“50/50 – Freunde fürs (Über)Leben” – € 815,00 Abmahnung Waldorf Frommer

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt bundesweit im Auftrag der Universum Film GmbH wegen unerlaubtem Upload/Download des Film „50/50 - Freunde fürs (Über)Leben" ab. Betroffene werden aufgefordert, € 815 zu bezahlen und eine strafbefreiende Unterlassungserklärung abzugeben.

Illegales Tauschbörsenangebot von „50/50 - Freunde fürs (Über)Leben"

„50/50 - Freunde fürs (Über)Leben" ist eine US-amerikanische Komödie aus dem Jahre 2011 mit Joseph Gordon-Levitt und Seth Rogen in den Hauptrollen. Der Film unter der Regie von Jonathan Levine basiert auf den persönlichen Erfahrungen des Drehbuchautors Will Reiser. Es ist eine Parodie über die Unbeholfenheit der Mitmenschen bei einer schweren Erkrankung wie Krebs. 

Der abgemahnte Anschlussinhaber soll den Film in einer Internet-Tauschbörse rechtswidrig zum Upload angeboten haben. 

Ist die Abmahnung wegen „50/50 - Freunde fürs (Über)Leben" Betrug oder Abzocke?

Der Film wurde illegal in einem p2p-Netzwerk getauscht. Daher besteht für die Abmahnkanzlei die begründete Annahme, die Abmahnung mit beigefügter Unterlassungserklärung sei rechtens. Die alles entscheidende Frage ist: Wer haftet? Betroffene sollten recherchieren, wer am Tattag den Internetanschluss benutzt hat. Insbesondere in Haushalten mit einem Partner, Kindern, weiteren Mietern, Mitbewohnern und Angestellten, die alle denselben Anschluss nutzen, kommen andere als der Anschlussinhaber als Täter in Betracht. War ein Mitbenutzer der Täter, haftet der Anschlussinhaber lediglich als Störer. Hat er seine Belehrungspflichten gegenüber den Gastnutzern eingehalten, entfällt sogar eine Störerhaftung.

Was können Betroffene gegen die „50/50 - Freunde fürs (Über)Leben"-Abmahnung unternehmen?

Beauftragen Sie keinen Rechtsanwalt mit der Verteidigung, der keine Spezialkenntnisse im Urheberrecht hat. Häufig raten Kollegen aus anderen Fachbereichen vorschnell zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Ohne Prüfung des Einzelfalls kann Sie das unnötigerweise viel Geld kosten. Jede Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis und ebenso zukünftig hochgefährlich! Folglich sollte sie nur abgegeben werden, wenn dies notwendig ist.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat bereits tausende Abgemahnte vertreten. Ziel der Verteidigung ist, je nach Sach- und Rechtslage, die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Unterlassungserklärung.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir Ihren Fall und entscheiden dann das weitere Vorgehen. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de.


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