristen und deren Dauer: Wie lange hat man Zeit? 

Fristen variieren je nach Rechtsgebiet stark: Die kürzeste Frist ist die sofortige Frist (bei Antragsannahme, § 147 Bürgerliches Gesetzbuch), die längste Frist dagegen beläuft sich auf 70 Jahre (Dauer des Urheberschutzes § 64 Urheberrechtsgesetz). In verschiedenen Bereichen kann es außerdem zu „angemessenen Fristen“ kommen, die nach behördlicher Ermessung festgelegt werden.  

Folgende Beispiele verdeutlichen die unterschiedliche Dauer wichtiger Fristen: 

  • Notfristen: Dabei handelt es sich um Verfahrensfristen, die nicht verlängert oder verkürzt werden können, z. B. bei Einlegung von Berufung oder Revision. Die Frist für die Revision im Strafrecht beträgt nur eine Woche (§ 341 Strafprozessordnung). 

  • Gewährleistungsfrist: Die Frist für Rechte wegen Mängeln an einer gekauften Sache läuft grundsätzlich zwei Jahre nach Erhalt ab. Für Mängel an Bauwerken beträgt sie hingegen fünf Jahre. 

  • Widerspruchsfrist: in Verwaltungsverfahren gilt für den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt wie etwa mittels Behördenbescheid eine Frist von einem Monat ab dessen Zustellung (§ 70 Verwaltungsgerichtsordnung). 

Sie müssen innerhalb einer bestimmten Frist handeln und sind sich nicht sicher, wie lange diese läuft? Mit dem Fristenrechner können Sie schnell und unkompliziert bestimmen, welche zeitliche Begrenzung in Ihrem Fall gilt. 

Frist verpasst: So gehen Sie vor 

Sie haben eine Frist verstreichen lassen? Wird eine gesetzliche Frist wie insbesondere eine Notfrist unschuldig oder mit geringem Verschulden versäumt, kann in Gerichts- und Verwaltungsverfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein: Die Frist wird dabei zwar nicht verlängert, dafür gilt die verspätete Handlung als rechtzeitig bewirkt. Zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen werden wirkungslos. 

Wann kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erwirkt werden? 

Wenn die Notfrist oder die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels unverschuldet versäumt wird, besteht im Zivilprozess die Möglichkeit zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dafür kommen viele Gründe infrage, wie z. B. eine schwere Krankheit. Auch eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung kann die Wiedereinsetzung ermöglichen, beispielsweise wenn deshalb eine Rechtsmittelfrist unverschuldet versäumt wird. Zur Frage des Verschuldens gibt es eine vielfältige Rechtsprechung. In jedem Fall kommt es darauf an, ob Betroffene die Frist trotz Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht einhalten konnten. 

Unter welchen Voraussetzungen wird die Wiedereinsetzung gewährt? 

Der Antrag auf die Wiedereinsetzung muss von der betroffenen Partei innerhalb einer vorgeschriebenen Frist gestellt werden, die mit dem Wegfall des Hindernisses beginnt. Die Dauer dieser Frist richtet sich in gerichtlichen Verfahren nach der für das jeweilige Gericht geltenden Prozessordnung (z. B. Zivilprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung oder Strafprozessordnung). Außergerichtlich regeln insbesondere die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern den Umfang der Frist.  

Ziel des Antrags auf Wiedereinsetzung ist es, mithilfe von glaubhaften Beweisen klarzumachen, dass es sich um ein unverschuldetes Versäumnis handelt. Es soll also vermittelt werden, dass die erforderliche Sorgfalt zwar beachtet wurde, die Einhaltung der Frist trotzdem nicht erfolgen konnte. 

Wer eine Frist versäumt hat, unterschätzt häufig die an eine erfolgreiche Wiedereinsetzung gestellten Anforderungen, die nötig sind, um von einem unverschuldeten Versäumnis zu überzeugen. Betroffene sollten sich bei der Beantragung einer Wiedereinsetzung daher von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann Sie über Ihre Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen aufklären und Sie mit seiner rechtlichen Expertise unterstützen. Sparen Sie wertvolle Zeit und finden Sie Ihren Anwalt jetzt auf anwalt.de! 

(LES) 

Foto(s): ©Adobe Stock/Piman Khrutmuang

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