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300: Rise of an Empire – Abmahnung durch Waldorf Frommer

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Seit Ende letzter Woche liegen hier mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „300: Rise of an Empire“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH vor. Vorwurf ist die widerrechtliche öffentliche Zugänglichmachung des Filmes in Internettauschbörsen, insbesondere BitTorrent. Einfach formuliert: Nicht der Download des urheberrechtlich geschützten Werkes ist Gegenstand der Abmahnung, sondern das gleichzeitige Anbieten der Datei zum Download durch beliebige Dritte.

Wie wir es aus einer Vielzahl von Parallelverfahren kennen, fordert die Kanzlei von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Insgesamt beläuft sich die geltend gemachte Forderung auf € 815,00, wobei der Schadensersatz mit € 600,00 beziffert wird und die übrigen € 215,00 auf die Rechtsverfolgungskosten entfallen.

Was tun?

Zunächst einmal gilt es, Ruhe zu bewahren, die Sache jedoch nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Ich rate Ihnen dringend dazu, die gesetzten Fristen, insbesondere die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung, einzuhalten. Sofern aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nichts dagegen spricht, empfehle ich Ihnen nach Einzelfallprüfung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Die Unterzeichnung der mit der Abmahnung übermittelten Erklärung ist mit Vorsicht zu genießen. Vor Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Sie sich einzelfallbezogen beraten lassen und nicht auf zweifelhafte Ratschläge in diversen Internetforen vertrauen. Dort wird nach wie vor vereinzelt dazu geraten, auf Abmahnungen überhaupt nicht zu reagieren. Dabei wird jedoch das enorm hohe Kostenrisiko eines Unterlassungsprozesses gänzlich außer Acht gelassen. Zu bedenken ist auch, dass Sie an eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung unbefristet, d.h. ein Leben lang gebunden sind.

Muss ich die € 815,00 zahlen?

Was die geltend gemachten Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche angeht, so hängt Ihre Zahlungspflicht davon ab, ob Sie die Rechtsverletzung persönlich begangen, Sie ermöglicht haben oder überhaupt nichts mit dem Vorwurf zu tun haben. Gerne berate ich Sie über die Rechtslage in Ihrem Einzelfall.

Sofern Sie also einer der vielen Abgemahnten sind, der Post von Waldorf Frommer erhalten hat und Sie juristische Beratung in Anspruch nehmen wollen, so kontaktieren Sie meine Kanzlei und profitieren Sie von der Erfahrung aus diversen Filesharing – Angelegenheiten und der notwendigen Sachkunde.

Ihre Kanzlei Brehm


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