10-Schritte-Anleitung für Wohnungsdurchsuchungen u.a.

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Ihre Wohnung, andere Aufenthaltsräume, ihr Auto oder Ihre Geschäftsräume werden durchsucht? 


Halten Sie sich folgende Anweisungen:


1. Leisten Sie keinen aktiven Widerstand (dies wird horrend bestraft nach dem Strafgesetzbuch), kann als Wille zur Verdunklung von Beweismaterial gedeutet und schlussendlich zur Begründung eines Haftbefehls genutzt werden. 


2. Machen Sie keinerlei Angaben - auch wenn Sie Ihnen noch so belanglos erscheinen-, erklären Sie auf keinen Fall, wieso Sie als Beschuldigte/r nicht in Betracht kämen, rechtfertigen Sie Ihr Handeln nicht, sprechen Sie bestenfalls nicht mehr als notwendig mit der Polizei und rufen Sie schnellstmöglich eine/n Strafverteidiger/in an. 


3. Überprüfen Sie das Datum des Durchsuchungsbeschlusses. Der Beschluss sollte nicht älter als sechs Monate sein.

4. Rufen Sie eine/n Verteidiger/in an.
Wichtig dabei ist, dass Ihr eigenes Handy nicht entsperrt wird. Zur Kontaktaufnahme mit der Verteidigung bitten Sie die Polizei Ihnen ein Telefon zur Verfügung zu stellen.
Sie erreichen mich unter der Notfallnummer: 015752014239.


5. Ihr Mobiltelefon sollte zu keinem Zeitpunkt der Durchsuchung entsperrt werden.
Einer Sicherstellung sollte nicht zugestimmt und bei einer Beschlagnahme, der PIN auf keinen Fall herausgegeben werden. Dies gilt ebenso für Laptops und andere technische Geräte. Passwörter werden nicht mitgeteilt.
(Als Anwältin empfehle ich grundsätzlich die Gesichtserkennung des Mobiltelefons nicht zu nutzen, sondern einen 6-Stelligen PIN, der zum Entsperren des Telefons eingegeben werden muss.)

6. Wenn Sie eine/n Verteidiger/in angerufen haben, bitten Sie die Polizei mit der Durchsuchung bis zum Eintreffen der Verteidigung zu warten.

7. Unterschreiben Sie nichts und erteilen sie zu nichts eine Zustimmung.
Widersprechen Sie förmlich der Beschlagnahme von Gegenständen aber halten Sie die Beamten und Beamtinnen nicht aktiv von deren Mitnahme ab. 


8. Vermeiden Sie im Notfall Zufallsfunde, indem Sie gesuchte Gegenstände freiwillig herausgeben. Dies sollte auf keinen Fall ohne Rücksprache mit einem/einer Strafverteidiger/in passieren.


9. Sollten dringend benötigte Dokumente beschlagnahmt werden, bitten Sie die Beamten eine Kopie dieser Dokumente anfertigen zu können. 


10. Fertigen Sie - sofern Sie bei der Durchsuchung keine/n Verteidiger/in hinzugezogen haben - ein Gedächtnisprotokoll an, dass Sie mir bei Beauftragung überreichen.


Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine und unverbindliche Empfehlungen sind, die regelmäßig - nicht immer - ratsam sind, aber den Rat eines/einer Anwalts/Anwältin nicht ersetzen.


Sie benötigen schnelle Hilfe von einer erfahrenen Strafverteidigerin?

Sie erreichen mich persönlich im Notfall unter der Telefonnummer 015752014239.

Rechtsanwältin Ricarda Dornbach
Nürnberger Str. 31A
01187 Dresden
Tel.: 0351 850 740 50
Fax: 0351 850 740 59
Mobil: 015752014239
Mail: kontakt@strafverteidigung-dornbach.de

Foto(s): PicturePeople Fotostudio Leipzig

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