1:0 für die Antragsteller – Verwaltungsgericht kippt Rückforderung von Corona-Soforthilfe

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Fortuna Düsseldorf muss 1,7 Millionen Euro Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. Dieses aufsehenerregende Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sorgt für Aufmerksamkeit – nicht nur im Profifußball. Es gibt Unternehmerinnen und Unternehmern in ganz Deutschland neue Hoffnung: Auch Rückforderungsbescheide gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen könnten angreifbar sein. Sogar der Kicker berichtet.

Doch Betroffene müssen schnell handeln: Die Fristen für Rechtsmittel wie Widerspruch oder Klage betragen in der Regel nur einen Monat ab Zustellung des Bescheids.

Rückforderung wegen Umsatzrückgangs: Häufige Begründung der Behörden

Viele Unternehmer und Selbstständige erhalten derzeit Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020. Die Begründung ist oft ähnlich: Der Umsatz sei nicht (nur) pandemiebedingt eingebrochen, sondern auch aufgrund anderer Umstände – wie z. B. strukturellen Problemen, Fehlkalkulationen oder Betriebsveränderungen.

So auch im Fall von Fortuna Düsseldorf: Die Bezirksregierung Düsseldorf war der Ansicht, der damalige Umsatzrückgang des Vereins sei nicht allein auf Corona zurückzuführen, sondern auch auf den sportlichen Abstieg in die 2. Bundesliga – und forderte daher die Rückzahlung von 1,7 Mio. Euro.

Verstoß gegen einheitliche Verwaltungspraxis: Gericht gibt Fortuna Recht

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah das anders. Es erklärte die Rückforderung für rechtswidrig. Der zentrale Punkt: Die Maßstäbe der Behörde verstießen gegen die gesetzlich gebotene einheitliche Verwaltungspraxis. Andere Bezirksregierungen – wie z. B. in Detmold oder Münster – hatten bei ähnlich gelagerten Fällen (etwa bei den Vereinen Schalke und Paderborn) auf eine Rückforderung verzichtet.

Dieser Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot war aus Sicht des Gerichts nicht hinnehmbar – ein klarer Punktsieg für den Antragsteller.

Was bedeutet das für kleinere Unternehmen und Selbstständige?

Das Urteil zeigt deutlich: Auch Rückforderungen von Corona-Hilfen an kleinere Unternehmen oder Selbstständige können rechtswidrig sein. Die Praxis vieler Behörden ist nicht einheitlich, die Berechnungsgrundlagen oft unklar oder widersprüchlich. Zudem werden häufig falsche Annahmen über die tatsächliche wirtschaftliche Betroffenheit getroffen.

Gerade Unternehmer, die in den Jahren nach der Auszahlung Verluste, Umsatzeinbrüche oder strukturelle Veränderungen hatten, werden pauschal als „nicht corona-bedingt betroffen“ eingestuft – ohne genaue Einzelfallprüfung. Das ist aus rechtlicher Sicht hochproblematisch.


Frist beachten: Nur ein Monat Zeit für Widerspruch oder Klage

Wichtig ist: Wer einen Rückforderungsbescheid erhält, muss schnell reagieren. Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid nennt in der Regel eine Frist von einem Monat ab Zustellung. Danach ist der Bescheid bestandskräftig – ein späteres Vorgehen ist nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Ob Widerspruch, Klage oder eine andere Verteidigungsstrategie sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen empfiehlt es sich, Akteneinsicht zu beantragen, um die Entscheidungsgrundlagen der Behörde genau zu prüfen.

Gute Argumente für Unternehmer – selbst ohne Millionenbeträge

Das Beispiel Fortuna Düsseldorf zeigt: Es kommt nicht auf die Summe an. Vielmehr ist entscheidend, ob der Rückforderungsbescheid rechtmäßig ergangen ist – und ob die Verwaltung sich an ihre eigenen Regeln hält. Auch Selbstständige oder Kleinunternehmer, die „nur“ 9.000 oder 15.000 Euro erhalten haben, haben ein Recht auf rechtmäßige Verwaltungsentscheidungen.

Oft lassen sich Fehler in der Berechnung, in der Bewertung der Pandemie-Auswirkungen oder in der Kommunikation mit den Behörden feststellen. Diese Fehler können zur Aufhebung oder Abmilderung des Rückforderungsbescheids führen.

Jetzt prüfen lassen – kostenlose Ersteinschätzung möglich

Wenn Sie einen Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Eine rechtliche Prüfung zeigt, ob es sinnvoll und erfolgversprechend ist, Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben.

Als Kanzlei für die Abwehr solcher Rückforderungen bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei klären wir für Sie:

  • wie die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels sind - welches Rechtsmittel welche Form ist notwendig?

  • ob Fristen noch eingehalten werden können,

  • und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen würde.


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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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